Ich finds mal wieder spannend, wie salopp verkürzend hier formuliert wird. Man kann keinen "Insovenzantrag gegen ein Unternehmen" stellen. Ein Gläubiger kann beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Ein Insolvenzantrag bedeutet noch nicht, dass ein Unternehmen insolvent ist oder den Betrieb einstellen muss. Und was der Artikel richtig ausdrückt, aber eben leider erst ganz am Ende: Wird die Forderung beglichen oder der Antrag zurückgenommen, kann sich das Verfahren auch erledigen.
Generell stimmt es, dass Buchverlage insbesondere in unserem Nischenbereich gehörig unter Druck stehen, wenn sie dann innerhalb der Fotonische nochmal sehr speziell sind mit aufwändigen Kunstpublikationen wird es besonders eng.
Was jedoch die Fotobücher anbelangt, so genießt Gerhard Steidl den Ruf, keine Kompromisse einzugehen. Alles von der Kuration, Layout, Papierauswahl, Druck ist hier Chefsache und wird bis ins kleinste Detail optimiert. Warum auch sonst sollten Weltstars der "Szene" Ihre Werke in einem kleinen Verlag in der Provinz herausgeben?
Hier bekommt man einen Einblick:
Countless Miles of Photographs with Robert Adams Countless Miles of Photographs with Robert Adams
In Kürze erscheinen z.B. Bildbände von Walter Schels, Anja Niedringhaus und Martin Schöller
Ich fürchte, dass das in der heutigen Zeit eine schwierige Nische ist. Die Zielgruppe für hochwertigste Kunst-Bildbände wird eher kleiner. Zum einen demografisch bedingt, zum anderen aufgrund wachsender wirtschaftlicher Unsicherheit.