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Liebe User,

gerne berichte ich Euch über unsere Versicherungslösungen für Drohnen, die immer beliebter werden.

HAFTPFLICHT-Versicherung​

Oftmals sind Drohnen noch mit weiterer Technik, wie beispielsweise Foto-, Videokameras oder Vermessungsgeräten ausgestattet, mit der Fotos und Videos aus der Vogelperspektive erstellt werden können.

So schnell und einfach die Drohnen auch zu bedienen sind, so kostspielig kann es werden, wenn durch den Gebrauch dieses Fluggeräts Dritte geschädigt werden. Oder wenn datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt und dadurch Schadenersatzansprüche ausgelöst werden.

Auch Bildaufnahmen können persönliche Lebensbereiche verletzen. Wer beispielsweise seinen Nachbarn mit der Drohne durch dessen Fenster fotografiert, kann mit einer Geldstrafe rechnen oder sogar zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Drohnen sind unbemannte Luftfahrtsysteme und, wie Flugmodelle, generell versicherungspflichtig, sobald sie außerhalb von Gebäuden geflogen werden. Halter von Luftfahrzeugen sind gem. §43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz(LuftVG) verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Bei den meisten Versicherern ist das Luftfahrtrisiko generell in der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Das bedeutet, dass Ihr ohne Halterhaftpflichtversicherung gegen das Luftverkehrsgesetz verstoßt und im Schadenfall mit Eurem Privatvermögen haftet.

Die private Haftpflichtversicherung ersetzt zwar Schäden, die durch das Verschulden des Versicherungsnehmers bzw. der mitversicherten Personen verursacht werden. Liegt kein Verschulden vor, tritt die Private Haftpflichtversicherung nicht ein. Wenn z.B. eine starke Windböe die Drohne auf ein Auto oder eine Person stürzen lässt, liegt oft kein Verschulden des Piloten vor. Die Private Haftpflichtversicherung zahlt nicht. Nach dem Luftfahrthaftpflichtgesetz haftet der Pilot aber dennoch. Er muss den Schaden dann aus der eigenen Tasche bezahlen.
Manchmal bezahlt die Private Haftpflichtversicherung auch nur Schäden, wenn die Drohne innerhalb von geschlossenen Räumen geflogen wird. Das ist sehr realitätsfern.

Mit unserer Halterhaftpflichtversicherung seid Ihr immer auf der sicheren Seite. Sie schützt Euch gegen Ansprüche Dritter aus dem Betrieb des Luftfahrzeugs:
  • Prüfung und Übernahme berechtigter Schadenersatzforderungen
  • Abwehr unberechtigter oder zu hoher Forderungen
  • Versicherung von Vermögensschäden infolge von Personen- und Sachschäden
Es gelten folgende Eckdaten:
  • Deckungssummen von 1 Mio. bis 6 Mio. EUR
  • Geltungsbereich: Deutschland, Deutschland + Anrainerstaaten, Europa(geogr.), weltweit(exkl. USA/Kanada).
Die Prämien(zzgl. 19% Versicherungssteuer) sind abhängig von der Deckungssumme und der Art der Nutzung sowie dem Geltungsbereich.

DeckungssummeEuropa(geogr.)Europa(geogr.)weltweit exkl. USA/Kanada
Private Nutzunggewerbl. Nutzung
EUR 1.000.000EUR 64,80EUR 120.-EUR 145.-
EUR 2.000.000EUR 78,40EUR 140.-EUR 170.-
EUR 3.000.000EUR 92,80EUR 170.-EUR 200.-
EUR 4.000.000EUR 106,40EUR 195.-EUR 235.-
EUR 5.000.000EUR 120,00EUR 220.-EUR 265.-
EUR 6.000.000EUR 380.-EUR 455.-

KASKO-Versicherung​

Im Rahmen der Drohnen-Kasko sind grundsätzlich alle Gefahren mitversichert, soweit sie nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind (Allgefahrendeckung).

Versichert sind insbesondere Schäden durch
  • Absturz, Anprall und sonstige Unfälle beim Flugbetrieb
  • Einbruch, Diebstahl und Raub der Drohne
  • Mutwillige Zerstörung der Drohne durch betriebsfremde Dritte
  • Transportschäden am Drohnen
Ihr könnt die Drohnen Kasko für alle genutzten Drohnen, für die auch eine Haftpflichtversicherung besteht, versichern.

Da der Selbstbehalt in der Kasko bei min. 1.000 € liegt, ist eine Deckung erst ab einem Wert in Höhe von 4.000 € möglich.

Sowohl bei privater als auch gewerblicher Nutzung gilt: Eure Drohne darf nicht mehr als max. 25 kg Abfluggewicht haben.

Das war´s für heute. Wenn Ihr weitere Fragen habt, stellt diese bitte im Forum oder per Email oder ruft einfach unter 089-90475570 an.

Viele Grüße aus München

Armin
 
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Nachdem unser Bericht über den Einsteig in die Drohnenfotografie

bei euch viel Interesse fand, habe ich Armin gebeten, die versicherungstechnische Seite etwas zu erläutern.

Ich freue mich sehr über diesen Beitrag und bedanke mich herzlich! :)
 
Kommentar
Vieeel zu teuer!

Ich empfehle die Versicherung über den DMFV.

Europaweit auf Modelfluggeländen (bis 25 kg) und deutschlandweit überall (bis 1 kg) mit 2 Mio. € für 42,- € (brutto!) Basis-Jahresbeitrag innerhalb der DMFV-Mitgliedschaft inklusive Modellflug-Haftpflicht, Modellflug-Unfallversicherung und Modellflug-Rechtsschutz.

Das gleiche Weltweit (bis 150 kg) mit 6 Mio. € Deckungssumme für 66,62 € (brutto!) im Jahr.

Grüße - Bernhard
 
BernhardJ
BernhardJ kommentierte
Datenschutz kann nur verletzt werden, wenn man die Aufnahmen kommerziell nutzt oder unerlaubt verbreitet. Das sind Schäden die man außerhalb des Flugbetriebs vollkommen bewusst erst provozieren muss. Daher sind sie auch einfach und relativ zuverlässig vermeidbar - im Gegensatz zu eventuellen Flugunfällen. Wer meint hier eine Versicherung haben zu müssen, sollte vorher vielleicht einfach erstmal sein Vorgehen überdenken und das, was er eventuell mit seinen Aufnahmen vor hat.
Ich kenne persönlich keinen Hobbyfotografen der eine spezielle Datenschutz-Versicherung hat.
 
AnjaC
AnjaC kommentierte
Da gehts jetzt wohl eher nicht um das Veröffentlichen von Fotos, für die keine Genehmigung der Abgebildeten vorliegt, sondern eher das Überfliegen von Bereichen, die den persönlichen Lebensbereich berühren.
 
BernhardJ
BernhardJ kommentierte
Oje, da kann ich wirklich nur mit dem Kopf schütteln! Ich bin echt geschockt über dieses Argument.
Solche Bereiche überfliegt man einfach nicht! Das kann man planen, anschauen und beim Flug selber auch noch sehen! Es ist eh in vielen Ländern verboten. Da MUSS man sich vor dem Flug informieren und eventuell vorher Genehmigungen einholen - oder es einfach sein lassen.
 
W
W.W. kommentierte
Ob datenschutzrechtliche Regeln nur beim gewerblichen Betrieb verletzt werden können, ist umstritten. Es gibt auch die Meinung, dass zum Beispiel das Veröffentlichen YouTube, Facebook… reicht, selbst, wenn man nicht gewerblich Drohnen betreibt.
 
BernhardJ
BernhardJ kommentierte
Und genau so etwas macht man nicht, wenn man sich weder vorher informiert hat, noch Genehmigungen eingeholt hat, noch eine entsprechende Versicherung hat.
Es ist eben ein großer Unterschied, ob man etwas selber unüberlegt heraufbeschwört oder ob es ein leider unvermeidbarer Unfall war.
 
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