D40 in der Schweiz

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uwestalf

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Hallo Leute,

hatte irgendwo mal hier im Forum gelesen, dass die Schweiz besonders günstige Preise hat. Kann mir jemand ein Geschäft in Basel oder Zürich oder Umgebung empfehlen, wo man direkt einkaufen kann?! Ich habe Online Preise für die D40 mit Objektiv gefunden, die bei ca. 480 Euro liegen. Da würde sich ein Tagestrip nach Basel oder Zürich schon lohnen!

Wie sieht das eigentlich mit Online Bestellungen aus, da muß man doch bestimmt die deutsche MWST zahlen, oder?
 
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senderlisteffm schrieb:
Mußt Du auch, wenn Du die Kamera selbst über die Grenze fährst!

Wie sieht das eigentlich aus, wenn ein Schweizer Bürger, der in Deutschland arbeitet, sich Sachen aus der Schweiz mitnimmt und nach Deutschland einführt. Bezahlt der dann auch noch die deutsche Mwst.??? (Danach kann er die Sachen ja weiter"verschenken"...

Und wie darf ich das verstehen... Muss ich im Ladengeschäft angeben, dass ich mit der Kamera nach Deutschland will? Oder muß ich an der Grenze den Kassenbon vorzeigen? Und woher wollen die an der Grenze wissen, ob die Sachen neu sind und noch einem Mwst.-Zuschlag bedürfen?

Irgendwie kann ich mir die Handhabung nur sehr schwer vorstellen... Kann mich bitte jemand aufklären?

Dankeschön! :)
 
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Und wie darf ich das verstehen... Muss ich im Ladengeschäft angeben, dass ich mit der Kamera nach Deutschland will? Oder muß ich an der Grenze den Kassenbon vorzeigen? Und woher wollen die an der Grenze wissen, ob die Sachen neu sind und noch einem Mwst.-Zuschlag bedürfen?

Also, das geht so. Du kaufst etwas in der Schweiz und zahlst die schweizer Mehrwertsteuer. Beim Grenzübertritt läßt Du Dir die Ausfuhr bescheinigen. Hierbei fällt deutsche Mehrwertsteuer und je nach Produkt Zoll an. Beim nächsten Besuch in der Schweiz legst Du die Ausfuhrbescheinigung im Laden vor und erhältst die schweizer Mehrwertsteuer ausgezahlt.

Alternativ, wenn man nicht mehr zu dem Laden zurück kommt, kannst Du in "Tax free" Läden anmelden, daß Du die Ware ausführst. Dann bekommst Du von der Organisation ein Dokument. Dieses wird ebenfalls beim Grenzübertritt abgestempelt und Du kannst Dir in D die schweizer Mehrwertsteuer abzüglich deren Provision auszahlen lassen.

Und zur letzten Frage, weil die ihre Hosen beim Zoll auch nicht mit der Kneifzange anziehen.

Handhabung schwer hin oder her. Wenn sie Dich erwischen, wird's teuer und lästig!!
 
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Hallo Phoebe
Nehme ich Ware aus Deutschland in die Schweiz mit, deklariere ich diese am Zoll, weil ich die Differenz zwischen CH- und D-Mehrwertsteuer (ca. 11,4% je nach Gütergruppe) retour erhalte.
Fahre ich mit einer teuren Ausrüstung nach Deutschland, ist es von Vorteil ein Carnet anfertigen zu lassen, da es sein kann, dass bei einer Kontrolle der Verzollungsnachweis verlangt wird weil es sich nicht um CH-Ware handelt.
Bei der Einfuhr nach Deutschland aus der Schweiz gilt ein Freibetrag von 175 Euro, dieser ist aber nicht teilbar, d.h. wenn du ein Objektiv von SFr. 800.- kaufst, musst du die 16% Mwst. auf die ganzen 800 SFr. entrichten. Du hast aber beim Kauf im Laden die Möglichkeit ein Ausfuhr zu beantragen, was dann wieder einen Abzug von 7,6% CH-Mwst. bringt. Alle Geschäfte machen dies jedoch nicht, vielleicht geht es aber auch im Zoll-Reisverkehr (vorher abklären).
Geschenke werden genau gleich behandelt, d.h. bringe ich dir ein Objektiv, egal ob neu oder gebraucht (Warenwert ist massgeblich) mach ich mich strafbar, wenn ich dieses schwarz einführe.
PS. Bin kein Zollspazialist, kenne aber diese Vorgänge da ich einige Lieferanten aus Deutschland habe.
Gruss Elio
 
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Und wie funktioniert die Verzollung, wenn ich nun bei einem Online-Versender bestelle?
 
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Der Schweizer Online-Händer wird die Ware erst mal als Export versenden (das heisst von der MWSt befreit). Bei Import ins Empfängerland wird dann die USt plus ev. Zoll fällig. Die Abwicklung wird da von der Post oder dem Kurierdienst erledigt.
 
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uwestalf schrieb:
Und wie funktioniert die Verzollung, wenn ich nun bei einem Online-Versender bestelle?

Im Prinzip genauso. Da aber der Händler vom Versandunternehmen eine Ausfuhrbestätigung bekommt, darf er die Steuer gleich weglassen.
 
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So dann möchte ich mich mal einmischen....
Also beim Online-Versand sieht es folgend aus:
Er versendet die Ware, diese wird an der Grenze bei Postamt in der EU erstmal vom Zoll begutachtet und wenn sie einen Wert von über 30,- € hat wird diese nachverzollt.
Im Postverkehr gilt nämlich eine wesentlich geringere Freimenge als im Reiseverkehr.
Auf jeden Fall kommen 16 % Einfuhrumsatsteuer auf den Transaktionswert = Wert der Kamera + Versandkosten.

Solltest du dich doch entscheiden selbst in die Schweiz zu fahren, dir dort die Nikon zu kaufen und es nicht vorhaben diese anzumelden (oder es vergessen hast:dizzy: ) und man dich im Rahmen einer stichproben Kontrolle anhält wird es halt unangenehm...

1. ab einem Abgabenbetrag von 130,- leitet man vor Ort ein Steuerstrafverfahren gegen dich ein und es kommt zu unangenehmen fragen. Des weiteren wirst du noch mit einer Strafe belastet, wessen Höhe die Strafsachenstelle festlegt...

oder

2. du hast Glück nd der Abgabenbetrag ist unter 130,- €, dann wird ein Zuschlag in Höhe der Abgaben erhoben....

Und jetzt der Clou...
Du hattest Glück und wurdest nicht erwischt.....die Ware ist also vorschriftswiedrig verbracht...dann ist eine Nachversteuerung von bis zu 10 Jahren möglich... und das zum Neuwert der Kamera...will heißen bei jeder Reise mit einem unguten Gefühl am Zoll vorbei....:fahne:

Hoffe ich konnte etwas hellfen....

Ach ja auch das unterfrakturieren von Rechnungen endet im Strafverfahren und die Kamera würde nach Art.31ZK geschätzt....
Nutz also auch nichts....
 
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