Nikon Garantie - Garantiekarte

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dazz

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Nachdem ich nun vergeblich versucht habe meinen blitz in der gebrauchtbörse zu verhökern ist er in der bucht gelandet. prompt fragt jemand wie es mit der garantie aussieht. blitz wurde märz 07 bei einem händler vor ort mit garantiekarte erworben.

ich weiss das nikon auf bodys 1 jahr garantie gibt, gilt das auch für objektive, blitze und anderes zubehör??

wie wird überhaupt bei einem garantiefall verfahren? muss der garantiefall über den händler laufen oder reichts es das entsprechende produkt mit der garantiekarte an einen service point zu schicken??



ich habe/hatte garantie auf meine ausrüstung aber brauchte mir zum glück noch nie gedanken drum machen :cool:
 
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Danke für die schnelle Antwort :hallo:

Ja, aber man schickt die Klamotten dann sinnigerweise nach Düsseldorf.

ja gut macht sinn.

heisst in meinem falle könnte ich mit der garantiekarte genausogut den ofen heizen!?! und eventuelle ansprüche nur noch über die gewährleistung vom händler geltend machen?
 
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heisst in meinem falle könnte ich mit der garantiekarte genausogut den ofen heizen!?! und eventuelle ansprüche nur noch über die gewährleistung vom händler geltend machen?
Genau so ist es.
Dennoch würde ich die Garantiekarte nicht verbrennen; auch wenn die Garantie schon lange abgelaufen ist, so ist sie dennoch immer ein gutes Verkaufsargument. Kann man so doch belegen das es sich um gute deutsche Ware handelt und keinesfalls um einen minderwertigen Grauimport! :fahne:

Gruß
Dirk
 
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Genau so ist es.
Dennoch würde ich die Garantiekarte nicht verbrennen; auch wenn die Garantie schon lange abgelaufen ist, so ist sie dennoch immer ein gutes Verkaufsargument. Kann man so doch belegen das es sich um gute deutsche Ware handelt und keinesfalls um einen minderwertigen Grauimport! :fahne:

Nicht zu vergessen ist die Garantiekarte auch ein gewisser Eigentumsnachweis, das ist einfach Psychologie ...
 
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ich muss eingestehen soweit hab ich nicht gedacht! da lass ich den ofen besser aus und bedanke mich bei euch für den nützlichen hinweis :hallo:
 
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Mir hat die Garantiekarte (allerdings bei einem Produkt einer anderen Firma) auch nach Garantieablauf gute Dienste erwiesen, da ja bei der Beurteilung, ob Kulanz gewährt wird, die Garantiebescheinigung auch später noch eine Rolle spielen kann....aber nicht muss
Wie gesagt, mir hat's geholfen, sie aufzuheben
lg
Markus
 
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Muss ich diese Garantiekarte denn aufbewahren, um einen Garantieanspruch geltend zu machen?
Nikon Artikel alle in Deutschland gekauft. Bin da aber etwas verunsichert:nixweiss::nixweiss::nixweiss:
 
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