Nikon D 300 Aprilscherz ?

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Da finde ich die D3 für 1.500,- EUR schon spannender. :D
 
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ich hab mal ne anfrage gemacht.... mal sehen was er schreibt.

seriös kann das nicht sein.

Ist auch gerade einer bei ebay. der verkauft 2x D300 mit objektiv.

Auf meine Anfrage wegen rechnung, meint er, dass die D300 ein Geburtstagsgeschenk sei und er nichts damit anfangen könne.

Wer bekommt 2x eine D300 zu geburtstag?? eine würde mir schon reichen. kopfschüttel... ohne worte
 
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Da steht Rechnung vom 16.07.08:rolleyes:
Mülheim liegt ja um die Ecke.... eigentlich sollte man es drauf ankommen lassen:hehe:
 
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mach mal bitte.... ich geb dir 900 Euro für die Kamera... wenn alle papiere und die Cam i.O. ist :D

welchen Preis du bei dem raushandelst bzw. dein Gewinn ist dein Geschick :winkgrin:
 
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Nur ein kleiner Hinweis:

Es gibt Kauf-Umstände, bei denen man sein Geld los ist und trotzdem kein Eigentum am gekauften Gegenstand erwerben kann.
Will heißen, Ware amtlich weg und Kohle weg. Trau, schau, wem.


heinros
 
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mach mal bitte.... ich geb dir 900 Euro für die Kamera... wenn alle papiere und die Cam i.O. ist :D

welchen Preis du bei dem raushandelst bzw. dein Gewinn ist dein Geschick :winkgrin:

Na dann hab ich ja wenigstens 900 Euro wenn ich wieder aus dem Knast komme:dizzy:
Oder bekommt man für Hehlerei noch Bewährung?:nixweiss:
 
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Moin,

Nur ein kleiner Hinweis:

Es gibt Kauf-Umstände, bei denen man sein Geld los ist und trotzdem kein Eigentum am gekauften Gegenstand erwerben kann.
Will heißen, Ware amtlich weg und Kohle weg. Trau, schau, wem.

Solange man sich auf "gutgläubigen Erwerb" herausreden kann, ist alles OK.:fahne:
 
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Solange man sich auf "gutgläubigen Erwerb" herausreden kann, ist alles OK.:fahne:

Ne, bei geklauten Sachen gibt's keinen gutgläubigen Erwerb:

"§ 935 BGB Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. ..."
 
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Auf dem LKW, von dem diese Ausrüstungen gefallen sind (D300, D3), standen bestimmt noch ein paar Kumpel und haben geholfen. Im guten Glauben an die eigene Unfehlbarkeit :).
 
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bis jetzt hat er sich dazu noch nicht geäußert.... mal sehen.

aber dubios ist es schon. :confused:
 
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:confused: nach deutschem recht (935 bgb) gibt es keinen gutgläubigen erwerb an "abhanden gekommen sachen" (ausgenommen bargeld, inhaberpapiere, öffentl. versteigerte sachen). darunter werden sachen verstanden, die der berechtigte (i.d.r. der eigentümer) nicht willentlich aus der hand gegeben hat, die ihm also z.b. gestohlen wurden.
 
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Lies' mal genau. Natürlich gibt es den. Wenn Du es nicht glaubst, zeige ich Dir gerne die Prozessakte um mein geklautes Fahrrad.

Hast Du vielleicht Dein Fahrrad an jemanden verliehen, der es dann an einen anderen verkauft hat? Das wäre dann Unterschlagung und kein Diebstahl und gutgläubiger Erwerb möglich.

Unterschlagung und Diebstahl werden häufig verwechselt.
 
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