Empfehlung Versicherungsschutz in Fahrzeugen für Foto und Film

Thread Status
Hello, There was no answer in this thread for more than 30 days.
It can take a long time to get an up-to-date response or contact with relevant users.
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Die Urlaubszeit naht unerbittlich und von Vielen herbeigesehnt.

Und in diesem Jahr scheinen Urlaubsreisen nach Namibia bei Fotografen sehr beliebt zu sein. Unser Partner Aktivas informiert Euch:



Leider ebenso beliebt ist das in einem Fahrzeug untergebrachte Fotoequipment bei angolanischen Banden, die in Namibia sehr professionell in die Fahrzeuge eindringen.

Thema heute erneut (bereits im Beitrag vom 24.06.2011 “Versicherungsschutz im Kfz?“ ins Forum gestellt).

Versicherungsschutz in Fahrzeugen

In unseren Bedingungen ist dieser Sachverhalt unter 5.1 bzw. 5.2 (KOMFORT) und 2.5.1 bzw. 2.5.2 (PREMIUM) wie folgt geregelt:

(2.) 5.1 Versicherungsschutz gegen Diebstahl oder Einbruchdiebstahl aus unbeaufsichtigt abgestellten Fahrzeugen besteht nur, solange sich die versicherten Sachen in einem fest umschlossenen, durch Verschluss gesicherten und von außen nicht einsehbaren Kofferraum oder Innenraum des allseits verschlossenen Fahrzeuges befinden.
(2.) 5.2 Sofern die in Ziffer 2.5.1 genannten Voraussetzungen nicht eingehalten werden können, besteht Versicherungsschutz auch in einsehbaren eigenen Fahrzeugen, wenn diese durch eine Alarmanlage gesichert sind. Die Notwendigkeit einer Alarmanlage entfällt bei Fremdfahrzeugen.

Bei einem Diebstahl aus einem Kombi mit Rollo als Abdeckung besteht Versicherungsschutz.

Wir waren die ersten auf dem Markt, die sowohl das Rollo als auch die Filzklappen in Kombis als ausreichendend für den Versicherungsschutz definiert haben. Deshalb heißt es unter (2.) 5.1 “…nicht einsehbaren Kofferraum oder Innenraum…“.

Für den Versicherungsschutz in Cabrios bedeutet das: Im Kofferraum besteht Versicherungsschutz, wenn dieser verschlossen ist und die Rücksitze nur umklappbar sind, wenn diese vom Kofferraum aus entriegelt werden müssen.

Für den Versicherungsschutz in Packboxen von Motorrädern bedeutet das: Versicherungsschutz besteht, wenn die Packboxen verschlossen und dies gegen die Wegnahme der Packboxen selbst gesichert sind.

Zur Frage “Reicht eine Abdeckung mit einer Plane oder Decke im Innenraum eines Fahrzeuges?“ Das reicht unserer Meinung nach nicht aus, denn wenn ich einen Kofferraum oder einen Sichtschutz wie Rollo oder Filzklappe habe, werde ich meine teure Fotoausrüstung immer dort hineinlegen. Wenn ich diese Möglichkeiten nicht habe, gibt es zwei Alternativen: a) Viele Fotografen haben in ihren einsehbaren Vans oder Jeeps fest verschraubte, verschließbare Metallboxen. Diese sind für den Versicherungsschutz ausreichend.
b) Ihr stattet Euer eigenes Fahrzeug mit einer Alarmanlage oder verdunkelte Fensterscheiben aus.

Bei Fremdfahrzeugen besteht Versicherungsschutz in einsehbaren Fahrzeugen auch ohne Alarmanlage. Wenn Ihr Euch also in Namibia einen Toyota Hilux 4x4 ausleiht, besteht kein Versicherungsschutz, wenn Ihr nicht den abschließbaren Laderaum, sondern dessen Innenraum benutzt.
Hat das Fahrzeug keinen abschließbaren Laderaum, besteht Versicherungsschutz auch im einsehbaren Innenraum. Das Fahrzeug muss selbstverständlich verschlossen sein.

Im Gegensatz zu vielen Mitbewerbern gibt es bei uns keine zusätzlichen Selbstbeteiligungen bei Diebstahlschäden aus dem Fahrzeug!

Mehr lesen....
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
-Anzeige-
Zurück
Oben Unten