das lt. Insolvenzverwalter für mich nix zu erwarten wäre.
Zum Glück gings nur um einen Packen Fotopapier für 6,95, sodaß ich das getrost unter Erfahrungen abhaken konnte
Auf Mails reagiert er nicht und ans Telefon geht auch keiner...Wie geht man damit am besten um?
@Schaedel: nach höhe des streitwerts entweder anwalt einschalten oder abhaken.
Richtig, aber je nach Höhe des Streitwertes auch Strafanzeige erstatten.
Strafanzeige bringt in diesem Fall gar nichts, wegen was willst Du
denn Strafanzeige stellen? Ungerechtfertigte Bereicherung ist Zivilrecht,
Betrug liegt ja ganz offensichtlich nicht vor.
Würde, um sicher zu gehen, daß da noch jemand ist, Fristsetzung zur
Rücküberweisung über Einschreiben mit Rückschein versenden,
wenn Rückschein zurück, ist das Einschreiben angekommen...
Übrigens möchte an dieser Stelle den konkreten Händler bewußt nicht diskutieren.
Strafanzeige bringt in diesem Fall gar nichts, wegen was willst Du denn Strafanzeige stellen? Ungerechtfertigte Bereicherung ist Zivilrecht, Betrug liegt ja ganz offensichtlich nicht vor.
..bloss nicht, es könnten sonst noch einige Forumskollegen vor Schaden bewahrt werden...:up:
Wieso kein Betrug? Wenn der Händler das Geld vorsätzlich nicht zurückzahlt, wäre es m.E. wenn schon nicht Betrug, dann zumindest Unterschlagung.
Kann er es hingegen wegen Zahlungsunfähigkeit nicht zurückzahlen und verschweigt dies, so käme u.U. noch Insolvenzverschleppung in Betracht.
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