Import aus GB für gewerbliche Nutzung

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Matze13

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Wegen der momentanen Preise schiele natürlich auch ich bei den anstehenden Neuerwerben Richtung GB.

Als Freiberufler nutze ich meine Fotosachen ja gewerblich, allerdings nicht zum Weiterverkauf, wie sieht es da mit der Versteuerung aus?

Ich frage, weil ich gerade über dieses Posting

Hallo Heiko,

GB gehört zum Zollgebiet der EG, damit findet eine Verzollung innerhalb der Gemeinschaft nicht statt. Weiterhin fällt auch keine Einfuhrumsatzsteuer bei privatem Erwerb an. :)

in diesem Thread gestolpert bin, und hier eindeutig von privatem Erwerb die Rede ist.

Was muss ich also bei einer evtl. Einfuhr beachten, wenn ich die Geräte gewerblich nutzen will?
 
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Kann da niemand etwas zu sagen???:confused:

Werd wohl morgen mal beim Zoll anrufen, und das dann dort direkt erfragen...
 
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Das wird wohl ziemlich egal sein. Sicher kannst die in UK gekauften Artikel auch gewerblich nutzen oder gehts dir um das Absetzten der Steuer?
 
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Das wird wohl ziemlich egal sein. Sicher kannst die in UK gekauften Artikel auch gewerblich nutzen oder gehts dir um das Absetzten der Steuer?

Ja, denn wenn ich die Sachen nicht von der Steuer absetzen kann, relativiert sich der Preisvorteil doch recht schnell...:frown1:

Hab mich mit dem Thema bisher nie richtig beschäftigt. Ich bin immer davon ausgegangen, dass das genauso möglich ist, wie bei in D gekaufter Ware. Nur wie das mit der Umsatzsteuer läuft, wäre natürlich auch noch interessant.
Allerdings hat mich der oben erwähnte Link etwas stutzig gemacht, in dem explizit von privatem Gebrauch die Rede ist.
 
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Ja, denn wenn ich die Sachen nicht von der Steuer absetzen kann, relativiert sich der Preisvorteil doch recht schnell...:frown1:

Hab mich mit dem Thema bisher nie richtig beschäftigt. Ich bin immer davon ausgegangen, dass das genauso möglich ist, wie bei in D gekaufter Ware. Nur wie das mit der Umsatzsteuer läuft, wäre natürlich auch noch interessant.
Allerdings hat mich der oben erwähnte Link etwas stutzig gemacht, in dem explizit von privatem Gebrauch die Rede ist.

Dem Finanzamt - das übrigens Fragen auch gerne direkt beantwortet - ist es egal, wo Du auf der Welt etwas kaufst. Absetzen und abschreiben kannst Du es immer. Wie es beim Vorsteuerabzug ausschaut, kannst Du sicherlich auch mit Zoll/Finanzamt direkt klären. Das sind dort auch Menschen ;)

Helmut
 
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es ist im zitat des eröffnungspostings von privatem ERWERB die rede, nicht von privatem GEBRAUCH. damit soll der gewerbsmäßige handel von dem verfahren ausgeschlossen werden, nicht ein professioneller benutzer, der als endkunde, also auf der letzten handelsstufe, auftritt.

ps. wo steckt denn überhaupt brummels, der ist doch vorhin hier noch durchs forum gelatscht?
 
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es ist im zitat des eröffnungspostings von privatem ERWERB die rede, nicht von privatem GEBRAUCH. damit soll der gewerbsmäßige handel von dem verfahren ausgeschlossen werden, nicht ein professioneller benutzer, der als endkunde, also auf der letzten handelsstufe, auftritt.

ps. wo steckt denn überhaupt brummels, der ist doch vorhin hier noch durchs forum gelatscht?

Okay, so etwas in der Art hab ich mir schon gedacht, war mir aber nicht ganz sicher, wie da unterschieden wird.

Dem Finanzamt - das übrigens Fragen auch gerne direkt beantwortet - ist es egal, wo Du auf der Welt etwas kaufst. Absetzen und abschreiben kannst Du es immer. Wie es beim Vorsteuerabzug ausschaut, kannst Du sicherlich auch mit Zoll/Finanzamt direkt klären. Das sind dort auch Menschen ;)

Helmut

Genau das hatte ich auch noch vor, da aber Feiertage sind (bzw. waren :frown1:), hab ich erst mal hier gefragt. Würde mich wundern am 1.1. jemandem im Finanzamt ans Telefon zu bekommen ;).
 
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So, ich habe jetzt mal alle nötigen Erkundigungen eingeholt.
Für alle, die sich bisher genauso wenig mit diesem Thema auseinandergesetzt haben wie ich, hier die Ergebnisse:

Die Waren sind wie erwartet komplett zollfrei, egal ob sie privat oder gewerblich genutzt werden.

Bei Angabe der USt-ID-Nr. bei der Bestellung erhält man eine Rechnung ohne Umsatzsteuer, man muss sich diese also nicht rückerstatten lassen.

Mit der Rechnung kann man die Ware ganz normal von der Steuer absetzen.



Für die meisten sicher nichts Neues, aber vielleicht hilfts ja wem ;)
 
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Bedeutet das, ich zahle im Falle GB 15% weniger ?
Ja.

und muss ich in D dann irgendwas abführen ?
Nein.

Voraussetzung ist aber, das du die Sachen gewerblich erwirbst und nutzt, und das du diese Umsatzsteuer-Ident-Nummer hast (Die gibt's aber für umsonst in Saarbrücken). Die deutsche Umsatzsteuer würdest du ja auch vom Finanzamt zurückbekommen (bzw. kannst du sie von der von dir zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen), beim innergemeinschaftlichen Warenerwerb ist es halt so, das sie weder erhoben noch erstattet wird.
Und ein weiterer Punkt: Man muß einen Händler finden der das auch macht, einige weigern sich trotz formell korrekter Voraussetzungen ohne Umsatzsteuer ins EU-Ausland zu liefern.

Gruß
Dirk
 
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Bedeutet das, ich zahle im Falle GB 15% weniger ? und muss ich in D dann irgendwas abführen ?

* Großbritannien gehört zur EU.

* Bei Versand innerhalb der EU gibt es keine Zollgebühren oder zusätzliche Mwst.-Kosten.

* Das sollte jedem EU Bürger klar sein ;-)

* Netto, also ohne Steuer kannst du nur als Händler oder Gewerbetreibender unter Angabe deiner UID Nummer einkaufen.

* Deutschland hat 19% Mehrwertsteuer. (Wir Österreicher haben 20%)

* Die britische Steuer beträgt zur Zeit nur 15%. (du musst auch die 4% Diff. nicht Extra bezahlen!)

Egal ob du Privat oder gewerblich in Großbritannien einkaufst, es kommen zum Endbetrag der Rechnung keine weiteren kosten auf dich zu. (Eventuelle Inkaso Gebühren bei NN Lieferungen der Post ausgenommen)
 
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