kannst hier mal nachlesen. Ich als Käufer entscheide ob und wie nachgebessert wird oder ob ausgetauscht wird. Dieses Theater hab ich 2008 bei der Canon 1DMKII mitgemacht. Seit dem bin ich da gnadenlos klar. Mein Recht.
das was Du da anführst war mal so, ist heute aber anders.
D.
http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html
Habe nachgelesen. Es ist wie ich sagte:
"....Die Nacherfüllung ist dabei das vorrangige Recht. Sie ist zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (bspw. Reparatur, technisch: Nachbesserung) möglich. .."