Nikkor AF 28-200D defekt

Thread Status
Hello, There was no answer in this thread for more than 30 days.
It can take a long time to get an up-to-date response or contact with relevant users.

rautatie

NF-Platin Mitglied
Platin
Registriert
Moin zusammen,
für meine Fahrradtouren nehme ich entweder 17-35/2,8 oder 24-120/4 mit. Da fehlen mir beim letztgenannten oft ein paar mm nach oben. Über ebay-Kleinanzeigen habe ich ein AF 28-200D gefunden, laut Verkäufer "Artikel wurde fast nie benutzt. Es ist in nahe perfektem Zustand und volkommen funktionsfähig. Kein Pilz oder Staub im Objektiv und nur leichte äußere Gebrauchspuren".
Beim Funktionstest dreht sich der Antrieb von der Kamera, auch der Entfernungsring am Objektiv dreht, aber im Inneren tut sich nichts an der Linse für die Innenfokussierung. Der Verkäufer reagierte mit "Ich hab sie bis vor kurzem noch manchmal ausprobiert und sie funktionierte gut" und stellt sich nun tot.
Was nun? Rechtlich wird es wohl schwierig, lohnt sich eine Reparatur (Beuteltier) oder 145€ abschreiben?
 
Anzeigen
lässt es sich manuell fokusieren ? hat das Objektiv einen AF-MF Umschater der evtl. umgestellt ist ?
 
4 Kommentare
rautatie
rautatie kommentierte
Einen AF-MF Umschalter gibt es nicht. Manuell fokussieren geht, aber im Inneren des Objektivs passiert sichtbar nichts.
 
Beuteltier
Beuteltier kommentierte
Selbst wenn es kein AF 28-200/3.5-5.6 D ist sondern ein AF 28-200/3.5-5.6 G ED, wären auch in einwandfreiem Zustand 145 € schon an der oberen Grenze.
Was für ein Objektiv ist es nun genau?
 
rautatie
rautatie kommentierte
Es ist ein AF 28-200/3.5-5.6 D
 
Beuteltier
Beuteltier kommentierte
Das AF 28-200/3.5-5.6 D ist in einwandfreiem Zustand von privat an privat aber nur etwa 80 € zuzüglich Versandkosten wert.
145 € wäre es höchstens bei Kauf von einem Händler mit 12 Monaten Gewährleistung, kostenlosem Versand und kostenloser Rücknahme bei Nichtgefallen wert gewesen.
Ich würde es zwar vermutlich reparieren können, bei der vorligenden Preisgestaltung wäre das aber höchst unwirtschaftlich.
 
Es ist ganz einfach: wenn der Defekt nicht beschrieben ist muss er es zurücknehmen oder auf seine Kosten reparieren lassen.

Hast Du ein defektes Objektiv "bestellt"?

Abschreiben brauchst du gar nichts. Das ist eindeutig und der Verkäufer hat für die beschriebenen Eigenschaften "vollkommen funktionsfähig" gerade zu stehen. Das kann er nicht ausschließen.

Wenn er sich tot stellt kannst du ihm ohne Risiko für dich unangenehm werden.

Mach ihm 2 Vorschläge:

1: Objektiv zurücknehmen und Geld zurück

2: Er lässt das Objektiv auf seine Kosten reparieren und schickt es dir wieder zu

Sonst gibt es keine Alternative - ist ganz einfach
 
Kommentar
Das sollte bei "Kleinanzeigen" schwer werden.
Ich würde einmal bei Michael (Beuteltier) nachfragen.
 
Kommentar
Über ebay-Kleinanzeigen habe ich ein AF 28-200D gefunden.
Beim Funktionstest dreht sich der Antrieb von der Kamera, auch der Entfernungsring am Objektiv dreht, aber im Inneren tut sich nichts an der Linse für die Innenfokussierung.
Einen AF-MF Umschalter gibt es nicht. Manuell fokussieren geht, aber im Inneren des Objektivs passiert sichtbar nichts.
Einen AF-MF-Umschalter muss es geben!
Wenn dein Exemplar das Schiebezoom ist, ist am Tubus in der Nähe des Bajonettes eine Riffelung mit einem silbrigen Pin, den man vor dem Umschalten drücken muss, dann kannn man den Tubus verdrehen.
Wenn dein Exemplar das Drehzoom ist, ist in der Mitte des Tubus ein Ring mit einem silbrigen Pin, den man vor dem Umschalten drücken muss, dann kann man den Ring verdrehen.

Falls das Verdrehen möglich ist, sich an dem Zustand aber nichts ändert, sind die Stahlspangen im vorderen Tubus ausgebrochen.

Kann ich alles reparieren.

Ergänzung: Ich hatte angenommen, dass es sich um ein AF 80-200/2.8 D handelt und das 28 nur ein Vertipper wäre.

Wenn es aber tatsächlich das AF 28-200/3.5-5.6 D ist, das hat Innenfokussierung und tatsächlich keinen AF/M-Umschalter, für das wären auch in einwandfreiem Zustand 145 € ein "sehr ambitionierter Preis" gewesen.

Was für ein Objektiv ist es nun genau?
 
Zuletzt bearbeitet:
Kommentar
Das sollte bei "Kleinanzeigen" schwer werden.
Ich würde einmal bei Michael (Beuteltier) nachfragen.
Das ist bei Kleinanzeigen überhaupt nicht schwer!

Man muss dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung oder Rückzahlung geben.

Der Käufer muss hier gar nichts zahlen oder reparieren lassen.

Warum lasst ihr euch von den Formulierungen eines Ausschlusses blenden?
 
Kommentar
Danke für die Hinweise, ich habe den Verkäufer nochmals angeschrieben und die oben genannten Vorgehensweisen erläutert.
 
Kommentar
Moin,
die Angelegenheit sieht sich wie Kaugummi. Der Verkäufer ist nur Mittelsmann für einen Freund, vorher getestet ...

Im Netz habe ich dazu gefunden:
"Beim privaten Verkauf gebrauchter Sachen haften Verkäufer grundsätzlich auch für Mängel der Sache. Denn auch für den Kauf bei eBay, eBay-Kleinanzeigen oder anderen Portalen gilt das BGB-Kaufrecht.
Der praktisch bedeutende Sachmangel liegt vor, wenn sich die Sache nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet und wenn sie nicht eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art erwartet werden kann.
Bei einem Sachmangel kommt es auf den Zeitpunkt des Gefahrübergangs an (§ 434 Absatz 1 Satz 1 BGB). Der Gefahrübergang findet mit der Übergabe der Sache an den Käufer statt, was bei der Versendung bereits dann der Fall ist, wenn die Sache an den Transporteur (z. B. DHL, Hermes) übergeben wird (§ 447 BGB).
Zeigt sich nach Gefahrübergang bei gebrauchten Sachen ein Mangel, liegt es häufig nahe, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorgelegen hat. Die Beweislast für das Vorliegen des Mangels zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs trägt aber derjenige, der sich auf den Mangel beruft, also der Käufer.
Das bedeutet, dass der Käufer beim Privatkauf nachweisen muss, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen hat. Gelingt dem Käufer dieser Nachweis nicht, scheiden Mängelansprüche aus. Käufer sind daher gut beraten, sich die Sache gut anzusehen."
(Infos aus rechtstipp24.de)

Bedeutet für mich also, nur über ein Gutachten z.B. von Beuteltier, in dem steht, dass das Objektiv bereits vor dem Versand schon defekt gewesen sein muss, habe ich eine Chance das Geld zurück zu holen. :mad:
 
Kommentar
-Anzeige-
Zurück
Oben Unten