Namen bzw. Wortmarke sichern

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Walkman

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Hallo ihr Lieben,

ich beginne mir langsam als Fotograf einen Namen zu machen und wollte nun wissen ob und wie ich meinen Webseitennamen bzw. Künstlernamen z.B. als Wortmarke sichern kann. Kurzum fällt mir das Patent und Markenamt ein. Aber die Kosten scheinen ja doch sehr hoch zu sein und ich würde gerne wissen, ob das dann eher unsinnig ist, so ein Vorgehen in die Wege zu leiten oder doch eher ein Muss für den gestandenen Fotografen ist.
Wenn ich mich recht entsinne ist ja die Sicherung eines Domainnamens nicht gleichbedeutend mit der Namenssicherung.
 
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Ich kenne keinen Fall, wo ein bekannter Fotograf Probleme damit bekam, weil jemand anders seinen Namen missbraucht hat. Alle "guten" Fotografen, die ich kenne, nehmen ohnehin ihren eigenen Namen. Und wer einen Mario Testino oder Peter Lindbergh buchen will, der weiß auch wo er anrufen muss. ;)

Fazit. Spar die die Mühe. Qualität ist durch nichts zu ersetzen. Auch nicht von den Nachamern. :p
 
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Packe Deinen Markennamen/Webseite etc in ein öffentlich zugängliches Forum rein, dann kannst Du immer "beweisen": Ich benutze dieses schon seit ..., die Domainregistrierung reicht da leider nicht immer aus.

Für den Ottonormalo sollte es reichen - für Konzerne braucht man schon einmal eine bessere Absicherung.

Dieses wird Dir aber ein auf Markenrecht spezialister Anwalt im Detail eröertern können.

Liebe Grüße

Ralf
 
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Bin Neugierig was einer unserer rechtlich beschlagenen User dazu sagen wird.

Ich denke dass der eigene Namen (also der Namen der natürlichen Person Fritz Müller) kein Problem sein sollte.
Bei einem erfundenen Namen stellt sich die Frage was er bezeichnet:
  • Eine Firma?
  • Eine "Marke"? (Dazu bräuchte es wohl zuerst eine Firma)
  • Ein "Künstlernamen"? (Ich glaube so was ist gar nicht so einfach, muß angemeldet werden.
  • Eine Website?

Eines ist jedenfalls klar: WALKMAN kannst Du nicht benutzen :hehe:


EDIT: Nachtrag. Wenn Du Helmut Newton heißt könnte dein eigener Name problematisch sein.
 
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In diesem oder einem ähnlichen Fall wurde dem Künstler untersagt seinen eigenen Namen für Plakatte zu verwenden.
In welcher Instanz das Urteil erging und ob es revidiert wurde, weiss ich leider nicht mehr.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14020890.html

Ob das heute noch Bestand haben würde?
Ich fand das damals ziemlich bescheuert.


Gruß
Jürgen
 
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So wie es da steht, wurde der Mann nicht verklagt. Nachdem er dem Anwalt von Peter Alexander seinen Ausweis geschickt hat, dürfte Ruhe gewesen sein.
 
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Ich habe untersagen mit verklagen gleichgesetzt. :) Außer der Polizei oder ein Gericht, kann mir das ja sonst keiner untersagen. Ich lasse mich natürlich gern eines besseres belehren. Ich bin auch nur Ottonormalverbraucher. :rolleyes:
 
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Hmm, schwierig. Aber danke erstmal für eure Gedanken.
Die Sache ist, es könnte in Zukunft hin und wieder vorkommen, das ich für Werbefirmen Aufträge annehme und dann gerne über meinen Webseitennamen quasi als Pseudonym, anstatt über meinen wirklichen Namen, kommunizieren würde.
Für Privatkunden und Kleinstaufträge wäre das natürlich wumpe ob ich mit Realnamen oder Pseudonym auftrete. Wobei...im Studium hab ich da was anderes gelernt. Marken müssen nunmal gepflegt werden....

:dizzy:
 
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Die Sache ist, es könnte in Zukunft hin und wieder vorkommen, das ich für Werbefirmen Aufträge annehme und dann gerne über meinen Webseitennamen quasi als Pseudonym, anstatt über meinen wirklichen Namen, kommunizieren würde.
Für Privatkunden und Kleinstaufträge wäre das natürlich wumpe ....

:dizzy:

Ich denke, wenn Dein Auftraggeber eine Firma ist, dann kommt der Moment, wo sie schlicht und einfach wissen wollen (wissen müssen) mit welcher Firma sie einen Vertrag abschließen. Da geht es dann nicht um einen Webseitennamen oder ein Pseudonym, sondern darum wie heißt die Firma und wie ist die Steuernummer.
Und entweder gibt es dann eine Firma "Walkman" (welche Rechtsform auch immer, aber eingetragen) oder es gibt die freiberufliche Person Fritz Müller.
 
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