Unseriöse Werbung oder völlig in Ordnung?

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Sans Ear

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Der aktuelle digitalkamera.de-Newsletter ist ziemlich lang, relativ weit unten gibt's einen Beitrag mit der Überschrift: Jinbei stellt neue, kräftige Dauerlichter und eine RGB-Stableuchte vor.

In der (kleinen) Dachzeile steht zwar "Redaktionelle Sonderveröffentlichung (Anzeige)", aber das alles ist als normale Newsletter-Meldung layoutet, sieht genau so aus wie jeder andere redaktionelle Beitrag.

Wenn man den Text auf der Homepage liest, das gleiche Spiel: gewohntes digitalkamera.de-Layout mit besagter Dachzeile. Der Vorspann ist so getextet, als würde jemand über Jinbei schreiben. Allerdings lassen die Begriffe ahnen, wer den Text verfasst hat. "Geniestreich", ist dort zu lesen. Die Jinbei-Leute werden als "Lichtexperten" geführt.

Weiterlesen nicht nötig. Irgendwie geht mir das auf die Nerven... oder übertreibe ich?

Im Netzwerk-Fotografie läuft das besser, wie ich finde. In einem aktuellen Text über einen Spotvorsatz von Rollei steht nach dem Vorspann (und) vor dem eigentlichen Text: "Hier die offizielle Pressemitteilung". In anderen Texten über Rollei steht "unser Partner". Das macht's klarer.
 
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Das ist aber doch seit langem so üblich sowohl in online-Magazinen als auch bei Printausgaben. Vom Layout sehen viele Artikel wie redaktionelle Inhalte aus, sind an einer unauffälligen Stelle aber als Anzeige gekennzeichnet.

Natürlich ist das unseriös, aber wenigstens als Werbung erkennbar. Viel unseriöser sind dagegen all die Falschaussagen und falschen Versprecungen in der Werbung. Da kann sich eigentlich jeder nur schämen, der in der Werbebranche arbeitet.
 
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Theoretisch sind diese Formen von PR-Berichten wettbewerbswidrig. Wenn Du Mitbewerber wärst könntest Du abmahnen. Bei den meisten Branchen interessiert das kaum. Wenn Du jedoch Autos in dieser Form in Presseerzeugnissen bewirbst, bekommst Du den ganzen Charme der Abmahnindustrie zu spüren, mit voller Härte. Klitzekleine Dinge, die selbst ein spitzfindiger Mensch mit normalem Verstand nicht für möglich hält, bieten da oftmals Grundlage für Unterlassensverpflichtungen, bewehrt mit Zahlungsandrohungen im fünfstelligen Bereich. Natürlich wären weitere Ausführungen hier OT.
 
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Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung, meist auch etwas kürzer als Unterlassungserklärung betitelt.

Der aufgeforderte Gegner soll eine Erklärung abgeben, dass er sich verpflichtet, " etwas " zu unterlassen und im Falle der Zuwiderhandlung einen Geldbetrag zu zahlen.
 
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Furby
Furby kommentierte
Das Interessante an diesen Unterlassenserklärungen ist das Anwaltshonorar, das der Abmahnanwalt sofort in Rechnung stellt und das je nach Höhe des Geldbetrages in der Regel zwischen 200 uns 1000 Euro liegen kann, abhängig von der Höhe des Betrages, der im Falle der Zuwiderhandelns als Strafe fällig wird. Genau davon lebt ein Teil der Anwaltsbranche, der unter der Bezeichnung "Abmahnanwälte" firmiert.
 
Kay
Kay kommentierte
Nein, das Anwaltshonorar ist abhängig vom Streitwert, nicht von der Höhe etwaiger Strafzahlungen.
 
Furby
Furby kommentierte
Kay

Und was ist dann der Streitwert? Wie kommen dann die untrschiedlichen Forderungen nach der BRAGO zu Stande?
 
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Kay
Kay kommentierte
Die ganze Abrechnerei ist höchst kompliziert. Manches Bürovorster*in verdient mehr als viele neu zugelassenen Anwälte.
 
Natürlich ist das unseriös, aber wenigstens als Werbung erkennbar.

Aber erst auf den zweiten (oder dritten) Blick.

Ich verstehe, wie verzweifelt die Fachredaktionen gerade sind, das Anzeigengeschäft vieler Fachtitel schmiert völlig ab. Aber solche Aktionen überschreiten eine Grenze, wie ich finde.
 
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Die hier beschriebenen Verhältnisse treffen eher auf größere und seriösere Medien zu. Hier sind Werbeinhalte gekennzeichnet, wobei die Bandbreite wie schon beschrieben variabel ist. Daneben gibt es aber unzählige kleine Weblogs, wo sich ein selbst ernannter Experte mit den Boni, welche manchen Werbetreibenden ein positives Review wert ist, ein bisschen Benzin für ihr Zippo verdienen. Wenn man nach den richtigen Produkten googelt, kann man Reviews in den verschiedensten Blogs finden, welche ganz zufällig alle den selben Text verwenden, um die Vorzüge des Produktes ins rechte Licht zu rücken. Das beginnt schon bei kleinen Amazon Dealern, welche einem nach dem Kauf wochenlang nachlaufen, welch tolle Preise man gewinnen könne, wenn man eine 5 Sterne Bewertung abgibt.
So etwas ärgert mich weit mehr als eine zu unauffällig gekennzeichnete Anzeige. Hier werden Kunden verarscht und im Grunde auch noch verspottet, weil es gar so offensichtlich ist.
 
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Habe gerade mal nachgeschaut bei Focus Online... eine Anzeige zu Media-Markt sieht wie ein redaktioneller Artikel aus (ist aber als Anzeige gekennzeichnet). Dazu drei weitere Anzeigen, die als Shopping-Deal in Kooperation mit Focus Online laufen, Layout auch wie ein redaktioneller Artikel.

Ja, das gibt es schon länger und ich gehe mal davon aus, das man damit nicht gegen die aktuelle Rechtslage verstößt. - Hier ist Medienkompetenz gefragt, leider ist das kein Schulfach.
 
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Im Netzwerk-Fotografie läuft das besser, wie ich finde. In einem aktuellen Text über einen Spotvorsatz von Rollei steht nach dem Vorspann (und) vor dem eigentlichen Text: "Hier die offizielle Pressemitteilung". In anderen Texten über Rollei steht "unser Partner". Das macht's klarer.

Danke schön :) Es freut mich, dass der Unterschied erkannt wird.
Die Kennzeichnung als Pressemitteilung, wenn sie unverändert veröffentlicht wird, ist laut Presserat notwendig. Ansonsten kann das von eben diesem gerügt werden. Wir achten immer sehr darauf, dass wir uns an diese sinnvollen Regeln auch halten, ebenso in unserem Newsletter. Wobei die Kennzeichnung als Anzeige in obigem Beispiel absolut korrekt ist.
 
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