Ebay-"Spassbieter"- was nun? - Frage an die Jurist

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PM

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Hallo,

etwas off-topic , aber immerhin dreht sich die Auktion um ein Nikon-Objektiv... da hier einige juristisch bewanderte Leute mitlesen, hoffe ich auf ein paar Tips.

Das von mir bei ebay angebotene Objektiv wurde per sofort-kaufen (rund 2200 EUR) von einer Person ersteigert, die sich nur für diesen Tag bei ebay angmeldet hatte und danach seine Mitgliedschaft kündigte. Im selben Zeitraum trieb er/sie die Preise anderer Auktionen in die Höhe und bekam dafür bisher 3 negative Bewertunge sowie eine Strafanzeige wegen ungeklärter Identität.
Ich habe nun als Verkäufer nur die Ebay--Nachricht "Verkaufter Artikel" mit der Emailadresse des Käufers bekommen- kein Namen, keine Adresse. Der Käufer reagiert natürlich nicht auf meine Anfrage. Der Fall wurde bei ebay gemeldet, wobei ich keine allzugrossen Hoffnungen diesbezgl in Ebay setze.

Für mich geht es nun darum: Muss ich die Verkaufsprovision bei Ebay bezahlen, obwohl diese Organisation mir nicht die vollen Mitgliedsdaten zur Verfügung stellt?

Welche anderen Möglichkeiten kommen in betracht?

Danke im Voraus,

PM
 
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RE: Ebay-"Spassbieter"- was nun? - Frage an die Ju

Hallo , hatte auch mal so einen Fall , wenn du dich mit ebay schon in verbindung gesetzt hast ist alles OK und brauchst keine Gebühren bezahlen.
 
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RE: Ebay-"Spassbieter"- was nun? - Frage an die Ju

Hallo PM,

eine Ebay-Gebühr dürfte nicht angefallen sein, weil Ebay selbst sich gegenüber Dir als Mitglied nicht vertragsgerecht verhalten hat, indem ein anderes Mitglied mit unvollständiger Identität akzeptiert wurde oder sich "einschmuggeln" konnte. Die gebührenauslösende Leistung wurde schließlich mangelhaft erbracht. Falls es da Stress geben sollte, wäre eine Auseinandersetzung juristisch nicht uninteressant, aber wie so oft steht der Aufwand in keinem Verhältnis zum Schaden. Die Sache müßte sich aber mit Ebay verletzungsfrei klären lassen. Ich meine mich auch zu erinnern, dass es hierzu schon mal eine veröffentlichte (Amts-)Gerichtsentscheidung jüngeren Datums gegeben hat.

Gruß Stefan
 
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RE: Ebay-"Spassbieter"- was nun? - Frage an die Ju

Ich bin kein Mensch der Theorie, daher einfach mal meine Sicht der Dinge:

- das Teil ist verkauft, Du hast also 50,- Euro an Verkaufsprovision an eBay abzudrücken
- ob der Junge noch angemeldet ist oder nicht, ist eBay erstmal sowas von vollkommen egal, das kannst Du Dir gar icht vorstellen
- Dein Geld bekommst Du nicht einfach so gutgeschrieben, da wirst Du Dich schon selbst drum kümmern müssen

Also, und da der ganzen Sache auch noch ein zeitliches Fenster vorgeschoben ist (Du kannst ja nicht erwarten, dass eBay das Geld solange bevorratet) und die Auktion offensichtlich schon ein wenig her ist (drei Negative und eine "Strafanzeige" wegen ungeklärter Identität - wusste gar nicht, dass es sowas gibt): komm in die Gänge!

- im eBay-Hauptfenster oben auf "Übersicht" -> "Melden Sie einen „Nicht bezahlten Artikel“" -> einloggen -> Nummer eingeben -> hoffen, dass die 45 Tage noch nicht um sind.

Der Rest erklärt sich dann von selbst.

Sollte ich Unrecht haben und eBay hat die Gutschrift bereits veranlasst, lasse ich mich umtaufen und bitte um Änderung meines Namens von "Marv" auf "Loretta".

Gruß Marv
 
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RE: Ebay-"Spassbieter"- was nun? - Frage an die Ju

also ich für meinen teil hatte schon öfters probleme mit bietern, die nicht bezahlt haben, sich nach ende der auktion einfach nicht meldeten ... es hat sich zwar nie um einen so hohen betrag gehandelt, aber bislang habe ich von ebay jedesmal die auktionsgebühr gutgeschrieben bekommen ...

die tatsache dass sich wohl mehrere leute über den selben bieter beschweren werden (immerhin hat er ja angeblich auktionen in die höhe getrieben) dürfte zusätzlich noch recht hilfreich sein ...
 
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RE: Ebay-"Spassbieter"- was nun? - Frage an die Ju

Es können sich 500 Leute über Deinen Bieter aufgeregt haben - DU bekommst Dein Geld nur dann wieder, wenn DU DICH SELBER darum kümmerst.

Und bitte die 45-Tage-Frist beachten!!

Gruß Marv
 
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RE: Ebay-"Spassbieter"- was nun? - Frage an die Ju

>DU bekommst Dein Geld nur dann wieder, wenn DU DICH SELBER darum kümmerst
man muss ihn als nicht bezahlt melden ... mehr für gewöhnlich aber auch nicht ...
ich hab bislang die auktionsgebühr noch immer anstandslos gutgeschrieben bekommen

wie's mit einer rückerstattung des geldes anstelle einer gutschrift aussieht, kann ich jedoch nicht sagen ...
 
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RE: Ebay-"Spassbieter"- was nun? - Frage an die Ju

PM,

willkommen im Forum und danke für deinen ebay-Beitrag!

Soweit ich informiert bin, werden Gebühren für getätigte Nicht-Verkäufe bei ebay auch nicht erhoben. Da hast du dich ganz richtig verhalten, indem du dich mit ebay in Verbindung gesetzt hast.

Ich empfehle dir, auch mal die Forum-Beiträge bei ebay zu studieren, dort werden solche Fälle ausführlich behandelt.

Ansonsten kann ich dir auch nur raten, mit ebay in Kontakt zu bleiben, um die Angelegenheit zu regeln.

BTW: Es gibt doch auch die Möglichkeit an den nächst höheren Bieter zu verkaufen. Wäre das nicht eine Möglichkeit, oder liegen die Gebote so weit auseinander?
 
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RE: Ebay-"Spassbieter"- was nun? - Frage an die Ju

Ich kann mich da Marv nur anschließen: Es reicht nicht aus, sich in irgendeiner Form mit ebay "in Verbindung zu setzen". Man muss exakt das vorgesehene Gebührenerstattungsverfahren fristgerecht durchziehen. Wenn der Bieter bereits ausgeschlossen wurde, bekommt man meines Wissens die Gutschrift sofort, da dann der Bieter nicht mehr gemahnt wird. Aber genau dieses Gebührenerstattungsverfahren muss man eben durchziehen, formlos läuft bei ebay gar nix, und da sind solche Aufrufe zur Sorglosigkeit überhaupt nicht hilfreich.
 
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RE: Ebay-"Spassbieter"- was nun? - Frage an die Ju

Mal eine schnelle Zusammenfassung (ich bin jetzt ein paar Tage offline):

@ lordpeng:

Prinzipiell macht eBay keine Rückerstattungen, sondern nur Gutschriften. Es könnte in diesem Falle aber trotzdem 0auf0 ausgehen - kommt drauf an, wann PMs Rechnungslauf ist. Die eBay-Richtlinien sehen zwar theoretisch auch eine Rückerstattung vor, aber angeblich soll es in Unterfranken auch schon mal im Juli geschneit haben...

@ gutlicht:

- Entspann Dich, PM ist schon einen Monat länger hier als Du :wink:
- "in Kontakt bleiben" hilft gar nichts - Du musst Dein Geld offiziell zurückfordern, sonst ist es futsch!
- "an den Zweitbieter" bringt bei einer Sofort-Kauf-Auktion nicht sonderlich viel...

@ PM:

Entspann Dich erstmal, noch ist ja nichts verloren - die Auktion ist ja auch erst gestern ausgelaufen, insofern hast Du zumindest kein Zeitproblem. Durch sie besonderen Umstände kannst Du wahrscheinlich sogar schon jetzt Dein Geld zurückverlangen und die 7-Tage-Wartefrist ignorieren.

Gruß Marv
 
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RE: Ebay-"Spassbieter"- was nun? - Frage an die Ju

Marv,

- Entspann Dich, PM ist schon einen Monat länger hier als Du

Und was willst du uns damit sagen? :roll:

- "in Kontakt bleiben" hilft gar nichts - Du musst Dein Geld offiziell zurückfordern, sonst ist es futsch!

Ich habe die ebay-Admin bisher als sehr kulant erfahren, deshalb gehe ich davon aus, dass sich die Angelegenheit sicher regeln lassen wird, wenn man mit den ebay-Leuten im Gespräch belibt. Will sagen: Eine gewisse Hartnäckigkeit gehört sicher dazu, aber ich wusste nicht, dass man das extra noch erwähnen muss. :wink:

- "an den Zweitbieter" bringt bei einer Sofort-Kauf-Auktion nicht sonderlich viel...

Bei Sofort-Kauf-Auktionen kann man auch bieten, warum sollte es also keinen "Zweitbieter" geben? :cool:
 
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Re: RE: Ebay-"Spassbieter"- was nun? - Frage an di

Ich habe die ebay-Admin bisher als sehr kulant erfahren, deshalb gehe ich davon aus, dass sich die Angelegenheit sicher regeln lassen wird, wenn man mit den ebay-Leuten im Gespräch belibt. Will sagen: Eine gewisse Hartnäckigkeit gehört sicher dazu, aber ich wusste nicht, dass man das extra noch erwähnen muss.

Wenn man die Verkaufsgebühren gutgeschrieben bekommen will, muss man absolut zwingend die dafür von ebay vorgesehene Verfahrensweise einhalten. Es nützt absolut nix, mit ebay "im Gespräch zu bleiben". Mit einem Textbausteinunternehmen wie ebay geht das auch nicht so gut.

Bei Sofort-Kauf-Auktionen kann man auch bieten, warum sollte es also keinen "Zweitbieter" geben?

Wir wurden bereits ganz zu Anfang darauf hingewiesen, dass die Auktion mit Sofortkauf beendet wurde. Da gibt es keine Zweitbieter.
 
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RE: Ebay-"Spassbieter"- was nun? - Frage an die Ju

sandow,

Wir wurden bereits ganz zu Anfang darauf hingewiesen, dass die Auktion mit Sofortkauf beendet wurde. Da gibt es keine Zweitbieter.

Okay, ich war davon ausgegangen, dass es schon Mitbieter gab. Mein Fehler!
 
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Re: Ebay-"Spassbieter"- was nun? - Frage an die Ju

PM @ So 17 Jul schrieb:
Für mich geht es nun darum: Muss ich die Verkaufsprovision bei Ebay bezahlen, obwohl diese Organisation mir nicht die vollen Mitgliedsdaten zur Verfügung stellt?

Welche anderen Möglichkeiten kommen in betracht?
Solche Fälle werden bei eBay ganz genau geregelt. Schau unter "Mein eBay", dann in der linken Menüleiste unter "Unstimmigkeiten online klären". Dort wird alles erklärt.
 
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