vorläufiger dämpfer für die schiesswütigen

Thread Status
Hello, There was no answer in this thread for more than 30 days.
It can take a long time to get an up-to-date response or contact with relevant users.
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Anzeigen
Wie erbärmlich, Jäger als "Schiesswütige" zu bezeichnen; das zeugt von Unkenntnis und ideologischer Verblendung. Allerdings finde ich es gut, dass man als Grundbesitzer die Jagd auf eigenem Grund und Boden untersagen kann. Mein Land - meine Regeln. Basta!

Hier in Frankreich kann ein Grundbesitzer die Jagd untersagen, wenn

- die Parzelle unter zwei Hektar gross ist
- UND an ein Jagdverbotsgebiet angrenzt (Wohngebiet, Viehweide etc.)

Man kann hier aber nicht einfach einen 2 Ha Acker inmitten eines freien Jagdgebietes "von der Bejagbarkeit ausnehmen". Ausserdem werden hier in Frankreich fast alle Jagden von kommunalen Jagdgesellschaften (sprich: dem dörflichen Zusammenschluss der Jäger) verwaltet. Bei brömmelich 60 Millionen Einwohnern hat Frankreich 4 Millionen eingetragene Jäger mit Jagderlaubnis und entsprechender Erlaubnis zum Waffenbesitz. Hier im Norden Frankreichs, mit seinen endlosen Agrarflächen, gäbe es ohne Jagd schnell ein übles Schädlings- und Seuchenproblem.

Mein Haus steht direkt neben einer Pferdezucht/Reitclub. Zum Gestüt gehören 50 oder 60 Hektar Freiflächen, die als Weideland für Pferde genutzt werden; Pferde, die mal einen Monat aus dem Stall raus sollen, oder deren Besitzer Weidenhaltung wünschen, oder .... Etwa ein Drittel dieser Flächen sind immer belegt, ein Drittel dient der Heu-Erzeugung (bis zur 2. Mahd) und ein Drittel wir als Übungsparcours beritten (Aufbau von Aussensprüngen, Longierarbeit draussen etc.). NATÜRLICH sind ALLE Weiden des Gestüts "Chasse Gardé" (Jagdverbotszone) - immerhin könnten Unfälle passieren, Pferde oder Reiter versehentlich verletzt werden oder Dergleichen. Die Notwendigkeit der Chasse Gardé wurde nie bezweifelt - es reiten ja auch viele Kinder von örtlichen Jagdgesellschafts-Mitgliedern dort.

In den letzten zwei Saisons (Herbst 2010 und 2011) wurde aber explizit vom Gestüts-Besitzer um Jagd GEBETEN. Durch die extensive Nutzung der Weideflächen haben sich dort Füchse sehr schnell und sicher vermehren können, und die Vielzahl an Fuchsbauten hat zu verletzten Pferden und Reitern geführt - inkl Knochenbrüche und Nottötungen.

Da finde ich dann eine Jagd auch sportlicher, als das chemische ausräuchern der Bauten!
 
Kommentar
http://www.heise.de/tp/artikel/37/37172/1.html

weis jemand inwieweit das jetzt auch für andere eu-mitglieder gilt?

bei uns gibts ja iirc eine sehr ähnliche regelung zum jagdracht

na als einen Dämpfer für schießwütige sehe ich das nicht!
Die Pächter drum herum werden sich freuen :hehe:
Die Land- und Forstwirte weniger ;)
Auch warten wir mal ab,
wenn er seinen Wald in 5 - 6 Jahren sieht, was er dann tut.
Ist es Ackerland wird er es nicht mehr an Landwirte verpachten können!
Mal abgesehen von den zu erwartenden Ertragsausfall Entschädigungen und Klagen.
Die Kündigungszeit Landwirtschaftlicher Nutzfläche beträgt 2 Jahre :D

Die Gerichte werden schon mal nicht arbeitslos, dass steht fest, da muss dann noch einiges Geregelt werden :hehe:

Gruß Ralf
 
Kommentar
Mal abgesehen von den zu erwartenden Ertragsausfall Entschädigungen und Klagen.
Die Kündigungszeit Landwirtschaftlicher Nutzfläche beträgt 2 Jahre :D
Nö. Je nach Pachtvertrag ist eine sofortige Kündigung möglich, mit Entschädigung für Aufwuchs und evtl. Düngung. Vor länger Zeit, als ich noch arbeiten durfte, wurde so bei uns verfahren.
 
Kommentar
weis jemand inwieweit das jetzt auch für andere eu-mitglieder gilt?

bei uns gibts ja iirc eine sehr ähnliche regelung zum jagdracht

Es handelt sich um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), nicht des EuGH. Den Entscheidungen zugrunde liegt die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

Die Bindungswirkung der Entscheidungen ergibt sich aus den nationalen Rechtsordnungen. In Österreich genießt die Konvention Verfassungsrang (BGBl 59/1964), in D steht sie im Rang unter dem Grundgesetz und hat den Rang eines einfachen Bundesgesetzes.

Ob eine Entscheidung Wirkung über den innerstaatlichen Bereich des beklagten Mitgliedsstaates hinaus entfaltet, hängt - Überraschung - vom Einzelfall ab. Die nationalen Unterschiede gerade im jagdlichen Bereich dürften aber noch so groß sein, dass eine auf die Rechtsverhältnisse eines Mitgliedslandes bezogene Entscheidung nicht ohne weiteres auf ein anderes Mitgliedsland übertragbar ist. Anders hat sich das beispielsweise verhalten bei Entscheidungen über die Diskriminierung von Sprachminderheiten.
 
Kommentar
Nö. Je nach Pachtvertrag ist eine sofortige Kündigung möglich, mit Entschädigung für Aufwuchs und evtl. Düngung. Vor länger Zeit, als ich noch arbeiten durfte, wurde so bei uns verfahren.

Klar, je nach Vertrag
:fahne:
nur die meisten Erben von den Flächen, haben sich nie darum gekümmert.
Nicht genutzt und so an die Ortsansässigen Landwirte verpachtet.
Der hier übliche Pachtvertrag von der Landwirtschaftskammer sieht die 2 Jahr vor, insofern es nicht auch rein Mündlich vereinbart wird.

Ich habe es mit der mir übertragen Fläche hinter mir, nächstes Jahr werden mein 2 Ar, wieder ein Streuobstwiese ;)

Gruß Ralf
 
Kommentar
Absolut richtige Entscheidung. Über mein Eigentum entscheide nur ich.
Zu den Wildschäden im Wald. Einem baum ist es völlig egal wenn er verbissen wird. Wächst halt krumm weiter. Schaden hat nur der Mensch, wenn er das Holz zum Verkauf an Sägewerke benötigt. Als Brennholz reicht auch ein verbissener Baum.
Jäger brauchen sich auch nicht zu wundern, wenn sie allgemein als schiesswütig bezeichnet werden.
So lange Jäger die schwarzen Schafe unter sich dulden und diese nicht ächten und aus dem Jagdverband ausschliessen, müssen sie mit einer Veralgemeinerung leben.
Ist man Zeuge einiger Jagdveranstaltungen gewesen, so zweifelt man berechtigt am Bild des Tierfreundes und Naturliebhaber im grünen Rock.
 
Kommentar
Ich beschwere mich ausdrücklich über diesen verletzenden Threadtitel! Eine polemische Einstufung aller Jäger als "Schießwütige" ist beleidigend.

Absolut richtige Entscheidung. Über mein Eigentum entscheide nur ich.

Ganz sicher: Das ist keinesfalls der Grund für dieses, aus meiner Sicht unglückliche Urteil. Überleg einfach mal, was Du auf Deinem Grund und Boden wirklich selbst entscheiden darfst und in wievielerlei Hinsicht das Eigentumsrecht diversesten Allgemeininteressen untergeordnet wird.

Insofern frage ich mich auch, warum jemand aus einer Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft befreit werden soll. Das Urteil besagt nämlich ausdrücklich nicht, dass der Eigentümer es unbejagt lassen kann. Das an sich bleibt vorerst ein klarer Gesetzesverstoss mit entsprechenden Folgen.

Im übrigen soll in dem Urteil stehen, dass auf den Flächen unter anderem Schlachtvieh gehalten wird. Das lässt mir die Intentionen des Klägers etwas merkwürdig erscheinen.

Bis jetzt wirft das Urteil aber nur Fragen auf. Wir werden sehen, was unsere Regierung(en) daraus machen.

Gruesse Heiko

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2
 
Kommentar
Im übrigen soll in dem Urteil stehen, dass auf den Flächen unter anderem Schlachtvieh gehalten wird. Das lässt mir die Intentionen des Klägers etwas merkwürdig erscheinen.

wieso "soll ... stehen"? warum liest du es denn nicht nach?

24. Having been invited by the President of the Grand Chamber to provide the Court with additional information regarding the actual use of the applicant’s land, the Government submitted a declaration by the farmer who had taken out a lease on the agricultural land to which the applicant’s plots belonged. The farmer submitted that she regularly used the land to raise cattle destined for slaughter. This was confirmed in a written statement by the mayor of the municipality of Langsur. The applicant submitted that he had visited the plots several times over the previous years without ever seeing any cattle. He had never given permission for his land to be used in that way and would take legal action against any possible abuse.

es geht also um eine (vermeindliche) nutzung durch die pächterin, nicht durch den klagenden eigentümer.
 
Kommentar
Ich halte es persönlich einfach für widersprüchlich. Wieso verpachte ich mein Land zur Produktion von Schlachtvieh, wenn ich es der Gewinnung von Wildfleisch nicht zur Verfügung stelle?

Ist aber eigentlich egal. Das Jagdrecht ist eindeutig ein Eigentumsrecht und untrennbar mit Grund und Boden verbunden.

Aber keine Rechte ohne Pflichten. Gemäss Bundesjagdgesetz ist die Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes in einer den landeskulturellen Verhältnissen angepassten Höhe das oberste Ziel von allgemeinem Interesse.

Daran müssen laut unserem Gesetzgeber alle Jagdrechtsinhaber mitmachen.
Zumindest solange die Gesetzgebung zur Jagd keine Alternative sieht.

Wir müssen heute, zum Wohle der Allgemeinheit, Opfer für den Umwelt- oder Naturschutz bringen.

Das beginnt bei höheren Energiekosten und endet noch lange nicht bei teureren Lebensmitteln. Ich darf meine Wiesen nicht zu Ackerland umwandeln. Diskutieren wir nicht auch immer gerne den Leinenzwang in der Setzzeit oder in Naturschutzgebieten.

Warum man ausgerechnet die Bejagung, die anerkanntermaßen Bestandteil des Naturschutzes ist jetzt nicht mehr dulden muss ist mir schleierhaft.

A sagt nun auf seinem Eigentum darf aus Gewissensgründen nicht gejagt werden.

Darf B dann auch aus Gewissensgründen gefährliche Tiere wie z.B. Wölfe auf seinem Eigentum ausrotten? Er kann doch auch, wie mindestens zwei Foristi oben fordern über sein Eigentum frei bestimmen.

Wenn der Förster in unserem Privatwald eine trockene Eiche sieht malt er ein Haus dran und fortan gehört dieser Baum dem Vogelschutz. Er befindet sich in unserem Eigentum, wäre prima zu nutzen aber wir dürfen ihn nicht fällen. Warum schränkt man unser Eigentum denn so ein?

Ich könnte hunderte weitere Beispiele geben.

Grüsse Heiko

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2
 
Kommentar
Diskutieren wir nicht auch immer gerne den Leinenzwang in der Setzzeit oder in Naturschutzgebieten.

Nein, den ignorieren wir, denn wir haben Hunde die gehorchen.
Oder, um es mit Fritz Rasch zu sagen: 'Einen großen Hund hält man mit der Stimme, nicht mit der Leine!'

Geht doch, jetzt haben wir gleich zwei der beliebtesten Prügelthemen in einem Thread! :p

Gruß
Dirk
 
Kommentar
Ich halte es persönlich einfach für widersprüchlich. Wieso verpachte ich mein Land zur Produktion von Schlachtvieh, wenn ich es der Gewinnung von Wildfleisch nicht zur Verfügung stelle?

die einlassung des klägers dazu hast du offenbar nicht zur kenntnis genommen:

The applicant submitted that he had visited the plots several times over the previous years without ever seeing any cattle. He had never given permission for his land to be used in that way and would take legal action against any possible abuse.
 
Kommentar
Ich stelle mal eine ganz andere Frage: Ist das nicht etwas SEHR OFF TOPIC für ein Fotoforum???

Zur Sache habe ich aber auch eine Meinung. Grundsätzlich finde ich es nicht richtig, Jäger als Schiesswütige zu bezeichnen. Jäger mit Ehre sind genauso wie Förster sehr naturverbunden und mit absoluter Sicherheit lebt und stirbt gejagtes Wild drastisch würdiger und angenehmer als Schlachtvieh. Sollte der besagte Vegetarier tatsächlich Flächen für die Viehzucht verpachten kann ich mich nur sehr wundern.
Das Urteil als solches würde ich dennoch fast begrüßen WENN nicht eine menschliche Kontrolle der Natur kaum irgendwo so nötig ist wie beim Wildbestand. Da tut man der Natur keinen Gefallen mit, wenn man das Jagen einstellt. Die sicherlich auch nicht unerheblichen Machenschaften von schwarzen Schafen unter den Jägern lassen wir mal aussen vor. Zumal einem Hirsch wohl ziemlich wumpe ist, ob er mit Jagdschein legal umgelegt wurde oder auf die gleiche Art und Weise, aber ohne Lizenz gewildert wurde..
 
Kommentar
Oder überfahren?

Heute morgen auf dem Weg zur Arbeit fuhr der Wagen vor mir einen Fuchs an, der Fahrer fuhr einfach weiter.

Der Fuchs sass dann mit zerschmetterten Hinterbeinen in der angrenzenden Wiese.

Ausserdem hatten wir in unserem Revier am 04. Mai ein noch lebendes angefahrenes Reh und Himmelfahrt einen verletzten Bock, dem der Bauer die Hinterbeine weggemäht hatte.


Manchmal ist es gut, dass es Menschen gibt, die dann wissen, was zu tun ist. Schiesswütige zum Beispiel.

Ob der Eigentümer der Wiese mit meinem Handeln einverstanden war ist mir übrigens schnuppe.

Gruesse Heiko

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2
 
Kommentar
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
-Anzeige-
Zurück
Oben Unten