Fotos vom Konzert – geht das mit der DSGVO noch?

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Kann ich Marken-Produkte (ggf. mit Logo) auf meinen Bildern zeigen oder muss ich diese herausretuschieren?
Muss ich Fotos als Werbung kennzeichnen, wenn die Beteiligten selbstständig oder Influencer sind?
Was muss ich laut DSGVO beachten, wenn ich auf einem Event fotografiere.
Brauche ich dann das Einverständnis von jeder einzelnen Person?
Wie machen die das z.B. im Fußballstadion oder bei TV-Konzerten?
Wann darf ich Personenaufnahmen machen, OHNE ein Einverständnis einholen zu müssen?

RA Solmecke gibt hier Auskunft
 
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