Bei Bestellung in einem EU-Land ist der angzeigte Preis der Endpreis mit enthaltener Steuer. Kauft man im nicht EU-Land, dann kommt auf den zu zahlenden Betreag plus Versandkosten noch die Einfuhr-Umsatz-Steuer obendrauf.
Das ist so. Da Zölle und Einfuhr-Umsatzsteuer nicht vom Abkommen umfaßt werden, müssen sie ggf. bezahlt werden. Nur für Ware aus dem UK, deren Versand vor dem 31. Dez. 2020 begonnen hat, gilt noch die alte Regelung.