Frage Wie wichtig ist die Rechnung ?

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HeWe

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Hallo,
Ich könnte eine wirklich erstklassig erhaltenes 70-200 VR I zu einem vernünftigen Preis erstehen.
Objektiv, Köcher, Garantiekarte, alles vorhanden.
Leider fehlt die Rechnung, die Kann nicht mehr gefunden werden.
Das Objektiv ist zwei Jahre alt.

Wie wichtig ist die Rechnung, auch bei einem eventuellen wiederverkauf irgendwann ?
 
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Nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistungszeit -wie in Deinem Falle- halte ich die Rechnung für entbehrlich.
(Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren.)
 
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Rechnung ist nach zwei Jahren hinsichtlich Gewährleistung/Garantie entbehrlich (so denn nur die gesetzliche Regelung gilt).

Der Versicherung kann man einen anderen Nachweis einreichen.
 
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Hallo,
Wie wichtig ist die Rechnung, auch bei einem eventuellen Wiederverkauf irgendwann?
Wie schon vor mir geantwortet wurde, ist die Rechnung nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auf gut bayrisch wurscht.
Auch die gelbe Garantiekarte!
Du solltest nur versuchen, das Objektiv bei Nikon auf deinen Namen zu registrieren.
Wenn das geht, ist es wahrscheinlich nicht geklaut.
 
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eine Rechnung wäre für mich:

1. ein Eigentumsnachweis
2. ein Nachweis/Beweis für das tatsächliche Alter des Objektivs..
 
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Der Versicherung kann man einen anderen Nachweis einreichen.

Bei mir hätte ich ohne Rechnung vermutlich Probleme gehabt. D700 + 70-300 gestohlen; da ich "Volltr..." anstelle der Rechnung nur den leider fast gleich aussehenden Lieferschein aufbewahrt hatte, gab es diesbezüglich ein Telefonat mit der Versicherung, wo mir freundlichst aber doch bestimmt das Vorhandensein der Rechnung eingeredet wurde.

Werbemodus ein:
Mail an Calumet im UK mit kurzer Problembeschreibung - nach 3 Stunden mit netten Erfolgswünschen das PDF mit Kopie der Originalrechnung und alles war gut. Vielen Dank in Richtung Insel... (Ich möchte mir dieses Szenario beim hiesigen Händler meines "geringsten Misstrauens" - Terminus kürzlich hier im Forum gelesen - nicht vorstellen wollen...)
Werbemodus aus

LG, Gerhard
 
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Nach den Bedingungen meiner Fotoversicherung werden als Nachweis anerkannt:

a) Kopie der Kaufquittung (die auf Ihren Namen lauten muss)

b) Wertbestätigung eines Fotofachhändlers unter Nennung der Serien-Nr.

c) Fotos der Gegenstände auf aktueller Tageszeitung, auf denen man sowohl den Gesamtzustand sowie die Serien Nr. erkennen muss.
 
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Nach den Bedingungen meiner Fotoversicherung werden als Nachweis anerkannt:

a) Kopie der Kaufquittung (die auf Ihren Namen lauten muss)

Die muss dann ja eh der Verkäufer ausstellen, eine bloße Quittung geht ja auch bei Kauf vorn privat.

Ich würde mir wegen der Rechnung keine Gedanken machen, wenn sonst alles passt.
 
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