Je nach Auslegung könnte es daher erforderlich werden, dass der Registrierungsinhaber den Garantieanspruch bei der jeweiligen Landesvertretung geltend macht. Das könnte bei Internetgeschäften eine Herausforderung sein.
Mein 150-600 Contemporary habe ich 2016 beim Holländer gekauft und wußte, daß die Garantieverlängerung deshalb in Deutschland nicht möglich ist. Das habe ich aber in Kauf genommen, weil der Preisunterschied einfach zu deutlich und lohnend war. Das war bis heute kein Nachteil.
Ich bezog mich auf Gebrauchtkäufe von bereits registrierter Ware. Wenn eine Übertragung der Registrierung auf den Zweitbesitzer nicht akzeptiert wird, dann könnte es erforderlich werden, dass der Erstbesitzer sich bereit erklärt, in seinem Namen die Zusatzgarantie zu beanspruchen. Blöd nur, wenn der vielleicht in Finnland sitzt.
Der Begriff "Grauimport" kommt innerhalb eines Binnenmarktes nicht zur Anwendung, das ist ja der Sinn eines Binnenmarktes. Das heisst, auch Ware, welche in einem anderen EU-Land gekauft wurde, darf von der Herstellergarantie nicht ausgeschlossen werden. Wenn aber die Firma
Sigma Deutschland eine freiwillige Zusatzgarantie gibt, dann ist das eine Übereinkunft zwischen Großhäündler und Endkunden, für welche der Garantiegeber seine eigenen Bedingungen formulieren kann. Das kann auch inkludieren, dass das Gerät bei einem an der Aktion teilnehmenden Händler gekauft wurde. Rein theoretisch könnte das auch den freundlichen Holländer inkludieren, wenn dieser die Ware für den Verkauf in DE bei Sigma Deutschland kaufen würde. Was er offensichtlich nicht tut.
Ein echter Grauimport war damals meine D200. Ein Händler in Karlsruhe hatte die so günstig angeboten, dass mir ohnehin klar war, was es geschlagen hatte. Trotzdem hatte ich mich naiv gestellt und nach Belegen gefragt, dass es sich um ein "offizielles" Gerät handle. Ich erhielt eine schriftliche Bestätigung mit Stempel und Unterschrift. Weiß nicht mehr, wie das genau formuliert war. Außerdem gab es eine Blanko Garantiekarte. Das ist sehr ungewöhnlich, denn auf allen meinen Nikon Garantiekarten stand immer die Gerätebezeichung und die Seriennummer. Auf dieser stand gar nichts. Sowas kann man wohl auch nachdrucken lassen.
Schließlich reimte sich Eines zum Anderen, als ich versuchte die Kamera zu registrieren. Das wurde abgelehnt. Später habe ich heraus gefunden, dass bei der D200 die erste Ziffer der Seriennummer "4" sein musste, wenn die Kamera für den EU Markt bestimmt war. Bei meiner war es "3" und das stand für Nordamerika. Alles in allem war der Typ natürlich ein Gauner, aber die Gier ist ein echtes Laster und so beschloss ich, das Risiko auf die eigene Kappe zu nehmen. Schlagend wurde es nicht und die Fotos waren trotz Grauimport immer schön bunt.