Darf ich nicht mehr benötigte Bildbearbeitungssoftware wieder verkaufen?

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Samu

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Hallo Leute,

wenn ich mir eine neue Bildbearbeitungssoftware kaufe, darf ich dann eigentlich meine alte, nicht mehr benötigte Software weiterverkaufen ? Wie würde das denn dann mit dem Lizenzschlüssel laufen, der ja bereits auf meinen Namen aktiviert ist. Gibt es dann Probleme für den Käufer, kann bzw. darf mir jemand etwas dazu sagen ? (Darf das hier diskutiert werden? Wenn "nein" dann bitte schließen).
 
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Hallo Leute,

wenn ich mir eine neue Bildbearbeitungssoftware kaufe, darf ich dann eigentlich meine alte, nicht mehr benötigte Software weiterverkaufen ? Wie würde das denn dann mit dem Lizenzschlüssel laufen, der ja bereits auf meinen Namen aktiviert ist. Gibt es dann Probleme für den Käufer, kann bzw. darf mir jemand etwas dazu sagen ? (Darf das hier diskutiert werden? Wenn "nein" dann bitte schließen).

Das leider nicht so einfach beantwortet werden.

zBsp: Kam deine BildbarbeitungsSW mit dem Rechner mit ist es mit hoher Wahrscheinlichkeit an den jeweiligen Rechner "gebunden" - steht auf jeden fall in den Lizenzbedingungen, wenn dem so ist. Ein Extraverkauf ist damit nicht erlaubt.

Hast Du deine SW irgendwo in einem Geschäft extra gekauft, ist es in der Regel möglich, diese komplett weiterzuverkaufen - CD, Lizenz, .... inklusive UND auf Deinem Rechner gelöscht wird.

Es gelten im Prinzip die Lizenzbestimmungen (mit einigen Ausnahmen). Bitte diese zuerst lesen.

LG, Andy
 
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Was du nicht darfst ist Version 4.0 verkaufen wenn du das Update auf 5.0 gekauft hast.
Was du darst ist Software 'Macht-ganz-tolle-Photos 4.0' verkaufen weil du jetzt mit 'Noch-viel-tollere-Photos-X3' vom anderen Hersteller arbeitest. Gebrauchte Software unterscheidet sich da in keinster Weise von gebrauchten Autos, Dampflokomotiven oder Atomkraftwerken.

Edit: Okay, Andys Bundle-Geschichte ist da u.U. ein Spezialfall, meine obige Aussage bezieht sich auf 'normal' gekaufte Programme, diese OEM-Geschichten lagen ja schon mal vor Gericht, k.A. wie da der aktuelle Stand der Rechtsprechung ist.

Gruß
Dirk
 
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diese OEM-Geschichten lagen ja schon mal vor Gericht, k.A. wie da der aktuelle Stand der Rechtsprechung ist.

Hat entschieden, daß OEM Software auch einzeln verkauft werden darf. Hatte letzte Woche bei einer Windows XP OEM Version vom Geschäft einen extra Beizettel dazubekommen in dem das erklärt worden ist.
 
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Auf die Idee, in den Lizenzbestimmungen nachzusehen war ich bislang nicht gekommen. Vielen Dank für den Tipp.
Habe dort eben mal nachgelesen und dort steht:

Weitergabe – Sofern keine anderslautende Berechtigung vorliegt, darf diese Software sowie die darin gewährte Lizenz weder als Ganzes noch in Teilen, kopiert, mit mehreren Benutzern gemeinsam verwendet, verbreitet, wiederverkauft, zum Wiederverkauf angeboten, übertragen oder unterlizenziert werden, mit Ausnahme der Erstellung einer Sicherungskopie für den Einsatz in Notfällen. Wenn Sie Informationen über die Weiterverbreitung dieser Software erhalten möchten, besuchen Sie bitte die Website...


Also kann ich mir den Verkauf abschminken. Und das, obwohl es sich um eine einzeln gekaufte Software handelt. Schade eigentlich.
 
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Hat entschieden, daß OEM Software auch einzeln verkauft werden darf. Hatte letzte Woche bei einer Windows XP OEM Version vom Geschäft einen extra Beizettel dazubekommen in dem das erklärt worden ist.


Da geht es aber sicher um den Erstverkauf durch einen Händler und nicht um den Weiterverkauf, oder ?
 
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Ich habe diesbezüglich leider auch unterschiedliche Infos.

Zum Beispiel bei Software die ohne Datenträger sondern rein über Download geladen wurde, soll es nicht erlaubt sein, diese weiter zu verkaufen.

Bezüglich nicht bange machen... in Zeiten, wo die Software über das Internet aktiviert werden muss und immer der selbe Schlüssel angegeben wird, kann der Käufer u.U. doch der Verlierer sein, wenn - wie hier gezeigt - der Weiterverkauf erst einmal ausgeschlossen wird.

Mir ist ein Problem selber passiert ... hatte ne Zeit lang häufiger PC Wechsel. Irgenwann spielte DXO nicht mehr mit (nach der 3. Neuaufspielung) und ich musste für mein neues Notebook dann letztendlich erst glaubhaft machen, dass ich eine PC Pannenserie hatte und nun nach einem Neukauf und einer erneuten Neuinstallation die Software auch bitteschön freigeschaltet bekommen möchte.

Alles doch nicht so einfach in der Praxis, wie man es sich wünscht...

Gutes Nächtle

Helmut
 
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Mal Forensuche nutzen. Das Thema wurde hier in den letzten Monaten schon einige Male kontrovers ohne wirklich greifbares Ergebnis "ausdiskutiert" ;)
 
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Hallo Dennis, vielen Dank für den Link, habe mir den Artikel gekauft und werde mit dessen Inhalt mal in Ruhe zu Gemüte führen.

Ich habe im übrigen auch schon ein wenig gegoogelt und habe mir bereits eine Meinung bilden können.

Ich gebe zu, dass ich mir gestern Abend nicht die Mühe gemacht habe über die Suchfunktion gleiche oder ähnliche Postings zu suchen. Asche auf mein Haupt. :fahne:

@an alle die trotzdem geantwortet haben: Vielen Dank für Eure Kommentare! :up:
 
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Hallo Dennis, vielen Dank für den Link, habe mir den Artikel gekauft und werde mit dessen Inhalt mal in Ruhe zu Gemüte führen.

Wenn er Dir hilft, fasse ihn doch mal zusammen. Ich konnte mich bisher nicht aufraffen, weil ich ja schon den Imabas-Workshop bediene.
 
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