Sorry, aber wenn alle technischen Voraussetzungen für eine Funktion (WiFi) vorliegen, und deren
Funktionalität ist - vom Hersteller mutwillig - so beschränkt, daß sie nur gegeben ist, wenn eine
spezielle Software vorhanden ist bzw. verwendet wird, ist die Aufhebung dieser Beschränkung doch
nun wirklich keine Zurverfügungstellung einer neuen Funktion, sondern nur die Rückgängigmachung
dieser Kastration.
Noch dazu erinnern wir uns daran, daß Nikon ganz groß den Schnabel aufgerissen und mit "WiFi"
geworben hat, obwohl das überhaupt nicht stimmte, weil diese Beschränkung darauf lag.
Das ist in etwa so, als wenn ich Glühlampen mit E27-Sockel verkaufe, welcher bekanntlich für die
Netzspannung reserviert ist, und in Wahrheit sind meine Glühlampen für 12 Volt ausgelegt, ich
werbe aber für "Glühlampen E27".
Grüße, Christian