Warnung beim Kauf über amazon Marketplace

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frank

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Hallo,

ich habe des öfteren bemerkt, dass Privathändler über amazon marketplace versuchen die Nikon D70 (undD70s) zu einem Spotpreis um die 400,-€ anbieten.

Bestellt man dann den Artikel, bekommt man von amazon eine Mail, dass der Händler bei amazon kein Konto hat und somit die ganze Sache storniert wird!

Bei mir allerdings hat sich jetzt ein ominöser Anbieter privat gemeldet und bietet mir an das Geschäft privat abzuwickeln. Die besagten Kameras stammen angeblich aus der Konkursmasse eines Romania Digital Shopping Store und seien deshalb so günstig.

Ich habe natürlich keine Beweise, aber die Sache stinkt doch gerade zu nach einer betrügerischen Absicht.

Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?
 
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Hallo Frank,

damit nicht, aber ich habe ein Zusatzstativ für mein Mafrotto Stativ gekauft, bis heute nichts erhalten, Verkäufer hat den Geldeingang nicht bestätigt, aber Ware versendet.

Auf Nachfragen kam die Antwort, das das Ding dann wohl bei der Post verloren gegangen ist.....

Immerhin habe ich beim Kauf von Objektiven bisher nur gute Erfahrung gemacht.

Ich nutze bei höheren Simme (> 200 Euro) nur noch Treuhandservice.

Selbst bei kleineren Summe zahle ich lieber immer versichterte Versendung, um nicht ganz auf die Schnautze zu fallen.

Nutze ebay erst seit einem knappen Monat, also habe ich noch keine reichhaltige Erfahrung, aber die Erfahrung bis jetzt ist ein schwarzen Schaf von 12 :)
 
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Hallo Frank,

die Sache stinkt gewaltig. Hast Du Amazon und/oder Nikon informiert, und was haben die dazu gesagt? Vielleicht wäre es sinnvoll, mit dem gesamten Vorgang auf die nächste Polizeidienststelle zu gehen und die Sache anzuzeigen.

Viele Grüße
Uwe
 
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Re: RE: Warnung beim Kauf über amazon Marketplace

cyrano";p="20910 schrieb:
... Selbst bei kleineren Summe zahle ich lieber immer versichterte Versendung, um nicht ganz auf die Schnautze zu fallen. ...
Dabei zahlst Du dann, soweit ich das verstanden habe, eigentlich für das Risiko des Versenders. Denn, zunächst ist ein normales Postpaket sowieso schon bis zu einer gewissen Summe versichert, und weiter gilt, kommt die Ware nicht bei Dir an, dann muss der Verkäufer das Geld zurücküberweisen. Ob das Paket ankommt oder nicht, das ist alleine das Risiko des Versenders. Und wenn der so unehrlich ist, dass er, im Falle des "Verschwindens" eines normalen Paketes, die Summe nicht zurücküberweist, dann wird er das im Falle eines versicherten Paketes wohl auch nicht machen.

Im übrigen gilt bei ebay halt: Vorm Bieten genau in die Bewertungen sehen, auch nachsehen was der Anbieter noch so im Programm hat und auch für welche Artikel er die letzten guten Bewertungen bekommen hat. Denn was nutzt es Dir, wenn der Verkäufer 100% positive Bewertungen auf Einwegfeuerzeuge hat und sich, mit der von Dir ersteigerten D2X, die erste negative Bewertung einfahren will und nebenbei mal versucht 4000 Euro zu "verdienen".

ciao
-- Rüdiger
 
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Hallo Rüdiger,

entschuldige bitte die drastische Sprache, aber Deine Ausführungen über das Risiko des Versenders sind schlicht Unfug. Nicht umsonst werden seit Generationen Jurastudenten mit dieser Problematik immer wieder gequält... - Wenn zum Versand nichts explizit geregelt wird, ist der Versender mit dem Nachweis der Versendung aus dem Risiko entlassen. Weitere Ausführungen spare ich mir jetzt, soll ja auch kein Examinatorium werden.

Gruß Stefan
 
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Re: RE: Warnung beim Kauf über amazon Marketplace

Friese";p="20922 schrieb:
Hallo Rüdiger,

entschuldige bitte die drastische Sprache, aber Deine Ausführungen über das Risiko des Versenders sind schlicht Unfug. Nicht umsonst werden seit Generationen Jurastudenten mit dieser Problematik immer wieder gequält... - Wenn zum Versand nichts explizit geregelt wird, ist der Versender mit dem Nachweis der Versendung aus dem Risiko entlassen. Weitere Ausführungen spare ich mir jetzt, soll ja auch kein Examinatorium werden.

Gruß Stefan
Na wenn das von mir geschriebene Unfug ist, dann ist es auch nicht drastisch geschrieben. Dann bin ich wohl einer Fehlinformation aufgesessen. Aber das interessiert mich jetzt. Wie sieht das denn aus, ich bin trotzdem der Meinung, dass das Risiko keinesfalls beim Empfänger liegen kann, und darum ging es mir primär. Denn, entweder der Versender kann den Versand nachweisen, dann hat die Post/DHL oder was auch immer die Verantwortung, oder aber, der Versender kann den Versand nicht nachweisen, dann steht er in der Pflicht. Jetzt ist es aber so, dass, sollte es eine Versandbestätigung geben und das Paket verloren gehen, dies zwischen Versender und Post abgewickelt wird. D.h. der Versender überweist an den Empfänger und die Post erstattet an den Versender und zwar maximal soviel, wie bei der Versandversicherung angegeben. D.h. die Extrakosten die durch eine Versandversicherung anfallen mindern das Risiko des Versenders und sollten doch deshalb auch vom Versender getragen werden. Wird die Ware als Päckchen geschickt, so hat der Versender sogar nicht einmal eine Versandbestätigung in der Hand (ausser eine Versicherung wird explizit abgeschlossen, womit sich wieder das Risiko des Versenders mindert). Oder bin ich jetzt auf dem völlig falschen Dampfer?

Andererseits ist das, wenn es um das Risiko eines ebay-Kaufes geht, eh alles schnickschnack, denn das Paket könnte ja einfach nur einen Backstein enthalten.

ciao
-- Rüdiger
 
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Hallo Rüdiger,

Du hast das alles schon sehr präzise dargestellt. Es handelt sich juristisch um einen sogenannten Versendungskauf, bei dem vorbehaltlich anderer Absprachen das Risiko des Versandes (das meint die Beschädigung oder Zerstörung der Sache beim Transport) im Moment der Übergabe an den Transportunternehmer auf diesen übergeht, jedenfalls aber der Versender als Verkäufer seine "Leistung" aus dem Kaufvertrag erbracht hat. Dadurch ist bei Schaden oder Verlust entweder der Transporteur in der Pflicht - oder der Käufer macht Pinocchio (den mit der langen Nase...). Faktisch kommt es schlicht darauf an, ob sich alle korrekt verhalten. Der Sinn des Betruges liegt ja schließlich darin, dem Ehrlichen das Leben schwer zumachen und die Regeln eben nicht einzuhalten...

Der gesunde Menschenverstand hilft dabei eigentlich immer - und AdvoCard ist auch nur eine Werbeveranstaltung, die die eigene Überlegung nicht ersetzen kann.

Gruß Stefan
 
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Hallo Rüdiger, hallo Friese.

interessant ist der Thread.

Ich bin gerade am herausbekommen, ob ich mein Geld jemals noch wieder sehen werde, die Ware vermute ich nicht einmal.

Ich dachte oder nahm an (besser wäre es, ich wüsste :) ), das man ein versichertes Paket aufgeben muss und einen Einlieferungsschein bekommt, beim Päckchen nicht.

Daher bat ich meinen Verkäufer auch, einen Nachsendeantrag zu stellen, denn nur der lapidare Satz, es sei beim Postweg verloren gegangen ist zu wenig.
 
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As far as i know:

Versichertes Paket bedeutet bei unseren Freunden von der gelben Post nur, dass sie bei Verlust oder Beschädigung auch über die so genannte Haftungsgrenze hinaus haften. Meines Wissens nach liegt die bei Paketen bei 500,--, bei Briefen oder Päckchen habe ich stolze 25,--€ in Erinnerung.

Mit Versicherung kann man soviel ich weiß bis 25.000,-- gehen, darunter gibts es aber auch noch eine Stufe (2.500,--€ ?)

cu
udo
 
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Re: RE: Warnung beim Kauf über amazon Marketplace

UweFlammer";p="20911 schrieb:
Hallo Frank,

die Sache stinkt gewaltig. Hast Du Amazon und/oder Nikon informiert, und was haben die dazu gesagt? Vielleicht wäre es sinnvoll, mit dem gesamten Vorgang auf die nächste Polizeidienststelle zu gehen und die Sache anzuzeigen.

Viele Grüße
Uwe

Habe grad mit amazon gesprochen und die tun eigentlich nix, sperren aber sobald jemand (wie ich) die Sache meldet.

Im Prinzip sagte der nette Herr von amazon, dass man einfach die Finger von "Superschnäppchen" lassen soll.
 
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@cyrano

Alles ist grundsätzlich sehr vielschichtig... es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an - solange der Verkäufer den Versand nicht beweisen kann (dafür ist er immer beweispflichtig, wenn er sich enthaften will), hat er nicht geliefert. Der schnöde Hinweis auf die Post ist inzwischen zwar weit verbreitet, nützt dem VK aber ohne Einlieferungsbeleg nix. Dann beantragst Du einen Mahnbescheid gegen den VK - das setzt aber eine "echte" Adresse ohne Postfach und einen identifizierbaren und vorhandenen VK voraus oder Du gehst gleich zum RA. Strafantrag wg. Betruges bei der Staatsanwaltschaft kannst Du auch stellen, das verschafft Dir aber nur Genugtuung und nicht Dein Geld und ist in der Praxis normalerweise vertane Zeit.

Gruß Stefan
 
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Danke für den Hinweis Stefan.

Wegen 29 Euro fange ich nix mit Rechtsanwalt an :)

Es ärgert mich eben. aber so ist es - das passiert selbst bei Verträgen mit Kunden...
 
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Servus miteinander

ich bin vor kurzem ins Nikonlager gewechselt und da ich nun seit einiger Zeit hier mitlese und den Eindruck gewonnen habe, daß hier im Forum die gegenseitige Hilfe großgeschrieben ist, habe ich mich einfach mal angemeldet.

Entschuldigt wenn ich mich auch gleich einmische, aber event. kann ich ja dazu beitragen, den Sachverhalt aufzuklären.

Ein Paket ist grundsätzlich bis zu 500.-€ versichert. Eine zusätzliche Transportversicherung kann man entweder bis 2500.-€ oder bis 25000.-€ abschließen. Briefe und Päckchen sind nicht versichert, d.h. wenn es verloren geht, hat man keinerlei Möglichkeiten. Es sei denn, man schickt den Brief per Einschreiben (beim Päckchen macht das keinen Sinn; wäre dann als Paket billiger und höher versichert), welches bis 25.-€ versichert ist.

Hallo Cyrano:

wenn Dein Verkäufer die Ware versichert versendet hat (in welcher Form auch immer), dann muß er einen Einlieferungsschein mit Identcode haben. Falls der Versand nicht länger als 4-5 Wochen her ist, könntest Du anhand dieses Codes die Sendung im Internet nachverfolgen. (www.dhl.de) Nehmen wir mal an, die Post muß haften, dann werden die natürlich alles versuchen, um das Paket wieder zu finden, bevor sie 500.-€ bezahlen müssen.
Wenn Dein Verkäufer jedoch keinen Einlieferungsschein hat, ist die Post aus dem Schneider, und der Verkäufer muß nachweisen, daß er die Sendung verschickt hat, was er dann natürlich nicht kann. Und somit ist er in der Pflicht, den Kaufvertrag zu erfüllen, oder Schadensersatz zu leisten.

Gruß
Jürgen
 
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Kleiner Nachtrag zu Versicherten Paketen:

Wert ist bis 500 Euro NETTO versichert - auch als Privatmann werden einem die 16% Mehrwertsteuer in Abzug gebracht !!!
Im Klartext: Wenn Paket weg, Nachweispflicht des Wertes des versendeten Paketes (also des Inhaltes).
Nehmen wir an, der Inhalt ist ein privat verkauftes Blitzgerät für den Kaufpreis von 116 Euro zuzüglich 7 Euro Postgebühren (also für den Verkäufer und Versender summa summarum 125 Euro).
Die Erstattung beträgt lediglich 100 Euro. Nicht nur die MwSt ist weg, auch die Transportkosten, Telefonate und Schreibereien werden nicht ersetzt.
Nu guckt mal, wer euch diese Kosten ersetzt ;-)
Bei einem Wertpaket sieht es übrigens genauso aus, nur kommen die deutlich seltener weg.

Schwank aus dem Leben:
Wertpaket nach Schweden verschickt, Wert 1000 Euro.
Nach 3 Wochen Paket trotz Trackingservice unauffindbar (Paket kam zwar aufs Schiff aber niemals runter).
Trotzdem erreichte das Paket den Empfänger genau 2 Tage nach Stellung des Nachforschungsauftrages - laut Trackingsstem ist das Ding bis heute auf dem Frachter *g*.
Solche und ähnliche Parodien habe ich jetzt schon mehrfach selber erlebt.
Zufall oder "ein Schelm der Schlechtes dabei denkt"?

Gruß Sven
 
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@acticwolf

Bei unserer Post kann man eigentlich schon fast froh sein, wenn es überhaupt irgendwann eine Erstattung gibt! :wink:

Noch ´ne Frage zu Versand nach Schweden: Wer hat jetzt eigentlich die Entschädigung kassiert?

Gruß
diro
 
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@ diro

Keiner - wie in meinem Beitrag erwähnt, erreichte das Paket 2 Tage nach Stellung des Nachforschungantrages den Empfänger.
Da Paket angekommen (wenn auch ohne Trackingnachweis), ist ja kein Schaden entstanden.
Also, immer schön fair bleiben, selbst wenns um unsere Post geht ;-)

Gruß Sven
 
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Also, jetzt kommt mal wieder eine meiner berühmten Zusammenfassungen:

-> wenn der Verkäufer Privatier ist, endet seine Haftung bei der Übergabe an den Versender, wobei als Nachweis ein Einlieferungsbeleg gilt. Vorsicht hier: Quittung über Briefmarken ist kein Nachweis, eigentlich klappt das erst bei einem Einschreiben oder einem Paket (was dann aber eh versichert ist...). In diesen Fälle heisst es: Brief/Päckchen -> nix gibt's, Einschreiben -> 25,- Euro, und zwar ohne Nachweispflicht, das ist ein Pauschalbetrag (auf keinen Fall sagen, das Geld drin war!!!), Paket -> bis maximal 500,- Euro netto, hier aber mit Nachweispflicht (Quittung, eBay-Auktionszettel, Überweisung usw.).

-> wenn der Versender Händler ist, endet seine Haftung erst, wenn Du es in den Händen hast. Ich lasse es immer unversichert schicken, da mir das dann eh Banane ist - ich spare mir lieber das Geld.

-> und wenn Händler oder Privatier im Ausland sitzen? Na gut, selbst schuld - Geiz ist eben doch nicht geil, sondern laut Bibel eine der 7 Todsünden :cool:

Gruß Marv
 
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Ich habe bisher nur gute Erfahrungen mit der gelben Post gemacht. Speziell dann, wenn jemand behauptet, eine Paketsendung sei auf dem Postweg verloren gegangen, könnt Ihr zu 100 Prozent davon ausgehen, dass er lügt. Jedes Paket wird bei der Einlieferung registriert, bekommt eine Tracking-ID und kann damit bis zur Auslieferung verfolgt werden. Pakete können im Zoll liegenbleiben, können mit einem Flugzeug abstürzen, mit einem Schiff untergehen, bei einem LkW-Unfall verbrennen, aber verloren gehen sie deswegen nicht. Der letzte Aufenthaltsort ist und bleibt gespeichert. Dies gilt nicht nur für die Deutsche Post bzw. DHL, sondern für jeden Paketdienst.

Bei nicht registrierten Sendungen ist die Gefahr größer, aber auch hier findet die Post im selbst Fehlerfall so ziemlich alles wieder. Ein Beispiel, das ich selbst erlebt habe: mein Vermieter sendet mir auf Aufforderung einen Zweitschlüssel, dummerweise in einem gewöhnlichen Briefumschlag. Der Umschlag kam zerissen bei mir an, ohne den Schlüssel. Beim Vermieter reklamiert, der reklamiert bei der Post, und einige Stunden später ist der Schlüssel da, denn er wurde beim routinemäßigen Reinigen der Briefsortieranlage gefunden. Seitdem weiß mein Vermieter, wie man Schlüssel richtig verpackt.

Ein anderes Mal habe ich eine dieser auf dünnem Karton vorgedruckten Antwort-Postkarten abgeschickt, wie sie manchen Zeitschriften oder Informationsschriften beiliegen. Die Karte hat die Sortieranlage nicht überlebt, aber ich bekam sie von der Post zurück. Seither weiß ich, dass man solche Dinge besser als Brief verschickt.

Also: Sendungen sauber verpacken, richtig beschriften und richtig frankieren, dann kommen sie ans Ziel. Und Gegenstände, die irgendeinen Wert darstellen, konsequent als Paket verschicken, auch wenn es mehr kostet als ein Päckchen, dann können sie verfolgt werden.

Und vor allem: Betrüger konsequent anzeigen! Sofern Ihr den Verdacht habt, dass ein Internetangebot mit Betrug verbunden ist, braucht Ihr deswegen nicht mal zur Polizei zu gehen. Die Polizei ist ebenfalls im Internet (www.polizei.de, dann auf das Wappen Eures Bundeslandes klicken) und nimmt Anzeigen elektronisch entgegen - Ihr braucht nur den verdächtigen Link bzw. die eMail dorthin weiterleiten.

Gruß
Uwe
 
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@ Uwe

Dein Glauben an die Technik baut mich auf ;-)

Hättest Du meinen Beitrag aufmerksam verfolgt, hättest Du ein Beispiel aus dem Leben für das Versagen dieser Technik gehabt.
Das Paket kam zwar an, aber laut Technik (Trackingnachweis) irrt es noch heute auf dem Frachter zwischen Deutschland und Schweden herum...und das nun schon seit über 1,5 Jahren ;-)
Macht ja nichts...der unerschütterliche Glaube an die Vollkommenheit der Technik ist ja schon etwas älter...gut, daß es neben den Glaubenden auch noch Realisten gibt.

Sei mir nicht böse...aber ich MUSSTE einfach diesen Kommentar loswerden.
Nicht jeder, dem bei der Post was abhanden kommt, ist ein "Betrüger".

Gruß Sven
 
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