Kameraversicherung - Verbesserte Bedingungen + Günstige Beiträge

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papagei2000

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Hallo liebe Forumler,
endlich ist es soweit unsere neuen Bedingungen für die Fotoapparteversicherung
stehen !!

Die Highlights:

- Versicherungsschutz gegen Verschrammen und Vekratzen von Linsen

- Beschädigung durch Bruch versichert

- Versicherungsschutz in Hotelzimmern und Zweitwohnungen ohne gesonderte
Sicherung.

- Über Tag uneingeschränkter Versicherungsschutz in KFZ, Booten,
Luftfahrzeugen, Campingwagen und sogar Cabrios.

- Nachts (22-6 Uhr) Versicherungsschutz bis 10.000 EUR bei 20% SB

- Vorsorgeversicherung bis 2.500 EUR für nur 35 EUR abschließbar

- Mietgeräte bis 5.000 EUR versicherbar.

Günstige Jahresbeiträge ab 1,6% der Versicherungssumme bei einer SB von
1.000 EUR

Auch Selbstbeteiligungen von 100 EUR (2,75%), 500 EUR (2,00 %) sind
möglich. Ganz ohne SB beträgt der Jahresbeitrag 3,5% der Versicherungssumme.

Alle Einzelheiten findet Ihr unter

www.fotoversicherung.com


Gruß
Sven
 
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Ich hätte noch eine Frage: Wenn ich jetzt z.b. eine D70s mit dem 18-70er versichern will, was für einen Wert gebe ich dann im Formular an? Die unverbindliche Preisempfehlung? Oder den Wert, für den man den Gegenstand neu erstanden hat?
Gruß
Stefan
 
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Immer den derzeitigen Marktpreis, also den Wert den du bei einem normalen
Fotohändler bezahlen müsstes. Bei einer D70s die ja nicht mehr verkauft wird,
nimmst du einfach den Preis den du seinerzeit bezahlt hast.

Gruß
Sven
 
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Paragraph 10: "Gefahrerhöhung etc.".
Was ist das bitte?
 
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Hank schrieb:
Paragraph 10: "Gefahrerhöhung etc.".
Was ist das bitte?

Der Paragraph hat zur Zeit keine Relevanz, da wir in unserem Antrag nach keinen
besonderen Gefahrenumständen fragen. Falls der Schadensverlauf sehr schlecht sein sollte, was wir natürlich nicht hoffen, könnte es nötig werden, das wir z.B.
im Antrag eine Frage nach der Nutzungsart stellen. Wenn jemand dann Hobbyfotograf angibt und hinter zum Berufsfotografen wird, wäre das eine
solche meldepflichtige Gefahrenerhöhung.

Aber wie gesagt in unserem aktuellen Antrag werden solche Fragen nicht gestellt , so das der Paragraph nicht zum tragen kommen kann.

Gruß
Sven
 
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papagei2000 schrieb:
Aber wie gesagt in unserem aktuellen Antrag werden solche Fragen nicht gestellt , so das der Paragraph nicht zum tragen kommen kann.

Gruß
Sven

Also kann man ihn streichen?

Gruß,
Kai
 
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papagei2000 schrieb:
Der Paragraph hat zur Zeit keine Relevanz, da wir in unserem Antrag nach keinen
besonderen Gefahrenumständen fragen. Falls der Schadensverlauf sehr schlecht sein sollte, was wir natürlich nicht hoffen, könnte es nötig werden, das wir z.B.
im Antrag eine Frage nach der Nutzungsart stellen. Wenn jemand dann Hobbyfotograf angibt und hinter zum Berufsfotografen wird, wäre das eine
solche meldepflichtige Gefahrenerhöhung.

Aber wie gesagt in unserem aktuellen Antrag werden solche Fragen nicht gestellt , so das der Paragraph nicht zum tragen kommen kann.

Gruß
Sven


Dann streicht ihn einfach. Weil's ein Gummiparagraph ist. Oder die Begriffe "Hobbyfotograf" und "Berufsfotograf" müßten klar definiert werden. Außerdem gibt es Mischformen.
 
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Jahresbeiträge:
2,75 % des Neuwertes (Kaufpreis) bei einer Selbstbeteiligung je Schadenfall: EUR 50,00

http://www.pundpgmbh.de/foto-assekuranz.html

Soweit die Konditionen von P&P.

Ist es möglich, die Konditionen gegenüberzustellen. Wo wäre der direkte (gravierende) Vorteil/Nachteil?
 
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Die Gravierensten Vorteile sind sicherlich:

- Das Verschrammen und Vekratzen versichert ist. (Einzigartig auf dem deutschen Markt !!)

- Nachts Versicherungsschutz bei uns bis 10.000 EUR statt 1.500 bei P&P

- Versicherungsschutz in Cabrios

- Vorsorgeversicherung bis 2.500 EUR max. 10% der Versicherungsssumme, so das für neugekaufte Geräte sofort Versicherungsschutz besteht ohne das man diese erst anmelden muß. (Auch Einzigartig auf dem deutschen Markt)

- Neuwertersatz in Bar statt Naturalersatz

- Wenn du eine große, teure Ausrüstung hast, kannst du Sie mit 1.000 EUR SB
schon für 1,6% Beitragssatz versichern.


Gruß
Sven
 
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Hallo,

An sich keine schlechte Idee das Ganze.

Was mich aber etwas stutzig macht ist:

"Liegt der sich aus Alter und Abnutzung ergebende Wert zum Zeitpunkt des Schadens (Zeitwert) unter 50% des Neuwertes, so ist nur der Zeitwert versichert."

Heißt das, wenn ich meine D200 jetzt für ca. 1400 Euro versichere und die Kamera in 2 Jahren nur noch die Hälfte wert ist, ich auch nur noch etwa (jetzt bloß mal als Beispiel) 600 Euro dafür bekomme, obwohl die Kamera zwei Jahre lang zum vollen Wert zu versichern ist?

Oder ist es möglich, den Versicherungswert und damit auch die Beiträge immer wieder runterzuschrauben, wenn der aktuelle Preis der Kamera fällt?

Gruß

Christoph
rt zum
Zeitpunkt des Schadens (Zeitwert) unter 50% des Neuwertes, so
ist nur der Zeitwert versichert.
 
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Hank schrieb:
Dann streicht ihn einfach. Weil's ein Gummiparagraph ist. Oder die Begriffe "Hobbyfotograf" und "Berufsfotograf" müßten klar definiert werden. Außerdem gibt es Mischformen.

Ich habe doch weiter oben schon geschrieben, das wenn im Antrag nach keinen Gefahrenumständen gefragt wird, es im nachhinein keine Gefahrenerhöhung geben kann. Da solche Bedingungen aber nicht alle paar Monate umschreiben kann muss so eine Standartformulierung einfach drin sein. Schau mal in deine
Hausrat, Kfz, Gebäude und sonstwas für eine Versicherung, diese Formulierung wirst du fast immer finden !!!

Was für euch doch einfach wichtig ist, solange euch keiner nach Gefahrenumständen fragt können sich auch keine Gefahrenumstände
erhöhen !! UND WIR FRAGEN NACH KEINEN GEFAHRENUMSTÄNDEN !!!!

Das ist irgendwie wie das suchen nach dem Haar in der Suppe. Wenn Ihr
wüsstet wie ich mit den Versicherern gerungen habe um euch solche Bedingungen anbieten zu können, würdet Ihr die Sache glaube ich ganz
anders angehen.

Gruß
Sven
 
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habedehre schrieb:
Hallo,

An sich keine schlechte Idee das Ganze.

Was mich aber etwas stutzig macht ist:

"Liegt der sich aus Alter und Abnutzung ergebende Wert zum Zeitpunkt des Schadens (Zeitwert) unter 50% des Neuwertes, so ist nur der Zeitwert versichert."

Heißt das, wenn ich meine D200 jetzt für ca. 1400 Euro versichere und die Kamera in 2 Jahren nur noch die Hälfte wert ist, ich auch nur noch etwa (jetzt bloß mal als Beispiel) 600 Euro dafür bekomme, obwohl die Kamera zwei Jahre lang zum vollen Wert zu versichern ist?

Oder ist es möglich, den Versicherungswert und damit auch die Beiträge immer wieder runterzuschrauben, wenn der aktuelle Preis der Kamera fällt?

Gruß

Christoph

Ja, du kannst die Versicherungssumme nach Bedarf anpassen, was auch zumindest einmal im Jahr zur Hauptfälligkeit gemacht werden sollte.

Dieser Neuwertersatz ist aber auch schon eine Besonderheit meist
wir bei Versicherungen immer nur der Zeitwert ersetzt wie z.B. bei Kfz-Versicherungen.

Gruß
Sven
 
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Klingt ja schonmal interessant.
Ich muss mir mal die Bedingungen genau durchlesen.

Eine Frage hab ich aber grad schon:
Was umfast der Schutz gegen Verschrammen und verkratzen genau? Greift der nur bei verkratzen Linsen oder schon bei Beschädigung des Gehäuses? Was wird bezahlt, die Reparatur?

Keine Angst ich schliesse jetzt nicht die Versicherung ab und nehm mir dann die D2x um sie mal über nen Stein zu ziehen, damit ich ne D2Xs bekomme.
 
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Zu dem Verschrammen habe ich auch die meisten Unklarheiten.

In der Praxis bekommt ja jedes Ding irgendwann mal Gebrauchsspuren. Wenn ich es dann irgendwann als Zustand B statt A verkaufe, habe ich einen bezifferbaren Wertverlust, vorher nicht. Bekomme ich dann diese Differenz ersetzt oder wie?

Ich werde ja nicht wegen jedem Kratzerchen das Objektiv neu ummanteln lassen, da lacht Nikon mich ja aus.

Maik
 
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Hm, das sieht doch schonmal ordentlich aus... Ich hätt noch zwei, drei Fragen.

a) wie schaut's mit Wertnachweis aus für Dinge (z.B. Objektive), die gar nicht mehr gebaut werden, z.B. alte Ais-Schätzchen?

b) wenn ich mir jetzt was neues kaufe, kann ich das dann nachversichern lassen? Diese Klausel würde mir nicht viel bringen, da die eine geplante Neuanschaffung den Wert von 10% meiner derzeitigen Versicherungssumme deutlich überschreiten würde.

Gruß Erik
 
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Hallo Sven,
ich hätte mal eine frage die mich brennend interessiert... Der Neuwertersatz ist ja schon mal ganz gut, nur ich habe eine Amerikanische Fotoausrüstung mit US-Rechnungen, wie wird dann oder überhaupt der Wert errechnet?
 
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Lordfubbes schrieb:
b) wenn ich mir jetzt was neues kaufe, kann ich das dann nachversichern lassen? Diese Klausel würde mir nicht viel bringen, da die eine geplante Neuanschaffung den Wert von 10% meiner derzeitigen Versicherungssumme deutlich überschreiten würde.

Gruß Erik

ich habe den Sven so verstanden, dass Neuteile die Du Dir anschaffst, bis 2.500,-€ mit versichert sind.

Bis dann mal
HaJo
 
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Hans- Joachim Byrdeck schrieb:
ich habe den Sven so verstanden, dass Neuteile die Du Dir anschaffst, bis 2.500,-€ mit versichert sind.

Bis dann mal
HaJo

...aber max. zehn Prozent der Versicherungssumme, das wären bei einer VS von z.B. 3500 EUR grade mal 350 EUR. Da müsste ich schon eine VS von 25000 EUR haben, damit ich tatsächlich auf die 2500 EUR komme...

Gruß Erik
 
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Hab die Bedingungen mal durchgelesen, soweit alles klar, bis auf eine Sache.
Was genau ist unter Witterungseinflüsse gemeint. Das lese ich bei vielen Versicherungen. Fällt da auch Regen trunter, also ich mach nen Spaziergang mit der Kamera, werde von einem Wolkenbruch überrascht = Pech gehabt, wenn die Kamera was abbekommt. Stimmt das so?
Und dann natürlich noch die o.g. Sache mit dem Verkratzen.
 
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