Nikon bemängelt Patenrechtsverletzungen, ZEISS widerspricht
Nikon hat heute bekanntgegeben, dass das Unternehmen eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten in den Niederlanden, Deutschland und Japan eingeleitet hat, um die Verletzung geistigen Eigentums durch den niederländischen Halbleiterlithographie-Systemhersteller ASML Holding NV und dessen verbundenen Unternehmen sowie ASMLs Lieferanten optischer Komponenten, Carl Zeiss SMT GmbH, zu stoppen. Nikon beklagt, dass ASML und Zeiss ohne Nikons Erlaubnis die patentierte Technologie von Nikon in den Lithographie-Systemen von ASML einsetzen, die weltweit zur Herstellung von Halbleitern verwendet werden.
Insgesamt sind elf Patentverletzungsverfahren gegen ASML beim Bezirksgericht von Den Haag in den Niederlanden, zwei Verfahren gegen ASML beim Bezirksgericht in Tokyo und zwei Verfahren beim Amtsgericht Mannheim in Deutschland, wo Zeiss die in den Lithographie-Systemen von ASML verwendeten optischen Komponenten herstellt, eingereicht worden.
Soweit die Fakten. Die Erklärungen von Nikon und ZEISS unterscheiden sich allerdings deutlich voneinander:
Nikon berichtet in seiner englischsprachigen Pressemitteilung von einer Kreuzlizenzvereinbarung, die zum 31.12.2009 auslief und einer Vereinbarung, bis zum 31.12.2014 gegenseitig keinerlei Patentrechtsverletzungen zu monieren. Nikon habe einen neuen Kreuzlizenzvertrag abschließen wollen, ASML und ZEISS seien jedoch nicht bereit gewesen, Bedingungen zu akzeptieren, die den Wert der patentierten Technologie von Nikon angemessen wiedergeben. Man habe vergeblich zusammen mit einem erfahrenen Mediator und Vertretern von ZEISS und ASML nach Lösungen gesucht.
ZEISS sieht das in der deutschsprachigen Pressemitteilung des Unternehmens anders: die Kreuzlizenzvereinbarung sei zum 31.12.2014 ausgelaufen. ZEISS habe eine Verlängerung angeboten, Nikon habe jedoch keine ernsthaften Verhandlungen führen wollen.
Die Wahrheit liegt vermutlich irgendwo dazwischen – und wird nun sicherlich langwierig und kostenintensiv von den drei damit befassten Gerichten geklärt werden müssen.