Veranstaltungsfotografie vs. Recht auf persönliches Bild

Thread Status
Hello, There was no answer in this thread for more than 30 days.
It can take a long time to get an up-to-date response or contact with relevant users.

Petersbilder

Sehr aktives NF Mitglied
Registriert
Hilfe
Habe eine Job (hurra!)
Leute auf einer öffentlichen Veranstaltung fotografieren. (Muss schnell gehen, ist laut und hektisch)
Gebe den abgelichteten Leuten meine Karte.
Möchte, dass die Bilder hinterher via Internet bestellt werden.
D.h. Man kann auf einer Webseite das Bild,das man haben will raussuchen und bei mir einen Print bestellen.
Jetzt :
1. Ist das rechtlich o.k.
(da ich ja nicht feststellen kann, ob der Besteller die Person auf dem Bild ist , oder nur der schüchterne Verliebte ein Bild von seiner Traumfrau haben will)?

2. Worauf sollte ich unbedingt achten.?
(brauche ich unbedingt eine schriftliche Einverständniserklärung jedes Abgelichteten?)

3. Kann ich dafür bis zum jüngsten Tag verklagt werden?

4. Hat da jemand +/- Erfahrung (auch juristisch) damit oder kann mir einen Link zu, Nachschlagen geben??

Jede schnelle Hilfe wird dankend angenommen.
Danke (verbeug) danke (verneig) und danke (untertänigst)

Gruß
bB

[Edited by Admin: Du mußt BBCode im Profil aktivieren, wenn Du Nachrichten "fett" darstellen möchtest.]
 
Anzeigen
Juristische Ratschläge kann ich dir nicht geben, eher von meinen Erfarungen berichten.

Bei "Großveranstaltungen" fragte ich immer, wenn das möglich war, vorher ob die abegelichteten Personen was dagegn hätten, dass ich sie fotografiere und die Bilder im Internet veröffentlicht werden. Die Reaktionen waren alle Positiv und niemand hatte was dagegen... im Gegenteil sogar...

Dir vor jedem "Schuss" einen Unterschrift abholen halte ich nicht für notwendig. Ist in der Praxis sicher auch nicht realisierbar.

Worauf du achten solltest? Nimm genung Speicherarten mit... :roll: Du machst mit Sciherheit mehr Bilder als geplant... :mrgreen:
 
Kommentar
Moin bB.

ich bin zwar kein Rechtsverdreher, habe mich aber auch mit dem Thema beschäftigt. Vorweg ein Literaturtip: "Fotorecht für die Praxis" von Dr. Hermann Riedel, Verlag Photo Technik International GmbH. Meine Auflage ist von 1988, es dürfte inzwischen eine neuere geben.
hier noch einpaar Links, auf denne auch etwas zu finden sein könnte:

http://www.fotorecht.de
http://www.freelens.com

Nun zur Sache:

Leute auf einer öffentlichen Veranstaltung fotografieren. (Muss schnell gehen, ist laut und hektisch)
Gebe den abgelichteten Leuten meine Karte.
Möchte, dass die Bilder hinterher via Internet bestellt werden.
D.h. Man kann auf einer Webseite das Bild,das man haben will raussuchen und bei mir einen Print bestellen.
1. Ist das rechtlich o.k.
(da ich ja nicht feststellen kann, ob der Besteller die Person auf dem Bild ist , oder nur der schüchterne Verliebte ein Bild von seiner Traumfrau haben will)?

Fotografieren darfst Du, aber veröffentlichen nur mit Einverständnis des "Opfers". Das gilt auch schon fürs Internet. Einzige Ausnahme: die fotografierte Person ist eine Person des öffentlichen Lebens und tritt als solche auf (z.B. der Bundeskanzler auf einer Wahlveranstaltung). Sportler auf Sportveranstaltungen sind m.W. Grenzfälle.

Brauche ich unbedingt eine schriftliche Einverständniserklärung jedes Abgelichteten?

Streng genommen ja, damit bist Du jedenfalls auf der sicheren Seite.

3. Kann ich dafür bis zum jüngsten Tag verklagt werden?

Im Prinzip ja, wenn Du nicht vorher fragst. Es braucht sich nur einer der Fotografierten mit dem Recht am eigenen Bild auszukennen.

4. Hat da jemand +/- Erfahrung (auch juristisch) damit oder kann mir einen Link zu, Nachschlagen geben??

Die Sache ist sehr heikel. Erfahrene Fotografen nehmen die Angelegenheit bitterernst. Vor ein paar Jahren war einmal eine Journalistin vom "Hamburger Abendblatt" bei mir in der Kinder-Aikidogruppe. Sie notierte sich von allen Kindern Name und Adresse, um die Eltern fragen zu können, ob die Fotos der Kinder veröffentlicht werden dürfen.
So, ich hoffe, dass ich Dir nicht allzuviel Angst gemacht habe, aber ich denke, dass Du wissen solltest, worauf Du Dich einlässt.
 
Kommentar
Also auch mir brennt diese Thema schon länger auf den Nägeln.....:-( Aber wenn man es zu ernst nimmt, kann man denke ich, die Kamera gleich in der Vitrine lassen:-(

Bei mir zum Beispiel gibt es wunderbare Kalksteinklippen mit interessanten Pflanzen etc.....Nur, die Klippen werden auch beklettert!! Das heisst, ich kann kaum eine Felsformation fotografieren ohne das dort jemand in der Wand hängt. Und da die Kletterer auf meine Fotowünsche keine besondere Rücksicht nehmen, ist es mir auch egal wenn mal jemand von denen im Bild hängt....das würd ich dann 100% mal drauf ankommen lassen wer da was einklagen kann.
Jetzt am WE z.B ist bei uns Flugplatzfest....bei der Antonov im Flug schauen immer welche aus dem Fenster und sind dann mit auf dem Bild...auch vor den anderen Flugzeugen kann immer mal jemand stehen....also wenn ich da mit nem Notizblock hinter jeden herrennen sollte.....:-(

Also ich werde dabei bleiben und bei öffentlichen Veranstaltungen nur fragen und gegebenenfalls unterschreiben lassen wenn meine Bilder eindeutigen Portraitcharakter haben. Allerdings habe ich auch noch nie Bilder gezeigt die andere Personen in unvorteilhaften Posen zeigten....von daher hatte ich auch noch nie Probleme:)

Aber danke auch an Wolle für die Links....werde mal sehn was die hergeben, vielleicht muss ich ja doch vorsichtiger werden;-(

Gruss Jürgen
 
Kommentar
@ jürgen: Wo ist den der Flugtag?

Im Süden? In Siegburg? vielleicht ja in der Nähe und ich könnte fotografieren...

@BB: Gerade im Internet veröffentlichte Bilder mit Personen kommen einer immensen Druckauflage gleich. Insofern wäre eine Registrierung für Besteller sinnvoll, dadurch ist eine Vorkehrung geschaffen, das nicht beliebige Personen auf die Bilder zugreifen können.

dabe dies neulich - nur wo - gelesen, als ich ebenfalls recherchierte.

andere Möglichkeit: Wenn es eine Veranstaltung ist, die quasi mit Eintritt o.ä. stattfindet, wäre ein Hinweis am Eingang sinnvoll, das fotografiert wird.

aber alles um das zu regeln, ufert immer in Arbeit aus.[/quote]
 
Kommentar
Re: RE: Veranstaltungsfotografie vs. Recht auf persönliches

Moin Jürgen,

Bei mir zum Beispiel gibt es wunderbare Kalksteinklippen mit interessanten Pflanzen etc.....Nur, die Klippen werden auch beklettert!! Das heisst, ich kann kaum eine Felsformation fotografieren ohne das dort jemand in der Wand hängt. Und da die Kletterer auf meine Fotowünsche keine besondere Rücksicht nehmen, ist es mir auch egal wenn mal jemand von denen im Bild hängt....das würd ich dann 100% mal drauf ankommen lassen wer da was einklagen kann.
Jetzt am WE z.B ist bei uns Flugplatzfest....bei der Antonov im Flug schauen immer welche aus dem Fenster und sind dann mit auf dem Bild...auch vor den anderen Flugzeugen kann immer mal jemand stehen....also wenn ich da mit nem Notizblock hinter jeden herrennen sollte.....:-(

Der entscheidende Punkt ist die Erkennbarkeit der Person. Wenn die Person auf dem Foto nicht erkennbar ist, ist es eh OK.
Dann gibt es noch den Fall des "Beiwerks neben einer Landschaft oder einer sonstigen Örtlichkeit".
Wenn Dein Bild eindeutig dem Felsen und nicht den Kletterern gilt und sie nur ein unbedeutender Teil des Bildes sind, musst Du sie nicht fragen.
Auch nicht zu fragen brauchst Du bei Fotos von echten Massenveranstaltungen wie Sportfeste, Theater, Kaffehaus usw. . Hauptsache, es sind richtig viele Leute auf dem Bild.

Es ist also schon ein Unterschied, ob Du eine Landschaft oder eine Veranstaltung als solche fotografierst, oder ob Du, wie bB es vor hat, gezielt einzelne Menschen fotografieren willst.
In dem von mir genannten Buch kannst du das alles genau nachlesen.
 
Kommentar
Hallo cyrano....

leider nicht im Süden, sondern auf dem Ith (Kreuzworträtsel: Höhenzug im Weserbergland). Aber ich denke das der Flugtag nachdem was ich in deinen Threads mitbekommen habe, eh nicht spektakulär genug gewesen wäre. Denke du bist da andere Events gewohnt. Aber für mich ist es ne Möglichkeit mal die D70 auf anderem Gebiet auszuprobieren.

Sollte noch jemand aus der Nähe kommen oder Interesse haben....www.eschershausen.de....dort unter VEREINE ist der LSV Eschershausen verlinkt. Dort gibt es Infos zum Flugtag.

Gruss Jürgen
 
Kommentar
Hallo Jürgen,

Danke für Deine Nachricht. Ja ein bissl weit weg, aber ich bin genügsam, wenn was fliegt :)

Ich wünsche auf jeden Fall einen blauen Himmel, Sonne und Cumuluswolen, dann gibt's gute Bilder.
 
Kommentar
Na, da sind wir ja schon ein ganzes Stück weiter!
Zunächst mal vielen Dank für die vielen Tipps, Ratschläge und Antworten.

Die Sache ist ja nun schon ein paar Tage alt und es sind mittlerweile so schon mehr als ein dutzend Veranstaltungen unterschiedlichster Ausprägung gelaufen ( weniger gewinnbringend, da meine erste D 70 bereits einen Hänger im Verschluss hat (warte auf Antwort von NIkon) WWWRRRRGGGHHHNNNGGG!!! Totenkopf, Spirale, gekreuzte Messer)

Übrigens, wen es interessiert, ich habe jetzt auch (als quasi Reservebody) eine D70s.

Zur Sache:
In der Praxis sieht das jetzt so aus (und funktioniert auch):

Wir sind 2 Mann vor Ort (Fotograf und Operator), da die meisten Veranstaltungen doch größer sind und der Verkauf vor Ort deutlich interessanter ist, als das bisschen, was durch das Internet nachklickert.

Fotograf fotografiert nur eindeutig fotografierwillige Opfer .
(Es zeigte sich auch ganz schnell, dass wenn Personen nicht fotografiert werden wollen, diese schon abwinken, wenn das Objektiv auch nur ein bisschen in ihre Richtung zeigt, was man wohlwollend akzeptiert und zur Beruhigung eine Geste des Verständnisses macht*)
Diese Opfer bekommen anschliessend eine Karte in die Hand auf dieser u.A. steht, dass die Bilder auch im Internet ausgestellt werden und wenn sie das nicht möchten, sie einfach den Fotografen ansprechen sollen und er dieses Bild unkompliziert, sofort wieder löscht. Mit der Anahme der Karte erkennen sie dies an, bzw wenn sie die Karte zurückgeben, dann wollen sie nicht das die Bilder im Internet zu sehen sind. So hat man zumindest seiner Informationspflicht genüge getan und keiner kann sagen, er wäre nicht darauf hingewiesen worden (passive Einverständniserklärung).

Der Chip geht vom Fotografen, im fliegenden Wechsel, an den Operator/Verkäufer, der mit Notebook und diversen Fotodruckern die Bilder an den Tag bringt und ausstellen/verkaufen kann.
Mit etwas Glück verdienen wir auch Geld damit!

Ergebnis:
- In 99,85 % der Fälle haben Personen die Internetverwendung quasi herbeigesehnt (dachten wohl so kostenlos an ein Bild zu kommen, oder berühmt zu werden).
- Untersagt, bzw. uns Ihre Zustimmung dazu entzogen (klingt ja besser) haben bei ca 5000 Bildern, 2 Personen!
Eine war aber so nett und hat den dann Print wenigstens gekauft!

>>>Wusstet Ihr eigentlich, dass bei ausgestellten Veranstaltungs-Fotos, Frauen prinzipiell mindestens einmal mit dem ausgestreckten Finger auf den Print datschen müssen (nein, nicht dicht davor, es muss unbedingt fett berührt werden!), um dann gickelnd wieder davonzuziehen (nichtkaufend :-( )? Das ist ein echtes Phänomen! ...Vielleicht hat das was mit dem Seelenfängerprinzip zu tun? ;-) Von wegen zurückholen <<<

Toi toi toi, es hat mich noch niemand verklagt (einer hat mich mal ein wenig beschimpft, bzw Rachemäßig mit seinem Handy dann geknipst. Wahrscheinlich bin ich jetzt auf seiner Monsterliste im I-net abgebildet hihi). Es war nie jemand böse.

Ein Vater hat bei einer Reitveranstaltung, das Bild seinen Tochter zurückgezogen, da er Angst hatte, dass jemand den Kopf seinenr Tochter auf einen nackten Körper montieren könnte und das wollte er nicht (na gut, als Vater kann man das ja verstehen...)
*Eine junge Dame war and diesem Tag der Disco-Veranstaltung krankgeschrieben (hihi, das kann man ja nun wirklich einsehen, oder?)

Das soweit als Erfahrungsbericht, möge keiner die Kosten auf sich nehmen das anzufangen, da damit (hämischen dank an Partypiraten& Co)nicht so viel G€ld mehr zu verdienen ist!

Gruß
Peter
 
Kommentar
Jau, blaues Schwebegerät,

das ist aber ganz anders!
Es muß nicht die passive, sondern die aktive Einverständniserklärung eingeholt werden. Vorsicht!
 
Kommentar
KunstUrhG § 22

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

Quelle
 
Kommentar
Wie verhält es sich eigentlich mit Großveranstaltungen wie z.Bspl. CSD oder Loveparade, wo man als Besucher gar nicht die Möglichkeit hat die Personen schriftlich um ihr zu Einverständnis bitten und die Menschen die da mitmachen eigentich auch damit rechnen müssen dass sie vom einen oder anderen fotografiert werden...
 
Kommentar
Hi Schakaya,
ich glaube ja noch an sowas wie gesunden Menschenverstand.

Die Leute WOLLEN bei CSD und Love Parade abgelichtet werden, weil sonst würden sie sich ja nicht so aufbrezeln, dass es ein sehenswertes Motiv ergibt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass im speziellen Fall betrachtet, jemand vor Gericht Recht bekommt, wenn er sich einer derartigen Öffentlichkeit von vornherein aussetzt. Solange die gemachten Bilder nicht weiteren kommerziellen Zwecken (News etc) zugeführt werden als der direkten Veranstaltungsfotografie, und solange man nicht extrem unvorteilhaft und/oder in beleidigender Art und Weise dargestellt wird, wer wird da schon klagen. Welcher Fotograf würde ein Bild bei einer Veranstaltung machen wenn er von vornherein schon weiß, dass das Objekt es nicht will?

Bei Parties und Bällen etc wird es immer eine Menge X geben, die wollen und nichts dagegen haben, und eine Menge Y die das nicht wollen (das bekommt man durch Fragen und Blicke sehr schnell raus)

Die Grauzone wird wohl nie richtig verlassen werden und ein Restrisiko (was uns den Rest gibt) wird bleiben. Die bestehenden Gesetze dienen wohl in erster Linie dazu, dass wenn jemand mal nackt auf dem Balkon steht, ein Bild davon nicht gleich in die Zeitung oder Internet gestellt werden darf ohne Genehmigung des Nackten, aber wenn jemand bei einer öffentlichen Veranstaltung vor einer fremden Kamera auch noch possiert (dass sieht man ja auf dem Bild) kann man schon von einem Einverständnis ausgehen, oder?

Wenn man jemand in der Menge heimlich fotografiert, sollte man (klar) unbedingt im Nachhinein fragen und dem "Subjekt" das Bild auch mal auf dem Display zeigen. Die Reaktionen gehen in beide Richtungen aber egal, da ist Ehrlichkeit am sichersten (für den Fotografen).

Gruß
Peter
PS: Übrigens:) Junge Damen habe panisch Angst vor einem auch nur irgendwie gearteten Ansatz eines Doppelkinns (es reicht eine noooooooooch so schwache Falte im Kinnbereich!) , werft die Bilder gleich weg, das bringt gar-überhaupt-null-zero-negativ-nie-nichts ;-) !
 
Kommentar
Die Leute WOLLEN bei CSD und Love Parade abgelichtet werden, weil sonst würden sie sich ja nicht so aufbrezeln, dass es ein sehenswertes Motiv ergibt.

Mal gespannt wie es am Sonntag wird... So wie es aussieht, schaffe ich es am Sonntag den Umzug des CSD anzusehen... die Kamera hab ich natürlich dabei... :wink:
 
Kommentar
-Anzeige-
Zurück
Oben Unten