Versicherungsschutz im Fahrzeug

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mozi

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Liebes Aktivas-Team,

in Ihren AGB´s finde ich unter 5.1 + 5.2 folgenden Abschnitt:

"5.1 Versicherungsschutz gegen Diebstahl oder Einbruchdiebstahl aus
unbeaufsichtigt abgestellten Fahrzeugen besteht nur, solange sich die
versicherten Sachen in einem fest umschlossenen, durch Verschluss
gesicherten und von außen nicht einsehbaren Kofferraum oder Innenraum
des allseits verschlossenen Fahrzeuges befinden.

5.2 Sofern die in Ziffer 5.1 genannten Voraussetzungen nicht eingehalten
werden können, besteht Versicherungsschutz auch in einsehbaren
eigenen Fahrzeugen, wenn diese durch eine Alarmanlage gesichert sind.
Die Notwendigkeit einer Alarmanlage entfällt bei Fremdfahrzeugen."

Gehe ich Recht in der Annahme, daß ein Diebstahl aus einem Kombi (keine Alarmanlage) mit Rollo als Abdeckung hier nicht versichert ist, auch wenn von außen die Ausrüstung nicht einsehrbar ist?
Ich verstehe dies so, als wenn ein Diebstahl aus einem Kofferraum nur bei einem Stufenheck mit fester Einlage versichert ist.

Vielen Dank für die Antwort.
 
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Liebes Aktivas-Team,

in Ihren AGB´s finde ich unter 5.1 + 5.2 folgenden Abschnitt:

"5.1 V .....oder Innenraum des allseits verschlossenen Fahrzeuges befinden.

Ich gehöre zwar nicht zum AKtivas-Team, aber ich denke, diese Ausführung genügt.:up:k

Gruß
Rudi
 
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Ich verstehe die Bedingungen auch so, dass man keine Alarmanlage braucht, wenn das Auto rundum verschlossen ist und die darin liegende Ausrüstung nicht sichtbar ist.

Wenn du die 600mm Tüte offen auf der Rückbank liegen lassen musst, braucht die Karre eine Alarmanlage und muss natürlich auch komplett abgeschlossen sein.

Stellt sich nur noch die Frage, ob ein Cabrio immer mit verschlossenem Dach abgestellt werden muss, wenn da eine Ausrüstung drin ist...

Viele Grüße,
Stefan
 
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In dem Forum ist aber die Rede von Ausrüstung in LowePro Rucksack im Fußraum, also von ausßen sichtbar und sowas ist auch für mich Grob Fahrlässig.
 
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Ich gehöre zwar nicht zum AKtivas-Team, aber ich denke, diese Ausführung genügt.:up:k

Gruß
Rudi

Gemäss den Aktivas-Bedingungen darf der Innenraum aber nicht einsehbar sein, ein Abdecken durch eine Decke auf der Rücksitzbank oder im Fußraum reicht also nicht aus um Versicherungsschutz zu genießen !

Gruß
Sven
 
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Gemäss den Aktivas-Bedingungen darf der Innenraum aber nicht einsehbar sein, ein Abdecken durch eine Decke auf der Rücksitzbank oder im Fußraum reicht also nicht aus um Versicherungsschutz zu genießen !

Gruß
Sven
Sven, was ist Deine Erfahrung bei einem Diebstahl aus einem Auto, wenn es sich um einen Kombi mit einrollender Abdeckung handelt?

Argumentiert die Versicherung dann so, daß beim Diebstahl aus dem Auto die Abdeckung eingerollt war, auch wenn dies nicht stimmt und damit den Schaden nicht reguliert?
 
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.

Selbst wenn man 5.1. der Aktivas-Bedingungen als mißverständlich bezeichnen
kann, stellt 5.2. eindeutige Klarheit für die Bedingungen her. Punkt.

Abgesehen davon empfehle ich schlicht, einmal seine Hausratversicherung auf
Versicherungsschutz bei Diebstahl aus Autos zu überprüfen. Meine übernimmt
nämlich auch geklaute Kameras bis 10.000 Euro ...

Ansonsten ist aus der Vergangenheit meine Erfahrung, daß Kameras und Autos
sich versicherungstechnisch nicht wirklich vertragen. Eine Kamera-Versicherung,
für die ich mich weiland interessierte, deckte zwar so ziemlich alles und jedes
ab, nicht aber Diebstahl aus einem Auto.
Allerdings bestand voller Versicherungsschutz für die Ausrüstung, wenn man
sie unter – statt in – das Auto legte. :eek:

Seither halte ich mich bei Kameras an den Grundsatz: no risk, no fun ... :cool:


Beste Grüße,

Sven

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Sven, was ist Deine Erfahrung bei einem Diebstahl aus einem Auto, wenn es sich um einen Kombi mit einrollender Abdeckung handelt?

Argumentiert die Versicherung dann so, daß beim Diebstahl aus dem Auto die Abdeckung eingerollt war, auch wenn dies nicht stimmt und damit den Schaden nicht reguliert?

Hallo Rolf,

ich möchte jetzt hier keine Werbung für unsere Versicherung machen, daher lasse ich den Namen weg, bei uns besteht aber ausdrücklich auch Versicherungsschutz ohne Alarmanlage in einsehbaren Innenräumen, daher stellt sich die Frage nach eingerolltem Rollo bei uns nicht ,nur ne Decke, Jacke oder ähnliches muß drüber liegen.

Bei weiteren Fragen kannst Du mir aber gern ne PN schicken.

Gruß
Sven
 
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... bei uns besteht aber ausdrücklich auch Versicherungsschutz in einsehbaren Innenräumen, daher stellt sich die Frage nach eingerolltem Rollo bei uns nicht ,nur ne Decke, Jacke oder ähnliches muß drüber liegen.
Gruß
Sven
Danke Sven; vielleicht bin ich da zu "dippelschissig" - wie man bei uns sagt. Aber lieber im Vorfeld alles abklären, als später mit großen Augen da stehen ...

Ansonsten ist aus der Vergangenheit meine Erfahrung, daß Kameras und Autos
sich versicherungstechnisch nicht wirklich vertragen. Eine Kamera-Versicherung,
für die ich mich weiland interessierte, deckte zwar so ziemlich alles und jedes
ab, nicht aber Diebstahl aus einem Auto. ...
Die Versicherung mache ich in erster Line, damit die Schäden beim Umgang mit der Kamera gedeckt sind. Es kommt aber schon mal vor, daß ich den Rucksack ins Auto lege (Abdeckung natürlich zu), um in Ruhe etwas zu Essen oder zu Trinken, ohne immer ein Auge auf den Rucksack zu werfen.
 
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Irgendwie schon ein bißchen seltsam, daß hier ein Versicherungsvermittler als Partner fungiert, direkt angesprochen wird und keine Reaktion zeigt. :eek:

Mein Eindruck aus einem anderen Fred, hat sich diesbezüglich bestätigt.
 
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Sorry das ich diesen Thread nutze, wollte kein neues Thema eröffnen.
Wo kann ich denn diese Kameraversicherung abschließen? Ich kann die Webseite www.aktivas.de/foto.htm nicht erreichen, kommt immer Seiten-Ladefehler.

Auch bei Nikon selbst finde ich keine Versicherung mehr. Früher bekam man noch eine Mail, wenn man eine neue Kamera registriert hat, kam dieses mal auch nicht.

Ich hoffe, dass mir da jemand weiter helfen kann.

Liebe Grüße
 
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