D90

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In welcher Hinsicht jetzt? Wenn du ausserhalb der Schweiz wohnst, dann auf den Zoll. Garantiemäßig macht das glaube ich keinen Unterschied.
 
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In welcher Hinsicht jetzt? Wenn du ausserhalb der Schweiz wohnst, dann auf den Zoll. Garantiemäßig macht das glaube ich keinen Unterschied.

Doch, die Garantie ist der Unterschied - in den EU-Ländern gilt eine (gesetzlich verordnete) Garantiezeit von 2 Jahren - in der Schweiz haben sie nur 1 Jahr Garantie. Habe das auch mal bei NIKON abgeklärt. Auch NIKON gibt für Produkte, die in der Schweiz gekauft wurden nur ein 1 Jahr Garantie.

Ansonsten wäre es schon überlegenswert in der Schweiz zu kaufen, zumal dort die Kamera etwas billiger ist - dazu kommt natürlich noch der Zoll (die schweizer Mwst müsste man aber zurückerhalten, oder?). Ob sich dann die paar Euro, die man spart auszahlen auf 1 Jahr Garantie zu verzichten, sei dahingestellt.

Grüße aus Tirol :D
 
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Es gilt eine Garantie von einem Jahr! Das zweite Jahr ist die sog. Gewährleistung des Händlers. Das ist nen riesengroßer Unterschied!
 
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:nixweiss: Also ich habe vor einem Monat NIKON.DE wegen der GARANTIE angeschrieben - leider habe ich dei Mail nicht mehr. Die haben mir aber geantwortet, dass ich bei der D90, wenn ich sie im EU-Raum (also Ö, D usw) kauf, 2 Jahre GARANTIE hätte. Sollte ich die Kamera in der Schweiz kaufen, würde die GARANTIE auf 1 Jahr beschränkt sein. Hätte ich die Kamera in Asien oder in den USA gekauft, so wäre das ein Grauimport (nicht für den europäischen Markt bestimmt) hätte ich hier überhaupt keine Garantieansprüche und müsste mich an meinen Händler im Ausland (USA oder ASIEN) oder an die dortige NIKON-Niederlassung wenden. Eine internationale Garantie gibt es bei Nikon nicht.

Also gehe ich davon aus, dass ich in der EU 2 Jahre GARANTIE auf meine Nikon D90 habe. Habe die Kamera im Allgäu bei Foto BUCHER gekauft, der mir auch mitgeteilt hat, dass ich die Kamera im Falle eines Problemes in der Garantiezeit zu jedem Nikonhändler in ganz Europa bringen könne.

Grüße aus Tirol
 
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:nixweiss: Also ich habe vor einem Monat NIKON.DE wegen der GARANTIE angeschrieben - leider habe ich dei Mail nicht mehr. Die haben mir aber geantwortet, dass ich bei der D90, wenn ich sie im EU-Raum (also Ö, D usw) kauf, 2 Jahre GARANTIE hätte.

Entweder du oder Nikon verwechseln da Garantie und Gewährleistung.
Aber schau einfach mal auf die Garantieurkunde die bei der Kamera dabei war, da wird nämlich 1 Jahr draufstehen.

Gruß
Dirk
 
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Den Body gibt's soviel ich weiß zollfrei, wenn man ein Kit kauft, kommt auf das Objektiv Zoll drauf. Die Schweizer Steuer gibt's zurück, dafür zahlt man die deutsche. Macht für den Body bei Kauf in CH ca. 850 € mit 1 Jahr Garantie, bei Fotokonijnenberg ca. 860 € mit 2 Jahren Garantie/Gewährleistung und in D ca. 870 € mit 2 Jahren Garantie/Gewährleistung + deutschem Handbuch. Was dieser ganze Aufstand für eine so geringe Ersparnis soll, kann ich nicht verstehen. :nixweiss:
 
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...Was dieser ganze Aufstand für eine so geringe Ersparnis soll, kann ich nicht verstehen...

Tja, solange uns pielenia nicht mehr über die Beweggründe zu diesem Thread verrät, bleibt alles nur Spekulation.

Vieleicht ist er/sie Schweizer und wollt eigentlich wissen Kit und wenn ja welches? :nixweiss:
 
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Entweder du oder Nikon verwechseln da Garantie und Gewährleistung.
Aber schau einfach mal auf die Garantieurkunde die bei der Kamera dabei war, da wird nämlich 1 Jahr draufstehen.

Gruß
Dirk

Ja, das dürfte so sein, da hab ich was verwechselt. Die Mail von Nikon ist ja auf meinem Online-Konto bei NIKON gespeichert, hier bitte.....

"... wenn Sie das Geräte in der Schweiz erwerben, besteht nur ein Jahr Garantie. In den restlichen europäischen Länder gilt nochmals ein weiteres Jahr Händlergewähleistung, die vom Gesetz (EU-Gesetz) vorgeschrieben ist.

Ich hoffe Ihnen damit weitergeholfen zu haben und stehe auch in Zukunft für Ihre Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen...."


Was ist da eigentlich genau der Unterschied zwischen der Garantie und der Gewährleistung, oder anders gefragt, was ist da bei einer Garantie besser als bei einer Gewährleistung?

Grüße aus Tirol
 
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Es ist interessant, dass noch immer so viele Mißverständnisse bestehen, was Garantie und Gewähleistung angeht.

Auch hier in der Gebrauchtbörse, kann man dass oft lesen. Da wird z.B. ein 14 Monate altes Objektiv angeboten mit dem Hinweis, dass die Nikon Garantieurkunde beiligt und ja noch 10 Monate Garantie bestehen. Das ist Falsch!!
Nikon gibt in der Regel 12 Monate Garantie. Garantie ist eine freiwilige Leistung des Herstellers oder/und Händlers. Diese könnte durchaus auch 6 Monate betragen.
Die 24 Monate Gewährleistung für Neuwaren wiederum, ist für Händler gesetzlich vorgeschrieben. Diese bringt aber in den meisten Fällen gar nichts! Denn, ab 6 Monate nach dem Kauf muß der Käufer nachweisen, dass der reklamierte Fehler schon bei Übergabe der Ware bestand.
Beim Beispiel mit dem 14 Monate alten Objektiv heisst das, die freiwillige Nikon-Garantie von 12 Monaten ist vorbei und der Händler wird sich in der Regel stur stellen. Es sei denn, man hat einen ganz kulanten Händler. Die meisten können sich das gar nicht leisten und winken ab. Meist sind es die großen Versandhäuser wie Amazon, Quelle, Otto und Co. die da kulant sind. Verlassen kann man sich darauf aber auch nicht. Durch die Klausel, dass man ab 6 Monate nach dem Kauf bei einem auftretenden Defekt dem Händler beweisen muß, dass der Fehler schon bei Übergabe der Ware bestand, ist die gesetzliche 24 monatige Gewährleistung eigentlich nur zu einem Werbeslogan verkommen. Da war der Gesetzgeber sehr halbherzig.

Meines Wissens gibt Nikon auf die D90 auch nur 1 Jahr Garantie. Also wird man bei einem Defekt nach diesen 12 Monaten aus genannten Gründen sowieso der großherzigen Güte des Händlers ausgeliefert sein. Warum also nicht in der Schweiz kaufen...zumindest, wenn der Preis stimmt.
 
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Hätte ich die Kamera in Asien oder in den USA gekauft, so wäre das ein Grauimport (nicht für den europäischen Markt bestimmt) hätte ich hier überhaupt keine Garantieansprüche und müsste mich an meinen Händler im Ausland (USA oder ASIEN) oder an die dortige NIKON-Niederlassung wenden. Eine internationale Garantie gibt es bei Nikon nicht.

(auch) das ist grober unfug. wenn du im nichteuropäischen ausland ware kaufst und in das zollgebiet der eu verbringst, ist das ein eigenimport. graue ware (in bezug auf europa) ist solche, die von einem inländischen (bzw. eu-)händler nicht über den offiziellen eu-importeur nikon the netherlands b.v. bezogen wird und hier (also innerhalb der eu) an endkunden verkauft wird. außerdem gibt es bei nikon eine internationale (weltweite) garantie, nur leider nicht für digital-produkte, wohl aber z.b. für objektive.
 
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... der Händler wird sich in der Regel stur stellen. Es sei denn, man hat einen ganz kulanten Händler. Die meisten können sich das gar nicht leisten und winken ab. ... Warum also nicht in der Schweiz kaufen...zumindest, wenn der Preis stimmt.

Im Gegenteil: Die meisten ernst zu nehmenden Händler (also die, die gegenüber dem Internetkauf einen Mehrwert bieten) können es sich gar nicht leisten, sich stur zu stellen - sonst sehen sie die betreffenden Kunden nie wieder. Und deshalb würde ich nur in der Schweiz kaufen, wenn ich da wohnte und dem Händler im Schadensfall persönlich auf die Bude rücken könnte oder wenn der Preisunterschied ein Vielfaches des aktuellen betrüge.
 
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Im Gegenteil: Die meisten ernst zu nehmenden Händler (also die, die gegenüber dem Internetkauf einen Mehrwert bieten) können es sich gar nicht leisten, sich stur zu stellen - sonst sehen sie die betreffenden Kunden nie wieder. Und deshalb würde ich nur in der Schweiz kaufen, wenn ich da wohnte und dem Händler im Schadensfall persönlich auf die Bude rücken könnte oder wenn der Preisunterschied ein Vielfaches des aktuellen betrüge.

Es kommt trotzdem nach den genannten 6 Monaten immer auf die Kulanz des Händlers an. Kaum einen von uns wird es gelingen, nach z.B. 14 Monaten zu beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf bestand um daraus einen Rechtsanspruch zur kostenlosen Nachbesserung herzuleiten.
In der Regel ist es aber schon so, je größer der Händler um so einfacher die Gewährleistungsabwicklung nach den z.B. 12 Monaten Herstellergarantie. Bei den zum Teil geringen Margen, bleibt kleineren Händlern da meist kaum Spielraum für all zu viel Kulanz.
Ich selber würde auch nicht in der Schweiz kaufen...vom Standpunkt Garantie/Gewährleistung aus gesehen, ist es aber aus genannten Gründen fast schnurz...
 
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Daaaas deeeer Veeeerkäääääääuuuuufeeeer aaaaaauuuuuus deeeeeem Laaaageeeer zuuuuuuurüüüüüüüück iiiiiiiist beeeeeevooooor eiiiiiin Naaaaaaachfooooooolgeeeeemooooodeeeeeell eeeeeerschieeeeeeneeeeeen iiiiiist!

SCNR
Dirk

Heeee, das trifft wohl auf einige Berner zu, aber bitte nicht auf alle Schweizer
:schnecke::schnecke:

Gruss aus dem recht zügigen Basel
Michi :D
 
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Zitat von foxmulder
"Daaaas deeeer Veeeerkäääääääuuuuufeeeer aaaaaauuuuuus deeeeeem Laaaageeeer zuuuuuuurüüüüüüüück iiiiiiiist beeeeeevooooor eiiiiiin Naaaaaaachfooooooolgeeeeemooooodeeeeeell eeeeeerschieeeeeeneeeeeen iiiiiist! "

Kann nur sagen, S U P E R G E I L E A A N T W O R T"

Gruß Helge

Auch in Köln D90 für 860,-€ gesehen. ( nur Body )
 
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Durch die Regelung der Gewährleistung (=Mängelhaftung) im Kaufrecht (§437) wurde eine Harmonisierung zum § 634 (Werkvertragsrecht) hergestellt.

Das macht Sinn, da jetzt die selben Fristen für die Produkthaftung eines Materiallieferanten gegenüber seinem Kunden (Handwerker> Materiallieferung>§437) gelten wie dieser gegenüber seinen Kunden (Endverbraucher>Werkvertrag>§634).

Meistens lassen sich bei werkvertraglich geregelten Leistungen Mängel eher nachvollziehen als bei Kaufverträgen. Allerdings ist auch hier oftmals die Einschaltung eines Gutachters notwendig.
 
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