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Großes Interesse an Drohnen-
Fotografie › Netzwerk Fotografie
Bei der Nutzung der Drohne gibt es einige Regeln zu beachten.
„Grundsätzlich haftet der Führer der Drohne, wenn bei einem Flug Schäden
verursacht werden“, so Bachmann. „Wer selbst eine Drohne steigen lassen
möchte, sollte sich daher vorab gründlich informieren, ob beziehungsweise
unter welchen Bedingungen die Nutzung erlaubt ist.“ Bundeskabinett und
Bundesrat haben vor wenigen Wochen für die unbemannten Flugobjekte
strengere Vorschriften beschlossen. Die Verordnung beinhaltet unter
anderem die Kennzeichnungspflicht mit einer Plakette mit Namen und
Adresse für Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm sowie den
„Führerschein“ für größere Drohnen ab zwei Kilogramm Gewicht. Für den
Betrieb auf Modellfluggeländen soll kein Führerschein verlangt werden. Über
Industrieanlagen, Menschenansammlungen und über Autobahnen sowie an
Flughäfen gilt für Drohnen ein Flugverbot. Die neue Drohnenverordnung des
Bu n de s v e r k e h r s m i n i s t e r i u m s : http://www.bmvi.de/SharedDocs/
DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html.
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