Du meinst die, die ich versehentlich gelöscht habe?da fällt mir grad auf: wenn facebook die rechte an der kleinen version hat, beinhaltet das auch jene an dem original, der hochauflösenden version? das wär natürlich ka**e...
Ich weiss nichtnee, ein beispiel: ich hab ein paar bilder von meiner heimat bei facebook gehostet. die örtliche naturparkverwaltung findet die toll und möchte einen stapel für die eigenen website, den facebookaccount, flyer, tafeln etc. verwenden - dem stimme ich zu.
könnte mr. zuckerberg auf die idee kommen, das 4000px bild auf der schautafel gehört ihm und "klagen". rein theoretisch.
Eigentlich kann ich die Frage auch nicht so richtig nachvollziehen, wer seinen "Sachen" überall verteilt darf sich nicht wundern wenn sie "Liebhaber" finden.
Wäre doch genau so, als wenn ich meine Fotos (Prints/Abzüge) irgendwo öffentlich für jeden zugänglich hinlege, und mich dann wundere wenn sie weg sind.
Der Wildlifefotograf Andy Rouse hat sich mal die Muehe gemacht und Facebook angeschrieben und gezielt gefragt, die ganze Geschichte kannst du hier nachlesen. (sollte oeffentlich sein, falls nicht oder das Englische nicht verstanden wird, kann ich es uebersetzen).
Dabei gibt es keine Gewaehr, dass es heute noch so ist! Ich hab mich nur an den Text erinnert als ich deine Frage gesehen habe, da ich ihn per fb 'folge'. Mag sein, dass es jetzt schon wieder anders ist.
Ich lade da in der Regel jede Menge meiner Schnappschuesse hoch fuer Freunde und Familie die das Land hier nicht erleben koennen wie wir. Die Qualitaet reicht in der Regel sowieso nicht aus um sie kommerziell zu verwerten, ansonsten seh ich mich als Amateur geehrt, wenn die Bilder doch schon so gut sind, dass sich fb die Muehe macht meine Bilder zu finden und zu nutzen
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Leute, lest doch bittschön mal das UrhG –
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)!
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1. Für Inhalte, die unter die Rechte an geistigem Eigentum fallen, wie Fotos und Videos („IP-Inhalte“), erteilst du uns vorbehaltlich deiner Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löscht, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben sie nicht gelöscht."
(Hervorhebung vom Autor)
Es wäre zu prüfen, ob Lizenzen, die Facebook in dieser Zeit erteilt (verkauft) hat, ebenfalls erlöschen. Falls ja, dann handelt es sich hier einfach nur um die minimalen rechtlichen Anforderungen, die notwendig sind, um Facebook überhaupt betreiben zu können. Ein Verkauf wäre uninteressant.
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