Kameraversicherung. Häufig gestellte Fragen (8)

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Liebe User,

zeitgleich mit dem kalendarischen Beginn des Sommers haben wir endlich die dazu passenden Temperaturen. Unseren Hobbies und Freizeitaktivitäten im Freien können wir endlich nachgehen. Unsere Urlaubsvorbereitungen laufen auf Hochtouren.
Ich möchte heute in meinem neuen Beitrag zu diesen beiden Themen ein paar wichtige Informationen geben.

Urlaubsreisen

In den häufigeren Fällen verbringen wir die schönste Zeit des Jahres außerhalb Deutschlands.
Für den Versicherungsschutz Eures Fotoequipments bedeutet das keinerlei Einschränkungen. Unsere Fotoversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz. Egal, wo es Euch hinzieht und egal, wie lange Ihr bleibt. Ihr müsst dies vorab auch nicht "anmelden", geschweige denn wissen.
Keine Regel ohne Ausnahme: in Kriegsgebieten gibt es Einschränkungen im Versicherungsschutz, was die meisten von Euch sicher von allen anderen gängigen Versicherungen auch schon kennen.
Was genau als Kriegsgebiet gilt, erfährt man schnell und aktuell auf der Homepage des Auswärtigen Amtes. Falls Ihr in diese Gebiete reist, solltet Ihr vorher bei uns anrufen, um die Einzelheiten zu besprechen.

Achtung! In Urlaubsgebieten, insbesondere in und vor Hotels, positionieren sich häufig Diebesbanden. Wenn Ihr mit vollgepacktem Auto vor dem Hotel ankommt und nur mal eben zum Anmelden hineingehen wollt, nehmt Euer teures Equipment immer mit. Lasst es bitte nicht im Wagen. In den zwei Minuten, die Ihr an der Rezeption steht, ist das Auto bereits geknackt und der Urlaubsspaß vorbei. Gleiches gilt bei der Abreise. Das Gepäck ist auf dem Gepäckwagen aufgestapelt und steht beim Bezahlen hinter Euch. Wenn dann noch die Fototasche gut sichtbar oben draufsteht, ist das eine tolle Einladung für einen Dieb. Also auch hier am besten das Equipment am Mann bzw. an der Frau behalten!

Sport- und Freizeitaktivitäten

Ihr könnt Euren Hobbies und sportlichen Aktivitäten nach Lust und Laune nachgehen, ohne den Versicherungsschutz für das mitgenommene Fotoequipment zu verlieren.

Fotoequipment beinhaltet alle fotografischen und filmischen Geräte, außer Helm- und Dronenkameras.

Das Einzige, was vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist, ist der Fall, dass Ihr etwas vorsätzlich herbeiführt. Aber auch das kennen die meisten von Euch von allen anderen gängigen Versicherungen.
Wenn Ihr grob fahrlässig handelt, riskiert Ihr nicht nur Eure Gesundheit, sondern auch den vollen Schadenersatz im Versicherungsfall. Das deutsche Versicherungsvertragsgesetz, das für alle Versicherer gilt, regelt, dass Ihr Euch bei grober Fahrlässigkeit eine Teilschuld anrechnen lassen müsst.
Die normale Fahrlässigkeit will man gerade versichern und sie ist auch immer versichert – z.B. Fallen lassen.

In diesem Sinne wünsche ich Euch einen schönen Sommer und einen tollen Urlaub mit vielen gelungenen fotografischen Momentaufnahmen!

Noch Fragen offen geblieben?
Nähere Informationen findet Ihr auf unseren Homepages: www.aktivas.de und www.kameraversicherung.ch
Selbstverständlich stehen wir Euch für Fragen auch gerne telefonisch zur Verfügung.

Viele Grüße aus München

Armin Salamon
 
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