Frage Habe ich Anspruch auf die Nikon Garantie?

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peterk2002

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Hallo,

habe eine gebrauchte Nikon D300s mit dem Nikkor 18-200 mm VR II Objektiv gekauft.

Zu beidem habe ich eine Rechnungskopie erhalten. Die beiden Sachen sind jeweils ca. 9 Monate alt. Wurden also vor 9 Monaten getrennt gekauft.

Zu beidem, Kamera und Objektiv, habe ich eine weisse Nikon-Garantiekarte mit der jeweiligen Seriennummer bekommen.

Der Erstkäufer wäre also noch in der 1-Jährigen Nikon-Garantie drin.

Nun sind mir einige Dinge aufgefallen:

1. Objektiv

Während des Fotografierens muss ich mir einen dicken Staubflocken eingefangen haben, der sich nun im inneren auf einer der Linsen befindet. Natürlich nicht am Rand, sondern recht mittig.

Es ist leider kein kleines Staubkörnchen, sondern eine Staubflocke von gut 1 mm Durchmesser - von aussen geschätzt.

Nun frage ich mich natürlich, ob das Objektiv, auch wenn es ein Zoom ist, nicht so dicht gebaut sein sollte, dass solch große Staubflocken nicht eindringen können. Habe das Objektiv auch nicht in einer staubigen Umgebung verwendet, so dass ich das herausgefordert hätte.

Ist eine Objektivreinigung auf Grund eines solchen Staubflockens eine Garantiesache oder grundsätzlich nicht?

2. Nikon D300s

Als ich den Body kaufte, war der Speicherkartendeckel etwas nervig, da er so knarrende Geräusche von sich gab, wenn man die Kamera in der Hand hielt. Während man die Kamera in der Hand hält, befindet sich das Speicherkartenfach unter der Hand und verursacht bei sich änderndem Druck der Hand auf die Kamera Geräusche.

Anfangs hat mich das nicht gestört. Aber nun ist es deutlich lauter geworden, so dass es in leisen Räumen beim Fotografieren nervtötend ist.

Ist diesbezüglich ein Problem mit der D300s bekannt oder bin ich da der Einzige?

Ist das Eurer Meinung nach ein Garantiefall für Nikon? Der Bodie ist nun mal keine 100 EUR Knipse, sondern hat einen recht hohen Preis. Da finde ich, sind solche Mängel nicht hinnehmbar.

3. Habe ich als Zweitbesitzer überhaupt Anspruch auf Garantieleistungen von Nikon?

Aber die alles entscheidende Frage wäre, ob ich überhaupt einen Anspruch auf Garantieleistungen von Nikon habe. Schließlich bin ich nicht der Erstkäufer der Kamera und Objektivs, sondern habe beide gebraucht erworben. Ich bin also der Zweitbesitzer.

Weiß jemand bescheid, ob Nikon die Garantieleistungen unabhängig vom Besitzer ein Jahr lang gewährt, oder hat nur der ursprüngliche Käufer den Garantieanspruch Nikon gegenüber?

Wollte hier im Forum nachfragen, bevor ich bei Nikon damit hausieren gehe und die mich möglicherweise abblitzen lassen.

Danke für Eure Antworten.

Grüße
Peter
 
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De jure: Hast Du einfach mal geguckt, was auf der Garantiekarte steht? Blöd, oder?
De facto: Lösche den Thread.

Gruß
Dirk
 
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Hallo,

ich hatte in 2008 eine Anfrage an den Nikon (Deutschland) Support gerichtet, da bei mir eine Rechnung auf ein anderes Familienmitglied ausgestellt war. Ich erhielt folgende Auskunft:
Die Garantie würde auf das Gerät gerät gegeben, daher sei es egal, wer der Besitzer sei. Auch beim Weiterverkauf würde die Garantie auf das Gerät bezogen sein, Nikon würde hier keinen Unterschied machen.

Ich hoffe das hilft Dir weiter, ggf. wäre aber auch in Deinem Fall der Support der richtige Ansprechpartner.

MfG, Jürgen
 
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[MENTION=1736]foxmulder[/MENTION]: Nicht jeder kommt drauf, dass es dort direkt drauf steht. In der Regel sind die Garantiebedingungen bei den Herstellern irgendwo auf den Webseiten gut versteckt. Immerhin bist Du nicht um eine Beleidigung verlegen...

@All:

Ich habe auch eine D300s mit so einem beschissenem Speicherkartendeckel. Scheint Deine D300s nicht die erste zu sein, die dieses Problem aufweist.

Vielleicht kann sich noch Jemand zu der Frage 1 und 2 ohne direkte Beleidigung äußern?

So ein Staubeinschluss ist auch nur im Rahmen normal, jedoch IMO nicht normal für Mega-Staubkörner.

Freeman
 
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Vielleicht kann sich noch Jemand zu der Frage 1 und 2 ohne direkte Beleidigung äußern?

Ich versuchs :D
Fall 1: Ich hatte mal ein Sigmaobjektiv mit ner Menge "Dreck" drin - da wurde mir aber gesagt, das kann passieren und ist nicht Teil der Garantie :confused: - ahja beim Auto dürfen Kolbenfresser auch entstehen.... Was ich damit sagen will - wenn ich das Objektiv weiter hätte verwenden wollen, dann hätte ich da auch mehr versucht.

Die Definition von Garantie sagt folgendes: Bei der Garantie (im Rahmen eines Kaufvertrages) handelt es sich um eine Vereinbarung, in der der Verkäufer oder ein Dritter die Gewähr dafür übernimmt, dass die zu verkaufende Sache im Zeitpunkt des Gefahrübergangs eine bestimmte Beschaffenheit aufweist oder eine bestimmte Beschaffenheit für eine bestimmte Dauer behält (sog. Beschaffenheitsgarantie oder Haltbarkeitsgarantie).
--> Meiner Meinung nach erklärt das Fall 1 ganz gut.

Fall 2
- nunja - man könnte von einem Luxusproblem reden. Aber ja es gibt andere mit dem selben Problem http://www.nikon-fotografie.de/vbulletin/nikon-d300s/190095-speicherkartenfachdeckel-der-d300s-macht-nervige-geraeusche.html - hier gibts auch verschiedene Vorschläge für eine Lösung. Ich habe selber eine D300s und kann auch bei genauem hinhören und probieren kein klappern erkennen.

Fall 3
- siehe Antwort Lilien (Post #3)
 
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Mann, da sind ein paar schon wieder ganz gut drauf! War doch noch gar nicht Freitag; der ist erst heute :fahne:

Gruß

Frieder
 
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Hallo,

bezüglich des Speicherkartendeckels habe ich nun vom Nikon-Service die Aussage bekommen, dass es wahrscheinlich unter Garantie fällt und ich die Kamera einsenden soll.

Zitat vom Nikon Service zum knarschenden Deckel des Speicherkartenfachs:

"Ich gehe davon aus, dass das unter Garantie fallen würde. Wenn Sie die Kamera einsenden, würde ich Ihnen raten, das Problem ebenso genau zu beschreiben, wie Sie es mir beschrieben haben, damit die Techniker das Problem lokalisieren können."

Staub im Objektiv ist wohl Auslegungssache, da es darauf ankommt, wie groß das Staubkorn ist. Eine gewisse Dichtigkeit sollen die Zoom-Objektive ja auch haben, dass keine Mega-Flocken reinkommen sollten. Diesbezüglich konnte man mir aber keine Aussage geben.

[MENTION=1736]foxmulder[/MENTION]: Das "blöd, oder?" von Dir kam mir beim Lesen so vor, als würdest Du mich fragen, ob ich blöd bin oder nicht? Vermutlich hat freeman das auch so gelesen und auf die Goldwage gelegt. Ich nehme es aber nicht persönlich.

Gruss
Peter

P.S.

Hat jemand von Euch schon Mal seine Kamera beim Service und/oder Reparatur bei Nikon gehabt und weiß, wie lange das dann dauert? Im gleichen Zug würde ich die Kamera nämlich bei Nikon gleich innen reinigen lassen, damit alles perfekt ist.
 
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Hallo Peter,
ich hatte vor ca. 2 Jahren ein Nikon-Objektiv in der Garantiezeit mit einem Staubeinschluß bei Nikon in Düsseldorf. Das Objektiv wurde anstandslos gesäubert, ohne Kosten. Der ganze Vorgang hat 3 Wochen gedauert.
Gruß
Iris
 
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Das "blöd, oder?" von Dir kam mir beim Lesen so vor, als würdest Du mich fragen, ob ich blöd bin oder nicht?
Na, da muß man sich aber schon ein wenig anstrengen um das so zu lesen, oder? :fahne:
Blöd ist nämlich, was Du da zulesen bekommst: Da steht nämlich, daß diese Garantie nicht übertragbar ist. Für dich als Gebrauchtkäufer also nicht gilt. Andererseits habe ich noch nie gehört, daß Nikon einen 'Erstbesitzernachweis' verlangt hätte. Und damit das so bleibt, sollte man seine Probleme vielleicht nicht im Internet zuuuu breit treten. Deswegen der 'de facto'-Punkt. Jetzt verstanden? Gut.
Aaaaaber: Ich habe mir jetzt die neuen Nikon-Garantiekarten noch mal angesehen: Da stehen die Garantiebedingungen nur noch in Englisch drauf. Und dieser Punkt steht gar nicht mehr drauf. Ergo: Alles wird gut.
..ich hatte in 2008 eine Anfrage an den Nikon (Deutschland) Support gerichtet....
Traue nienienie den Aussagen des First-Level-Support!
[MENTION=1736]In der Regel sind die Garantiebedingungen bei den Herstellern irgendwo auf den Webseiten gut versteckt.
Nö. In der Regel stehen die Garantiebedingungen auf der dem Produkt beiliegenden Garantiekarte. Ob das nun eine simple Karte ist oder ein 80seitiges Heft im Briefmarkenformat, das ist eine andere Frage. Aber wenn der Hersteller eine Garantie gibt, dann sind die Bedingungen meiner Ansicht nach auch beim Produkt zu finden. Evtl. ist er dazu ja auch verpflichtet diese Angaben beizufügen wenn er eine Garantie gewährt?!
Hat jemand von Euch schon Mal seine Kamera beim Service und/oder Reparatur bei Nikon gehabt...
Ja. Leider kann man zur zeitlichen Dauer einer Reparatur/Inspektion/etc. wenig konkretes sagen. Hängt vermutlich sehr vom jeweiligen Arbeitsanfall ab, zwischen 6 Tagen und 6 Wochen ist alles drin.

Gruß
Dirk
 
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Hallo foxmulder,

ich habe das erst als Beleidigung aufgefasst, aber erst nachher kapiert, was Du meinst.

Du schreibst, dass Nikon keinen Kaufnachweis für Garantieleistungen einfordert.

Wie stellt denn Nikon dann fest, ob de Kamera noch in der Garantiezeit liegt oder zufällig gerade drüber ist?

Teilt der Fachhändler immer das Verkaufsdatum mit Seriennummer an Nikon weiter oder gilt die Garantie grundsätzlich ab Produktionsdatum, egal wann sie verkauft wird?

Mal angenommen, die Produktionsfrische Nikon liegt erst Neu 3 Monate im Lager vom Händler und wird dann verkauft. Hat der Kunde nun 12 Mon. Garantie oder 9? Wie will das Nikon ohne Kaufbeleg verifizieren?

Die Garantiekarte wird in der Regel unabgestempelt und unbeschriftet mit der Kamera ausgehändigt. Ist zumindest im Versandhandel so. So steht das Kaufdatum und der Garantiebeginn auch nicht auf der Garantiekarte.

Grüße
Freeman
 
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Wie stellt denn Nikon dann fest, ob de Kamera noch in der Garantiezeit liegt oder zufällig gerade drüber ist?

Zum Teil schaut Nikon D einfach in der Datenbank nach, wann das Ding AN DEN HÄNDLER ausgeliefert wurde + common sense und daraus ergibt sich dann eine plausible Garantiezeit.

Also einfach loslegen statt Theorie wälzen! ;-)
 
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Mal angenommen, die Produktionsfrische Nikon liegt erst Neu 3 Monate im Lager vom Händler und wird dann verkauft. Hat der Kunde nun 12 Mon. Garantie oder 9? Wie will das Nikon ohne Kaufbeleg verifizieren?

Die Garantiekarte wird in der Regel unabgestempelt und unbeschriftet mit der Kamera ausgehändigt. Ist zumindest im Versandhandel so. So steht das Kaufdatum und der Garantiebeginn auch nicht auf der Garantiekarte.

Natürlich ist der Kaufbeleg dafür ausschlaggebend. Und Garantiekarten sind halt nun mal dazu da, dass man sie ausfüllt. Bedauerlicherweise wird beides von Vielen weggeworfen und bei Verkauf innerhalb der Garantiezeit fehlt's dann halt.
Ähnlich sieht's mit der Registrierung aus. Diese Dinge sind ja nicht aus Spass gemacht, sondern haben ihren Sinn.
Möglicherweise nicht umsonst kann man auch bei Produkte-Registrierung das Kaufdatum eingeben. Ob dies dann verbindlich ist und ob sie überhaupt darauf zurück greifen, weiss ich nicht.
Aber es erstaunte mich schon, dass man selbst über 20jährige Kameras und Objektive registrieren kann.

Ich kann mir gut vorstellen, dass Nikon die Daten der verkauften Ware gut dokumentiert und wenn man auch nicht weiss, wann genau ein Artikel ein Geschäft zum Endkunden verlässt, so kann man's vlt dennoch zeitlich eingrenzen und sie sind evtl kulant.

Zum Objektiv :
Man nennt das Phänomen auch "Staubsauger-Phänomen". Durch zoomen und fokusieren (vor Allem ersteres) entsteht manchmal so'was wie ein "Staubsaugereffekt" oder auch "Vakuum-Effekt". Der Tubus wird ausgefahren rsp Linsensgruppen/elemente bewegen sich voneinander weg und es folgt Luft nach. "Saugt", damit also halt nicht nur Luft in's Objektiv, sondern entsprechend auch mal Partikel.
Wie mir ist, sollen Schiebezooms und Makroobjektive mit ihren längeren Auszügen eher davon betroffen sein (dazu wissen andere vlt mehr).
 
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In aller Regel beginnt die "Garantie" ab Kaufdatum, eine andere Regelung (ab Produktion) würde ja keinen richtigen Sinn machen.:)

Denke das der Kaufbeleg wichtiger ist als die Garantiekarte, da über diesen Beleg die Besitzverhältnisse geklärt sind falls das Gerät nicht registriert sein sollte und natürlcih auch das Auslieferungsdatum an den Kunden.

Hatte mal vor ewigen Zeiten ein Problem mit einem 2.8 180 AF-IF-ED
Der Af wollte von jetzt auf sofort nicht mehr.
Mein Händler meinte: du hast es schneller zurück wenn du selber hin fährst.
Er hatte kurz in D´dorf zwecks Termin angerufen.
Kurzer Reder langer Sinn, nach einer Stunde Wartezeit hatte ich das Objektiv zurück.... kein Mensch dort wollte eine Garantiekarte oder einen Kaufquittung sehen.
 
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Hi foxmulder,

foxmulder schrieb:
Wo genau schreibe ich das?

Na das habe ich hier so entnommen:

foxmulder schrieb:
Andererseits habe ich noch nie gehört, daß Nikon einen 'Erstbesitzernachweis' verlangt hätte

Ein Erstbesitzernachweis dürfte eine Rechnung sein, die auf den Besitzer der Nikon ausgestellt ist, der gerade Garantieleistungen von Nikon möchte.

Gruss
Freeman
 
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