Garantiefall - wie verhalten?

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Martin F.

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Hallo zusammen,

ein Astro-Freund hat ein Problem:

kaufte über einen kleinen, Deutschen Astro-Händler eine DSLR, die von einer Amerikanischen Firma mit einem spz. Filter umgebaut wurde (a la D70, wie schon mal gepostet).
Nun stellt er fest, daß zwischen Sensor und Filter ein Fussel steckt - sehr ärgerlich.
Noch ärgerlicher, daß der Händler sich komisch verhält, nicht antwortet, sich der Sache offenbar nicht annehmen will.

Was kann/soll er tun? Die Herstellergarantie ist durch den Eingriff ja eh hinüber - der Umbauer wäre also in der Pflicht - hat man da überhaupt Garantieansprüche? Was muss der Händler leisten?

Dank für Tips - Martin
 
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>Nun stellt er fest, daß zwischen Sensor und Filter ein Fussel steckt
ich würde den händler mal auf das produkthaftungsgesetz aufmerksam machen ...

>der Umbauer wäre also in der Pflicht - hat man da überhaupt Garantieansprüche?
warum sollte man keine haben?

>Was muss der Händler leisten?
IANAL, aber zumindest sollte er sich um die abwicklung kümmern ...

wenn ich als händler heutzutage ein produkt verkaufe, dann muss ich darauf garantie bzw. gewährleistung geben, natürlich kann ich sofern dies für den kunden zumutbar ist, den kunden direkt an den hersteller verweisen, aber würde der kunde dann sein nächstes gerät auch noch bei mir kaufen, wenn es doch offensichtlich wäre, dass ich nur auf schnelles geld aus bin?
 
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MartinF";p="8244 schrieb:
kaufte über einen kleinen, Deutschen Astro-Händler eine DSLR,
Wenn das bedeutet, dass er sie bei dem Händler gekauft (also bei Lieferung an den Händler bezahlt hat), und das ganze weniger als 6 Monate her ist, sollte er die Kamera an den Händler gegen Kaufpreiserstattung zurückgeben (1). Grundlage ist die 2-jährige Gewährleistungspflicht des Händlers, alles andere ist wurscht. Nach den 6 Monaten ab Kaufdatum müsste er beweisen, dass der Fussel nicht durch sein Verschulden dorthin gekommen ist. Dann hätte er einen Anspruch auf Nachbesserung (Reparatur) gegen den Händler. Der "Hersteller" hat mit allem gar nichts zu tun, denn er ist kein Vertragspartner.

Ad (1): Zickt der Händler rum, dann schnellstens den Mangel schriftlich anzeigen (Nachweis darüber nicht vergessen) und dem Händler eine Frist setzen.
 
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