Wolf im Westerwald erschossen

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Lt. dem Bruder meiner Ex der selber Jäger ist wird das Schussbild sehr wohl dokumentiert. Sollte der mich belogen haben? :nixweiss:

Niemand von der Rennleitung im Forum angemeldet der dahingehend für Klarheit sorgen könnte?


Zuständig für jede in D produzierte Waffe ist das Beschussamt in Ulm, wo nach Produktion die Belastbarkeit geprüft wird (kein individuelles Laufprofil). Hintergrund ist die Sicherheit des Nutzers der Waffe.

Zitate der Website des BA:

Beschussprüfung

Bei dem Beschuss von Schusswaffen ist zu prüfen, ob
die höchstbeanspruchten Teile der Schusswaffe der
Beanspruchung standhalten, der sie bei der Verwen-
dung der zugelassenen Munition ausgesetzt werden (Haltbarkeit).
Weitere Prüfungen sind die der

- Kennzeichnung nach §24 Waffengesetz
- Funktionssicherheit
- Maßhaltigkeit


Beschusspflicht

Wer Schusswaffen sowie höchstbeanspruchte Teile
(z.B. Lauf, Verschluss, Griffstück), die ohne Nacharbeit
ausgetauscht werden können, herstellt oder in den
Geltungsbereich des Waffengesetzes verbringt, hat sie,
bevor er sie in den Verkehr bringt, durch Beschuss
amtlich prüfen zu lassen. Wer an einer Schusswaffe
ein höchstbeanspruchtes Teil austauscht, verändert
oder instand setzt, hat den Gegenstand erneut durch
Beschuss amtlich prüfen zu lassen.


Gruß
Ralf
 
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Moin,

erschossen ist er nun Mal, das läßt sich nicht mehr ändern. Ich glaube kaum, daß der Täter ermittelt wird. Neben den Jägern gäbe es da noch andere "Verdächtige". Wird er ermittelt möge ihn die volle Härte des Gesetzes treffen.

Versteht mich nicht falsch, ich bin absoult gegen solche Wolfsabschüsse. Aber eindeutig auch gegen diese absolut unkritische Wolfseuphorie wie man Sie heutzutage in unserem Land erlebt. Ganz und gar unproblematisch ist die Wiederbesiedlung auch nicht, wir werden auch noch diese Probleme erleben. Auch wenn sich unsere Medien dazu hergeben, diesen Eindruck zu verstärken: http://www.berliner-kurier.de/brand...ing-betrug-hunde-woelfe,7169130,14961630.html

Es scheint, daß der Wolf ohnehin massiv auf dem Vormarsch ist, insofern wird eine lebensfähige Population sicher den ein oder anderen "unnatürlichen" Abgang überstehen. Wie zum Beispiel auch diese hier:

http://www.jagderleben.de/wieder-wolf-ueberfahren
http://www.jagderleben.de/toter-wolf-gefunden

Der Straßenverkehr hat bisher weit mehr Opfer gefordert, als die illegalen Tötungen.

Und was die Haustierabschüsse angeht kennt Ihr meine Meinung schon. Ich finde Sie nicht gut und nicht toll, aber manchmal geht es nicht anders. Im übrigen geht es bei den wildernden Katzen und Hunden nicht um die Hauptjagdwildarten Hirsch, Reh und Wildschwein sondern die selteneren Tierarten Hase, Rebhuhn, Fasan und andere Verlierer unserer Kulturlandschaft. Kaum ein Jäger wird sich die Entscheidung gerade bei Hunden leicht machen, natürlich gibt es dabei schlimme Ausnahmen.

Häuschens Post mit den ausgebüxten Kötern im Vogelschutzgebiet und seine angedrohte Aktion gegen eventuell angewandten Jagdschutz zeigt einmal mehr: Wenn der Bauer nicht schwimmen kann liegts an der Badehose! Es wäre auch eindeutig zu Viel verlangt, daß die Halter von Hunden und Katzen diese wirkungsvoll vom wildern abhalten. Viele Zeitgenossen verwechseln die Beutezüge Ihrer Vierbeiner allzugerne mit Natur!

Grüsse
Heiko
 
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Es wäre auch eindeutig zu Viel verlangt, daß die Halter von Hunden und Katzen diese wirkungsvoll vom wildern abhalten. Viele Zeitgenossen verwechseln die Beutezüge Ihrer Vierbeiner allzugerne mit Natur!

soeben aus dem auwald zurückgekehrt, musste ich mal wieder feststellen: niemand, nicht ein einziger der mir begegnenden (ca. 10) hundehalter hatte seinen hund angeleint, auch nicht in ausdrücklich ausgewiesenen naturschutzgebieten...
 
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In Aller Regel den Eigentümern eben. Zu etwa einem Drittel der öffentlichen Hand, zu etwa zwei Dritteln irgendwelchen Stiftungen, Firmen und Millionen Privatpersonen.

Solange kein übergeordnetes dringendes Interesse dem entgegensteht, dürfen die dort zunächst mal tun und lassen was sie wollen. Zum Beispiel Wild züchten oder Bäume züchten. Pflanzen, Abholzen oder verwildern lassen. Der öffentliche Wald dient auch nur in kleinen Teilen den Hauptzielen Erholung und Naturschutz, im Großteil werden die Forstbetriebe des Bundes und der Länder zu möglichst großen schwarzen Zahlen durch effiziente Holzproduktion genötigt.

In Deutschland setzt man immer gerne Wald = Natur = Allgemeinbesitz = jeder darf im Wald tun und lassen was er will, wo er will und wann er will. Totale Freiheit in der Freizeit! Eigentum verpflichtet, im Sinne der Volksmeinung am Liebsten oder überwiegend das Eigentum anderer. Da sollen die Eigentümer mal nicht den schnöden Mammon in den Vordergrund stellen!

Mein Lieblingsvergleich wäre: Alle Gartenbesitzer werden gezwungen, Ihre Gärten der Allgemeinheit uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen, Freizeitaktivitäten anderer grundsätzlich zu dulden und Kartoffel, Rasen, Rhododendron und Co. durch ökologische Wildblumenmischungen abzulösen.

Grüsse
Heiko
 
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Inzwischen hat sich der Täter offenbar gestellt: KLICK! Bemerkenswert, dass T-Online den 71jährigen Schützen als "Wolfsmörder" bezeichnet.

Danke für die Info, Touchwood.

Es stellt sich die Frage, warum sich der Rentner, Pächter eines Grundstücks (Wald) mit schussbereiter, großkalibriger Waffe dort aufgehalten hat. Gemäß den Angaben war er berechtigter Besitzer der Waffe, führte diese aber in der Öffenlichkeit, was absolut verboten ist.
Mit einem Wolf ausgerechnet dort zusammen zu treffen, war sicherlich purer Zufall....

Gruß
Ralf
 
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Man mag meine Aussage verzeihen, aber: ich hab mehr Angst vor alten Jägern als vor jungen Wölfen! Wer weiß was der mit einem Kind mit Pelzmütze gemacht hätte...
Wer einen Wolf nicht (mehr) von einem Hund unterscheiden kann, der sollte bitte auch die Büchse abgeben - und zwar schleunigst!!!

:nixweiss:
 
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Es stellt sich die Frage, warum sich der Rentner, Pächter eines Grundstücks (Wald) mit schussbereiter, großkalibriger Waffe dort aufgehalten hat. Gemäß den Angaben war er berechtigter Besitzer der Waffe, führte diese aber in der Öffenlichkeit, was absolut verboten ist.
Ist es nicht.

Jeder, der einen gültigen Waffenschein besitzt, darf diese führen, auch in der Öffentlichkeit. Einschränkungen gelten lediglich für öffentliche Veranstaltungen.

Jäger dürfen Waffen im Revier sogar ohne Waffenschein führen.
 
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wir sollten einen poll machen wie das verfahren ausgehn wird

ich tippe ja auf straffrei
 
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Da wäre ich mir nicht so sicher - letztens war einer mit satten 50 Tagessätzen dabei: KLICK! - ab 60 ist m.W. der Waffenschein futsch.
 
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Wer sich nur einmal ein bisschen mit Wölfen beschäftigt, weiß wie schade so eine Verwechslung ist.
Ob der Mann gestraft wird oder nicht, ist mir eigentlich nicht sehr wichtig, dieser Wolf wird dadurch jedenfalls nicht mehr lebendig. Evtl. wäre es als Abschreckung für andere Jäger hilfreich, die wenn sie ein Tier "nicht ansprechen" können, also nicht 100% sicher sind, was sie gerade erschießen, es einfach lassen.

Für den Jäger spricht, dass er zu seinem Fehler steht und die Tat eingestanden hat.

Gruß
Matthias
 
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Bemerkenswert, dass T-Online den 71jährigen Schützen als "Wolfsmörder" bezeichnet.

Wundert dich sowas? Wenn man sich aktuell den Fall Emden anschaut sieht man doch sehr schnell, dass es immer mehr Medien um Aufmerksamkeit und nicht die eigentliche Berichterstattung geht. Sonst waere es wohl kaum moeglich, dass ein unschuldiger Jugendlicher in den Medien vorverurteilt wird und ein Mob von Idioten ihn lynchen will. In 2012, nicht 1812.


Mal ein paar Fragen an die Jaeger hier ohne hier jetzt wieder das Endlosthema 'Jaeger ballern Katzen/Hunde ab' lostreten zu wollen, aber ich wuerde das Ganze schon gerne besser verstehen, abseits vom dem ueblichen Gezeter von Leuten die in Jaegern eh nur hirnlose Wochenendrambos sehen.

Wenn ein Jaeger einen Hund erschiesst, muss er das irgendwo melden?
Wenn er sich nicht sicher war und alles ein Versehen war, warum hat er den Kadaver nicht kontrolliert und gemeldet, dass er eben aus Versehen einen Wolf erschossen hat? Ich gehe davon aus, dass ein Jaeger, der einen Hund erschiesst, nicht einfach im Revier liegen laesst, schliesslich kann der Hund ja Krankheiten verbreiten, falls er befallen ist.

Ich habe diverse Male in meiner Kindheit auf dem Land mitbekommen, wie Jaeger Hunde/Katzen erschossen haben. An einen Fall, in dem der Jaeger nicht den Halter informiert hat oder anderen Jaegern das tote Tier gezeigt hat um herauszufinden, wer der Halter ist, kann ich micht nicht informieren. Boeses Blut herrschte deswegen oft im Ort oder in umliegenden Orten, aber dass Hunde/Katzen einfach 'verschwanden' kam irgendwie nicht vor.

Die letzte Frage waere, wie kann es sein, dass der Jaeger 5 Schuesse braucht, um das Tier zu toeten? Ich meine mich dunkel erinnern zu koennen von einem Jaeger gehoert zu haben, dass man nicht einfach auf Wild schiessen darf, wenn das Kaliber der Waffe nicht ausreicht um das Tier mit einem Schuss zu erlegen (zB mit Schrot fuer Rebhuehner versuchen einen Hirschbullen zu toeten). Ich kenne mich mit Jagdwaffen nicht aus und weiss nicht, was grosskalibrig bedeutet, aber muesste man von einem Jaeger nicht erwarten koennen, gesetz dem Fall er nutzt das richtige Kaliber, das Tier mit weniger Schuessen zur Strecke zu bringen?
 
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In der Tat - einem Wolf würde ich lieber gegenüberstehen, als einem Eber ...

Grüße
Erhard

Und vermutlich noch weniger gerne einem Keiler .... Klugscheißmodus aus.
Spaß beiseite, bin mir nicht ganz sicher ob nicht eine Bache, die Frischlinge führt, angriffslustiger ist als ein Keiler - solange man ihn nicht reitzt.

Tut hier aber auch nichts zur Sache.
Respekt immerhin, dass sich der Mann gestellt hat.
 
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Moin,

lass mich dazu ein paar Erläuterungen geben:

1. Meiner persönlichen Meinung nach sollte man Hunde erst töten, nachdem alle anderen Möglichkeiten nicht geholfen haben. Sprich Halter ansprechen, anzeigen und noch mal anzeigen, Hund einfangen und ins Tierheim bringen. Dann hat man im Fall der Fälle auch beweiskräftiges Material, daß man selbst kein hirnloser Haustiermörder und vielleicht doch der Halter des Tieres schuld an dessen Tötung ist. Bei Katzen ist das ungleich schwieriger, besonders wenn auf dem Dorf diffuse Besitzverhältnisse herrschen.

2. Es wäre die Musterlösung den Halter im Anschluss zu informieren, dass sein Hund nun nicht wiederkommt, wir hatten ja darüber gesprochen. Das würde den Leuten die das Tier mochten unter Umständen ewige Ungewissheit ersparen. Im Ernstfall könnte man sich vom Halter noch seine "Auslagen" erstatten lassen.

3. In Abhängigkeit vom "Wesen des Halters" wird man das mit der Information eher lassen. Absolut rechtmäßig gehandelt zu haben schützt im Extremfall nicht davor, das Opfer von Verleumdung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung zu werden. Entschließt man sich für Stillschweigen sollte man aber logischerweise auch Maßnahmen ergreifen, damit die Geschichte wirklich unentdeckt bleibt. Flapsig bezeichnet man das als die "3 S", schießen, schippen, Schnauze halten.

4. Eigentlich sollte der Jäger mit allen getöteten oder erlegten Tieren so verfahren, daß diese eben nicht offen im Wald liegen bleiben. Mit Rücksicht auf die Empfindungen anderer Naturnutzer und ggf. auch aus krankheits bzw. seuchenhygienischen Gründen. Nicht genutzte Jagdbeute kann und soll aber oftmals im "natürlichen Kreislauf" verbleiben. So kann zum Beispiel überfahrenes Wild den Greifvögeln über den Winter helfen.

5. Eigentlich sollte man grundsätzlich nur dann schießen, wenn man sicher ist, das Tier schnell und möglichst schmerzlos zu töten. Das schließt die Verwendung einer ausreichend wirksamen Waffe und Munition ein. Insofern ist Jagd reines Handwerk, daß das nicht immer klappt liegt in der Unzulänglichkeit des Menschen. Manchmal reichen die Fähigkeiten nicht aus, es gibt aber sicher auch Jäger denen es an Selbstbeherrschung mangelt. Dann gilt immer der Grundsatz, Leiden möglichst zu vermeiden. Das heißt dann "weiterschiessen" bis das Tier zur Strecke ist oder gewissenhaft mit dafür ausgebildeten Hunden nachzusuchen und das Leiden zu beenden.

Grüsse Heiko
 
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