Drohne für Hochzeit

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Die Aussage „12“ besagter Arbeitsgruppe ist einschlägig bekannt, aber ohne jedwede juristische Relevanz.

Dazu bräuchte es ein einschlägiges Urteil zu dem Thema, bis dahin ist es zumindestens ein guter Anhaltspunkt. Man muss es halt auch richtig lesen können, bis zu 12 kann es eventuell auch als Menschenansammung gedeutet werden, über 12 ist es mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen.
 
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Dazu bräuchte es ein einschlägiges Urteil zu dem Thema, bis dahin ist es zumindestens ein guter Anhaltspunkt. Man muss es halt auch richtig lesen können, bis zu 12 kann es eventuell auch als Menschenansammung gedeutet werden, über 12 ist es mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen.
Es ist kein guter Anhaltspunkt, sondern nur eine Meinung unter vielen.

Ich versteh auch die Diskussion hier nicht. Oben schrieb ich, das der Überflug einer Hochzeitsgesellschaft eine Grauzone ist. Dem war eigentlich nichts hinzuzufügen;)
 
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