Im Thema "Schärfentiefe (Formeln und Anleitungen)" http://www.nikon-fotografie.de/vbul...523-schaerfentiefe-formeln-und-anleitung.html wurde darauf hingewiesen, dass die konkreten Resultate (Nahpunkt, Fernpunkt etc.), welche sich bei der Anwendung der dort vorgestellten Formeln ergeben, letztlich auf einer Festlegung beruhen, nämlich dem jeweils zulässigen Zerstreukreisdurchmesser. Viele Schärfentieferechner geben daher ja auch die Möglichkeit, die Angabe dafür selbst vorzunehmen, wie zum Beispiel dieser hier http://www.erik-krause.de/schaerfe.htm
Daher im Folgenden ein - beispielhaft gemeinter und daher sicher unvollständiger - Hinweis auf einige vielleicht nicht ganz so offensichtliche Faktoren, die aus meiner Sicht gegebenenfalls Anlass dafür sein könnten, von anderen Zerstreukreisdurchmessern auszugehen als den formatbezogen gebräuchlichen (häufig genannt: Diagonale des Aufnahmeformats / 1500):
Wählt man z. B. bei der Fotografie aus der freien Hand zur Vermeidung von Verwacklungsunschärfen Verschlusszeiten nach der Kehrwertregel (1/Brennweite), dann sollte man z. B. aus meiner Sicht für die Berechnung der Schärfentiefe gegebenefalls von einem kleineren Zerstreukreisdurchmesser als dem gebräuchlichen ausgehen.
Denn diese Kehrwertregeln basieren nach meiner Kenntnis ja ebenfalls darauf, dass die sich bei deren Anwendung durch das Verwackeln ergebende Zerstreuung eines Bildpunktes für den letztendlichen Betrachter unsichtbar bleibt, weil sie bei den aus dieser Regel resultierenden Verschlusszeiten kleiner ausfällt als der zulässige Zerstreukreisdurchmesser.
Wird aber ein Teil des zulässigen Zerstreukreisdurchmessers schon durch die sich bei Anwendung der Kehrwertregel durch Verwacklung ergebende Zerstreuung der Bildpunkte ausgenutzt, dann steht zumindest dieser Teil natürlich nicht mehr ein weiteres Mal für die Schärfentiefe zur Verfügung.
Ähnliches gilt aus meiner Sicht auch zum Beispiel in Bezug auf sich gegebenenfalls auf die korrekte Fokuslage auswirkende Fertigungstoleranzen. Wird ein Teil des zulässigen Zerstreukreisdurchmessers bereits durch die sich aus einer falschen Fokuslage ergebende Zerstreuung der Bildpunkte ausgefüllt, dann steht dieser zulässige Zerstreukreisdurchmesser natürlich nicht ein zweites Mal für eventuelle Verwacklungsunschärfen und dann noch ein weiteres drittes Mal für die Schärfentiefe zur Verfügung. Das gleiche gilt natürlich auch zum Beispiel in Bezug auf eine etwaige Fehllage der Fokusebene aufgrund von Blendendifferenz (focus-shift).
Und trotz der uns zumindest bei der Schnittbildmethode ihre hilfreichende Hand reichenden Noniusschärfe ergeben sich Fokusfehllagen bei manueller Fokussierung ohne elektronische Fokussierhilfen aus meiner Sicht eher als die Regel denn als die Ausnahme. Denn die wegen des Schärfentiefesegens geschätzte Toleranz unserer Wahnehmung wirkt sich beim manuellen Scharfstellen per Mattscheibe und Messsucher natürlich gegenteilig aus. So benötigen wir also zumindest einen Teil des uns von dieser Toleranz geschenkten zulässigen Zerstreukreises allein schon nur um die Folgen dieser Toleranz für die (Fehl-)Fokussierung unter der Wahrnehmungsschwelle zu halten.
Neben den offensichtlichen Faktoren (Aufnahmeformat, Betrachtungsabstand etc.) sollte man also aus meiner Sicht auch solche wie die oben beispielhaft genannten Zusammenhänge bei der jeweiligen Entscheidung im Auge behalten, von welchem Zerstreukreisdurchmesser man im Einzelfall - oder vielleicht auch grundsätzlich in der individuellen Praxis mit einem bestimmten Format - bei der Anwendung der Formeln als dem "zulässigen Zerstreukreisdurcmesser" ausgehen möchte.
Noch ein Hinweis auf eine Broschüre, welche nach meinem Verständnis ein ähnliches Ziel verfolgt wie das oben verlinkte Thema, also ein besseres Verständnis der allgemeinen Zusammenhänge, und die daher – nicht zuletzt vielleicht aufgrund ihrer anschaulichen Grafiken - eventuell ergänzend zu den Ausführungen in dem oben verlinkten Thema von Interesse sein könnte:
http://www.zeiss.de/C12567A8003B8B6F/EmbedTitelIntern/CLN_35_Bokeh_DE/$File/CLN35_Bokeh_de.pdf
Daher im Folgenden ein - beispielhaft gemeinter und daher sicher unvollständiger - Hinweis auf einige vielleicht nicht ganz so offensichtliche Faktoren, die aus meiner Sicht gegebenenfalls Anlass dafür sein könnten, von anderen Zerstreukreisdurchmessern auszugehen als den formatbezogen gebräuchlichen (häufig genannt: Diagonale des Aufnahmeformats / 1500):
Wählt man z. B. bei der Fotografie aus der freien Hand zur Vermeidung von Verwacklungsunschärfen Verschlusszeiten nach der Kehrwertregel (1/Brennweite), dann sollte man z. B. aus meiner Sicht für die Berechnung der Schärfentiefe gegebenefalls von einem kleineren Zerstreukreisdurchmesser als dem gebräuchlichen ausgehen.
Denn diese Kehrwertregeln basieren nach meiner Kenntnis ja ebenfalls darauf, dass die sich bei deren Anwendung durch das Verwackeln ergebende Zerstreuung eines Bildpunktes für den letztendlichen Betrachter unsichtbar bleibt, weil sie bei den aus dieser Regel resultierenden Verschlusszeiten kleiner ausfällt als der zulässige Zerstreukreisdurchmesser.
Wird aber ein Teil des zulässigen Zerstreukreisdurchmessers schon durch die sich bei Anwendung der Kehrwertregel durch Verwacklung ergebende Zerstreuung der Bildpunkte ausgenutzt, dann steht zumindest dieser Teil natürlich nicht mehr ein weiteres Mal für die Schärfentiefe zur Verfügung.
Ähnliches gilt aus meiner Sicht auch zum Beispiel in Bezug auf sich gegebenenfalls auf die korrekte Fokuslage auswirkende Fertigungstoleranzen. Wird ein Teil des zulässigen Zerstreukreisdurchmessers bereits durch die sich aus einer falschen Fokuslage ergebende Zerstreuung der Bildpunkte ausgefüllt, dann steht dieser zulässige Zerstreukreisdurchmesser natürlich nicht ein zweites Mal für eventuelle Verwacklungsunschärfen und dann noch ein weiteres drittes Mal für die Schärfentiefe zur Verfügung. Das gleiche gilt natürlich auch zum Beispiel in Bezug auf eine etwaige Fehllage der Fokusebene aufgrund von Blendendifferenz (focus-shift).
Und trotz der uns zumindest bei der Schnittbildmethode ihre hilfreichende Hand reichenden Noniusschärfe ergeben sich Fokusfehllagen bei manueller Fokussierung ohne elektronische Fokussierhilfen aus meiner Sicht eher als die Regel denn als die Ausnahme. Denn die wegen des Schärfentiefesegens geschätzte Toleranz unserer Wahnehmung wirkt sich beim manuellen Scharfstellen per Mattscheibe und Messsucher natürlich gegenteilig aus. So benötigen wir also zumindest einen Teil des uns von dieser Toleranz geschenkten zulässigen Zerstreukreises allein schon nur um die Folgen dieser Toleranz für die (Fehl-)Fokussierung unter der Wahrnehmungsschwelle zu halten.
Neben den offensichtlichen Faktoren (Aufnahmeformat, Betrachtungsabstand etc.) sollte man also aus meiner Sicht auch solche wie die oben beispielhaft genannten Zusammenhänge bei der jeweiligen Entscheidung im Auge behalten, von welchem Zerstreukreisdurchmesser man im Einzelfall - oder vielleicht auch grundsätzlich in der individuellen Praxis mit einem bestimmten Format - bei der Anwendung der Formeln als dem "zulässigen Zerstreukreisdurcmesser" ausgehen möchte.
Noch ein Hinweis auf eine Broschüre, welche nach meinem Verständnis ein ähnliches Ziel verfolgt wie das oben verlinkte Thema, also ein besseres Verständnis der allgemeinen Zusammenhänge, und die daher – nicht zuletzt vielleicht aufgrund ihrer anschaulichen Grafiken - eventuell ergänzend zu den Ausführungen in dem oben verlinkten Thema von Interesse sein könnte:
http://www.zeiss.de/C12567A8003B8B6F/EmbedTitelIntern/CLN_35_Bokeh_DE/$File/CLN35_Bokeh_de.pdf