Liebes Aktivas-Team,
in Ihren AGB´s finde ich unter 5.1 + 5.2 folgenden Abschnitt:
"5.1 Versicherungsschutz gegen Diebstahl oder Einbruchdiebstahl aus
unbeaufsichtigt abgestellten Fahrzeugen besteht nur, solange sich die
versicherten Sachen in einem fest umschlossenen, durch Verschluss
gesicherten und von außen nicht einsehbaren Kofferraum oder Innenraum
des allseits verschlossenen Fahrzeuges befinden.
5.2 Sofern die in Ziffer 5.1 genannten Voraussetzungen nicht eingehalten
werden können, besteht Versicherungsschutz auch in einsehbaren
eigenen Fahrzeugen, wenn diese durch eine Alarmanlage gesichert sind.
Die Notwendigkeit einer Alarmanlage entfällt bei Fremdfahrzeugen."
Gehe ich Recht in der Annahme, daß ein Diebstahl aus einem Kombi (keine Alarmanlage) mit Rollo als Abdeckung hier nicht versichert ist, auch wenn von außen die Ausrüstung nicht einsehrbar ist?
Ich verstehe dies so, als wenn ein Diebstahl aus einem Kofferraum nur bei einem Stufenheck mit fester Einlage versichert ist.
Vielen Dank für die Antwort.
in Ihren AGB´s finde ich unter 5.1 + 5.2 folgenden Abschnitt:
"5.1 Versicherungsschutz gegen Diebstahl oder Einbruchdiebstahl aus
unbeaufsichtigt abgestellten Fahrzeugen besteht nur, solange sich die
versicherten Sachen in einem fest umschlossenen, durch Verschluss
gesicherten und von außen nicht einsehbaren Kofferraum oder Innenraum
des allseits verschlossenen Fahrzeuges befinden.
5.2 Sofern die in Ziffer 5.1 genannten Voraussetzungen nicht eingehalten
werden können, besteht Versicherungsschutz auch in einsehbaren
eigenen Fahrzeugen, wenn diese durch eine Alarmanlage gesichert sind.
Die Notwendigkeit einer Alarmanlage entfällt bei Fremdfahrzeugen."
Gehe ich Recht in der Annahme, daß ein Diebstahl aus einem Kombi (keine Alarmanlage) mit Rollo als Abdeckung hier nicht versichert ist, auch wenn von außen die Ausrüstung nicht einsehrbar ist?
Ich verstehe dies so, als wenn ein Diebstahl aus einem Kofferraum nur bei einem Stufenheck mit fester Einlage versichert ist.
Vielen Dank für die Antwort.