So dann möchte ich mich mal einmischen....
Also beim Online-Versand sieht es folgend aus:
Er versendet die Ware, diese wird an der Grenze bei Postamt in der EU erstmal vom Zoll begutachtet und wenn sie einen Wert von über 30,- € hat wird diese nachverzollt.
Im Postverkehr gilt nämlich eine wesentlich geringere Freimenge als im Reiseverkehr.
Auf jeden Fall kommen 16 % Einfuhrumsatsteuer auf den Transaktionswert = Wert der Kamera + Versandkosten.
Solltest du dich doch entscheiden selbst in die Schweiz zu fahren, dir dort die Nikon zu kaufen und es nicht vorhaben diese anzumelden (oder es vergessen hast
) und man dich im Rahmen einer stichproben Kontrolle anhält wird es halt unangenehm...
1. ab einem Abgabenbetrag von 130,- leitet man vor Ort ein Steuerstrafverfahren gegen dich ein und es kommt zu unangenehmen fragen. Des weiteren wirst du noch mit einer Strafe belastet, wessen Höhe die Strafsachenstelle festlegt...
oder
2. du hast Glück nd der Abgabenbetrag ist unter 130,- €, dann wird ein Zuschlag in Höhe der Abgaben erhoben....
Und jetzt der Clou...
Du hattest Glück und wurdest nicht erwischt.....die Ware ist also vorschriftswiedrig verbracht...dann ist eine Nachversteuerung von bis zu 10 Jahren möglich... und das zum Neuwert der Kamera...will heißen bei jeder Reise mit einem unguten Gefühl am Zoll vorbei....
Hoffe ich konnte etwas hellfen....
Ach ja auch das unterfrakturieren von Rechnungen endet im Strafverfahren und die Kamera würde nach Art.31ZK geschätzt....
Nutz also auch nichts....