Artikel 13 EU-Urheberrechtsreform: Uploadfilter immer noch in der Spur

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Hallo Kay!
...manche hatten diese Einzelheiten im Kopf, der Rest von uns hatte das notiert. ... Wenn möglich mit den dazugehörigen Namen.
Oh ja, "die Gedanken sind frei" - wie hätte man denn solche Daten, die nur im Kopf gespeichert sind, löschen können?
 
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Wie könnte Artikel 13 EU-Urheberrechtsreform praxistauglich aussehen:

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Wie könnte Artikel 13 EU-Urheberrechtsreform praxistauglich aussehen:


Das zeigen heute einige Fotografieforen als "uploadfreien Sonntag": keine Bilduploads, alle bestehenden und extern eingebundenen Bilder in Links gewandelt, keine Avatarbilder. Gleichzeitiger Aufruf, sich an Demos zu beteiligen.
 
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Ja, ich weiß das. Der heutige Tag kam aber aus diversen Gründen für uns nicht in Frage. Wir planen einige Aktionen zum 23. März.

Das zeigen heute einige Fotografieforen als "uploadfreien Sonntag": keine Bilduploads, alle bestehenden und extern eingebundenen Bilder in Links gewandelt, keine Avatarbilder. Gleichzeitiger Aufruf, sich an Demos zu beteiligen.
 
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Das Eine sind von euch genannten Punkte im Artikel 13, also älter
als drei Jahre und mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz. Bei
weniger als 10 Millionen bzw. jünger als drei Jahren, aber mehr als
5 Millionen Besuchern pro Jahr spielen die damit verbundenen Kosten
keine Rolle.

Das sind keine UND-Bedingungen. Jede einzelne Bedingung reicht.
Und damit sind wir zurück auf älter als 3 Jahre und "Hier" gebrüllt.
 
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Ach ja: Der Digitalfototreff wird zum 30.09.2019 schliessen - unter anderem (aber nicht nur) mit Verweis auf Artikel 13.

Es geht schon los.
 
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Ach ja: Der Digitalfototreff wird zum 30.09.2019 schliessen - unter anderem (aber nicht nur) mit Verweis auf Artikel 13.
(Hervorhebung vom Autor)


Diese Behauptung ist schlicht nicht wahr!

Siehe dazu die Meldung des Forenbetreibers:
https://www.digitalfototreff.de/ind...rum-digitalfototreff-schließt-zum-30-09-2019/


Genannt werden in erster Linie technische
Gründe – und dann die DSVGO …


Ich zitiere mal einfach Abraham Lincoln:

"You can fool some of the people all of the time,
and all of the people some of the time, but you
can not fool all of the people all of the time."



.
 
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(Hervorhebung vom Autor)


Diese Behauptung ist schlicht nicht wahr!

Siehe dazu die Meldung des Forenbetreibers:
https://www.digitalfototreff.de/ind...rum-digitalfototreff-schließt-zum-30-09-2019/

Nicht nur den Anfang lesen:
"Die Frage einer Weitergabe des Forums haben wir ausgiebig diskutiert.
Wir sind alle Laien, trotzdem war das Ergebnis ziemlich einhellig: Unter
den bestehenden Umständen (Besitzverhältnisse, Nutzungsbedingungen usw.)
liegen die Hürden für einen rechtssicheren Übergang extrem hoch. Sie
wären mindestens mit sehr viel Arbeit und vor allem auch mit Juristerei
verbunden. Der Blick auf eine überdies ungewisse Zukunft ("Paragraph 13")
ist in diesem Zusammenhang nicht hilfreich."


Also halten wir fest: Das Team des Forums hat auch mit Ausblick auf
Artikel 13 beschlossen die Segel zu streichen. Auch, aber nicht nur.

Genau wie ich das gesagt habe, meine Aussage stimmt also.
 
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Natürlich spielt die Werbung in eigener Sache eine Rolle. Letztlich nutzt es aber auch unserer Sache. Denn wer würde einem Anwalt zuhören bzw. seine Veröffentlichungen lesen, wenn niemand den Kollegen findet?

In diesem Sinne finde ich Popularität schon positiv populär.

Und könnte nicht am Ende dem Herrn der Gedanke um Werbung in eigener Sache nicht ganz fern liegen ?
 
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@ Klaus Harms

Auch wenn mein eigentlicher Punkt ein anderer war, sind die drei Punkte zwar und Bedingungen , aber natürlich nicht gleichwertig. Wie man im Entwurf leicht sehen kann:

4aa. Die Mitgliedstaaten geben dies an, wenn neue Online-Diensteanbieter in der Union seit weniger als drei Jahren online und einen Jahresumsatz von weniger als 10 Mio. EUR im Sinne der Kommissionssmpfehlung 2003/361 / EG haben, dann beschränken sich die für sie nach dem Haftungssystem geltenden Bedingungen in Absatz 4 dargelegen Maßnahmen auf die Einhaltung von Absatz 4 Buchstabe a und von nach Eingang einer hinreichend begründeten Urheberrechtsverletzung rasch tätig werden, oder den Zugriff auf diese Inhalte sperren.

Wenn die durchschnittliche Anzahl der monatlichen Einzelbesucher dieser Dienstanbieter 5 Millionen übersteigt, berechnet auf der Grundlage des letzten Kalenderjahres, müssen sie auch nachweisen, dass sie sich nach besten Kräften bemüht haben, weitere Uploads der als Urheberrechtsverletzung mitgeteilten Werke zu verhindern, für die die Rechteinhaber relevante und notwendige Informationen zur Verfügung gestellt haben.


Bei den Punkten 3Jahre und 10 Millkionen Umsatz muss nur Punkt 4a von Paragraph 13 eingehalten werden, bei 3 Jahren, 10 Millionen Umsatz und mehr als 5 Millionen Besucher gelten die Punkte 4a und 4b von Paragraph 13.

VG
 
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...
Bei den Punkten 3Jahre und 10 Millkionen Umsatz muss nur Punkt 4a von Paragraph 13 eingehalten werden, bei 3 Jahren, 10 Millionen Umsatz und mehr als 5 Millionen Besucher gelten die Punkte 4a und 4b von Paragraph 13. ...

Mal angenommen, Du hättest recht, dann würde mich Dein obiger Satz schon genug nerven.
In der Zeit, die ich brauche, das zu verstehen, könnte ich fotografieren, mit dem Roller noch ein paar Ausflüge machen, oder mich mit einem Kaffee und einem Croissant in die Sonne setzen.
Es ist doch völlig egal, wie die neue Regelung ist, es ist unnötiger Ballast !

Gestern war ich als Deutscher in Spanien und machte eine Pause in einem Café.

Ein Spanier bot mir grüne Bohnen an, die eine Spezialität aus Murcia sind und roh gegessen süßlich und lecker schmecken. - Das ging ohne Formular.

Dann fotografierte ich ihn, dann er mich, dann er uns beide.
Wieviel von dem Café im Hintergrund zu sehen ist,
ob gewerbliche Getränkewerbung mit im Bild ist -
allein, dass ich darüber nachdenke,
verdirbt mir den Spaß, wenn ich nicht aufpasse !

Das muß doch nicht sein !

Soll ich mir jetzt für meine Schnarchkiste noch einen Anhänger kaufen, damit ich den Schriftverkehr in den passenden Ordnern im Regal verwalten kann ?
Das Wohnmobil habe ich angeschafft, weil ich froh bin, mein Büro und den ganzen Papierkram endlich los zu sein.

Jetzt brauche ich eine Freigabe-Erklärung für lichtbildlich aufgenommene Urlaubsbekanntschaften, Erklärungen nach der Datenschmutzverordnung. Dazu kommen die Dokumente zur Absicherung nach der EU-Urheberrechtsreform, die ich brauchen könnte, wenn ich welche von den Fotos in einem Forum zeige möchte, bei dem ich erst sorgsam prüfen muss, wie alt dieses Forum ist.

Wann hat Klaus dieses Forum gegründet ?
Wann wurde in eine GBR umformiert ?
Gilt eine Umformierung, eine Neuaufahme neuer Partner, oder das Ausscheiden zuvor vorhandener Partner eventuell als Neugründung ?

Habe ich alle Unterlagen verständlich abgefasst ?
ist die Übersetzung in spanisch korrekt ?
war der leicht angetrunkene Belgier noch geschäftsfähig bei der Unterschrift -
hätte er besser ein deutsches Formular, oder eine französische Übersetzung gebraucht ?

Muss ich jetzt noch für Portugal einen Übersetzer finden ?

Reicht ein Anhänger überhaupt für den ganzen Schriftverkehr,
oder muss ich umdrehen, weil ich überladen bin ?

Sch ... reicht nicht - dreimal Schaizze !!!
 
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Moin
man kann es drehen und wenden wie man möchte,
meiner Meinung nach brütet die "Eu" damit mal wieder ein riesen "Verwaltungsei"
aus, wenn dann die nationale Anpassung der 28 (27) Eu-Staaten stattgefunden hat
dürfte kein Mensch wirklich noch durchblicken.
Selbst bei einem harten Brexit dürfte es dann einfacher sein Pfeifentabak/Whisky oder
einen Hühnerhund aus GB zu importieren, als ein Foto in irgendeinem EU-Fotoforum
hochzuladen.
 
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Um es mal ganz stark vereinfacht darzustellen, geht es darum die großen Online-Plattformen für die Urheberrechtsverletzungen, die auf den Plattformen begangen werden, zur Kasse zu bitten. Wie die Regelung am Ende aussehen wird, weiß noch niemand genau, denn das muss dann erst noch verhandelt werden. Jedenfalls wird es weder Uploadfilter geben die den Usern Uploads unmöglich machen (das wird bereits im Gesetzestext ausgeschlossen), noch wird die Meinungs-, oder Pressefreiheit eingeschränkt, noch wären Internetforen wie z.B. dieses betroffen. Man wird eine Einigung finden mit der alle leben können.

Jetzt kann man sich darüber streiten ob es richtig ist das z.B. Youtube für die Urheberrechtsverletzungen die auf deren Plattform begangen werden zahlt. Bisher haben sie immer auf die jeweiligen Nutzer verwiesen, die oft nicht greifbar waren, und deren Verstöße in vielen Fällen auch nicht wirklich geahndet wurden, Man braucht ja auch nicht wirklich lange suchen um welche zu finden. Der Kozern macht riesen Umsätze und kümmert sich wenig darum. Erst wenn es ihn Geld kostet wird er aktiv (werden müssen).

Wer also auf die Straße geht und gegen den Gesetzesvorschlag protestiert, möchte die jetzigen Verhältnisse beibehalten und demonstriert für die Interessen der großen Internetplattformen. Darüber sollte man sich eben im klaren sein.

VG
 
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Sorry, das ist schlicht und einfach falsch oder einer Glaskugel entnommen von der ich gern wüsste, wo diese zu finden ist.

Jedenfalls wird es weder Uploadfilter geben die den Usern Uploads unmöglich machen (das wird bereits im Gesetzestext ausgeschlossen), noch wird die Meinungs-, oder Pressefreiheit eingeschränkt, noch wären Internetforen wie z.B. dieses betroffen. Man wird eine Einigung finden mit der alle leben können.
 
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@ Klaus Harms

In der Ersten übersetzten Annmerkung die ich gepostet habe (37) und natürlich im Artikel 13 selber.

VG
 
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Jedenfalls wird es weder Uploadfilter geben die den Usern Uploads unmöglich machen (das wird bereits im Gesetzestext ausgeschlossen), noch wird die Meinungs-, oder Pressefreiheit eingeschränkt, noch wären Internetforen wie z.B. dieses betroffen. .
VG

Moin
bitte jetzt noch mal ganz langsam
auf welchen Gesetzestext bezieht sich dein Wissen??
So wie ich es bisher verstanden habe gibt es noch keinen Gesetzestext,
es ist ein Gesetzesvorschlag, der erst noch vom EU-Parlament angenommen oder abgelehnt werden muss. Wenn er dann angenommen wird, muss dieser "Gesetzesvorschlag" in nationales Recht umgesetzt werden und erst dann kann es einen Gesetzestext geben.

Man wird eine Einigung finden mit der alle leben können.
VG

Auch wenn in großen Teilen heute Karneval/Fasching ist,
würde dieser Witz keine Büttenrede rauseißen,...

Wer also auf die Straße geht und gegen den Gesetzesvorschlag protestiert, möchte die jetzigen Verhältnisse beibehalten und demonstriert für die Interessen der großen Internetplattformen. Darüber sollte man sich eben im klaren sein.
VG

Womit kannst du diese verallgemeinernde Unterstellung begründen...
außerdem widerspricht du dir selber, da du erst von einem Gesetzestext schreibst,
und dann von einem Gesetzesvorschlag
 
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Um es mal ganz stark vereinfacht darzustellen, geht es darum die großen Online-Plattformen für die Urheberrechtsverletzungen, die auf den Plattformen begangen werden, zur Kasse zu bitten.

Falsch, denn die "Sache mit der Kasse machen" könnte die EU-Politik ganz ohne Probleme und sogar sehr fix umsetzen, wenn sie nur mal Steuern von den Online-Plattformen eintreiben würde. Das macht die EU aber nicht, da die dafür nötige Lobby schlicht und ergreifend fehlt.

Wie die Regelung am Ende aussehen wird, weiß noch niemand genau, denn das muss dann erst noch verhandelt werden.

Erst ein Gesetz und dann Verhandeln? Wie das nach hinten los geht, sehen wir ja momentan schön an der DSGVO. Davon abgesehen ist die Urheberrechtsreform so schön verschrubbelt, dass da jeder durchaus das Herauslesen kann, was er gerne so für richtig hält. Ein Beispiel: Einfach vergleichen was der "nette Herr Voss" zu dem Thema so erzählt und wie ihn die Lobby-Verbände gleich wieder zurück pfeifen.

Jedenfalls wird es weder Uploadfilter geben die den Usern Uploads unmöglich machen (das wird bereits im Gesetzestext ausgeschlossen)

Nur wenn das magische Unwort "Uploadfilter" nicht mehr direkt im aktuellen Entwurf steht, heißt das noch lange nicht, dass das Thema auch vom Tisch ist.

Wer also auf die Straße geht und gegen den Gesetzesvorschlag protestiert, möchte die jetzigen Verhältnisse beibehalten und demonstriert für die Interessen der großen Internetplattformen. Darüber sollte man sich eben im klaren sein.

Nein, das stimmt so definitiv nicht. Alleine das Thema "Leistungsschutzrecht", welches in Deutschland & Spanien sozusagen "pilotiert" wurde und nun auf EU-Ebene trotz besserem Wissens eingeführt werden soll, spricht klar Bände.
 
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