Artikel 13 EU-Urheberrechtsreform: Uploadfilter immer noch in der Spur

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Dies kommentiere ich jetzt doch einmal. Zuerst dachte ich, dass es sich um einen verspäteten Aprilscherz handelt, musste mich aber dann doch belehren lassen, dass der Wahnsinn mit den beiden Buchstaben EU wohl doch einen stetigen Namen hat.

In der Meldung von Heise, die ich zitiere, liest sich das wie folgt:

Neben Upload-Filtern nach der Urheberrechtsrichtlinie kommt noch mehr auf Online-Plattformen zu: Die EU-Kommission will, dass sie auch Terrorinhalte filtern.

Innerhalb einer Stunde sollen Hoster, Cloudprovider und allerlei andere Internet- oder Sharingplattformen terroristische Inhalte aus ihren Angeboten löschen. Diesen Vorschlag legte die EU Kommission am Mittwoch vor und sie geht noch weiter: Anbieter sollen auch proaktiv Terrorpropaganda, die Anleitung zu Terrorakten oder auch nur die Glorifizierung von als terroristisch einzustufenden Straftaten filtern. Die Löschanordnung soll von Europol oder der zuständigen Behörde eines Mitgliedsstaates kommen.

Ausnahmen für kleinere und mittlere Dienstleister gibt es nicht in dem Vorschlag zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Netz.


RA Christian Solmecke hat das Thema wie folgt kommentiert:

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Petra Sitte (Die Linke) im Bundestag am 04.04.2019 zum Thema Uploadfilter (Artikel 13/jetzt Artikel 17)

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