Frank.W schrieb:
und wenn ich jetzt eine 4 Monate alte D200 kaufe mit gelber Karte und Rechnung des Händlers wo sie gekauft wurde, wie steht es dann mit meiner Garantie ?
Muß Nikon Deutschland sie gewähren wenn sie dann sagen wir mal in 12 Monaten die Hufe hoch macht ?
Dann hast du keine Nikon-Garantie mehr, weil die Kamera mehr als 1 Jahr alt ist, und mußt den Händler fragen. Das hier ist von Nikon.de, die Markierungen sind von mir. Es wird oft vergessen, zur Garantiekarte auch die Originalrechnung zu legen, dann nützt sie nix, höchstens aus Kulanz:
"Europäische Kundendienst-Garantie von Nikon
Nikon Digitalprodukte, die innerhalb Europas vertrieben wurden, werden durch die unten aufgeführten Nikon Vertretungen innerhalb Europas betreut. Die zugesagte Garantie wird nicht durch Nikon Vertretungen außerhalb Europas gewährt, sondern bezieht sich ausschließlich auf folgende Länder:
(Deutschland, Schweiz, Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Niederlande, Norwegen, Polen, Russland, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn). Sollte Ihr Nikon Produkt technischen Service benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren lokalen Nikon Fachhändler oder direkt an den autorisierten Nikon Service in Ihrem Land.
Ihre Nikon Ausrüstung steht innerhalb Europas für
ein volles Jahr ab Kaufdatum gegen Material- oder Herstellungsfehler unter Garantie. Sollte das Produkt während der Garantiezeit aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfehlern Mängel aufweisen, wird es von unserem autorisierten Kundendienst in Europa ohne Berechnung von Ersatzteil- oder Arbeitskosten zu den untenstehenden Bedingungen repariert. Nikon behält sich das Recht vor, das Produkt nach freiem Ermessen zu reparieren oder durch ein neues zu ersetzen.
1.
Diese Garantie gilt nur wenn zusammen mit dem Produkt die ausgefüllte Garantiekarte und die Originalrechnung bzw. der Kassenbon vorgelegt werden, auf denen das Verkaufsdatum, das Produkt und der Name des Händlers vermerkt sind. Wenn diese Belege nicht vorgelegt werden oder unvollständig bzw. unleserlich ausgefüllt sind, behält sich Nikon das Recht vor, die kostenlose Garantiereparatur zu verweigern.
2. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf:
- Wartungs- oder Reparaturarbeiten bzw. den Austausch von Teilen aufgrund normaler Nutzungserscheinungen;
- Änderungen, mit denen das Produkt gegenüber seinem üblichen, in der Bedienungsanleitung beschriebenen Verwendungszweck aufgerüstet wird, sofern diese Änderungen nicht zuvor von Nikon schriftlich genehmigt werden;
- Sämtliche direkt oder indirekt mit der Garantieleistung verbundenen Transportkosten und –risiken;
- Jegliche Schäden aufgrund von Änderungen oder Anpassungen, mit denen das Produkt ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Nikon an die gültigen örtlichen oder nationalen technischen Standards eines Landes angeglichen wird, das nicht zu den Ländern gehört, für die das Produkt ursprünglich konstruiert bzw. hergestellt wurde.
3. Die Garantie erlischt bei:
- Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch einschließlich Schäden durch Verwendung des Produktes für nicht vorgesehene Zwecke oder unter Missachtung der Hinweise in der Bedienungsanleitung über Gebrauch und Wartung des Produktes, ebenso Schäden durch Installation bzw. Verwendung des Produktes unter Missachtung der gültigen Sicherheitsstandards des Landes in dem es verwendet wird.
- Schäden durch Unfälle einschl. Blitzschlag, Wasser, Feuer, unsachgemäßen oder unvorsichtigen Gebrauch;
- Veränderung, Unleserlichkeit oder Entfernung der Modell- oder Seriennummer auf dem Produkt;
- Schäden aufgrund von Reparaturen oder Anpassungen durch zur Reparatur nicht befugte Firmen oder Personen;
- Mängel des Systems, in welches das Produkt integriert oder mit dem es benutzt wird.
4. Weitergehende Ansprüche können aus dieser Garantie gegen Nikon nicht geltend gemacht werden. Wir weisen jedoch ausdrücklich auf Ihre gesetzlichen Rechte hin, die im Fall von Mängeln gegenüber dem Verkäufer des Produktes bestehen und die durch diese Garantie nicht eingeschränkt werden. Ebenfalls nicht eingeschränkt werden etwaige Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Diese Garantiebedingungen bilden zusammen mit der Garantiekarte die Garantieerklärung von Nikon gem. den gesetzlichen Bestimmungen."