Ankauf einer Gebrauchten NIKON vom Händler ohne ........

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triathlet_kb

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Gestern hat mir ein Namhafter Händler eine Nikon aus seinem RENT Pool kostengünstig angeboten. Auf meine Frage, wie viel Garantie er mir dazu anbietet verneinte er jegliche Gewährleistung. OH-Ton: Bei so einer Kamera aus dem RENT-Pool könne er für "nichts" Garantieren! Das einzige was er mir anbieten könne ist eine Überprüfung von/durch den Nikonservice.
Ist das heute so üblich??
 
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Kann ich gut nachvollziehen, schliesslich weiss er nicht, was seine
"Ausleiher" so alles mit dem Gehäuse angestellt haben .

Der Body hat sein Geld verdient und bevor die Reparaturen anfangen,
trennt er sich lieber davon !
 
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Wenn Du als Privatperson kaufst bei einem Händler, dann muss er Dir meines Wissens auch bei Gebrauchtware die gesetzliche Gewährleistung einräumen. Er kann diese nicht ausschliessen, aber bei Gebrauchtware auf 1 Jahr beschränken. Das ist aber eben keine Garantie vom Hersteller, sondern die Sachmängelhaftung.
Das ist ja auch einer der Gründe, warum man als Privatperson kaum noch ältere Gebrauchtwagen kaufen kann vom Händler. Das Risiko ist denen zu hoch und deshlab verticken die die alten Kisten lieber an gewerbliche Käufer (da ist der Ausschluss möglich) und haben keinen weiteren Ärger damit.
Diese Aussagen sind natürlich ohne Garantie und stellen keine rechtliche Beratung dar sondern lediglich mein Verständniss der aktuellen Lage.:)
 
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Als Händler kann er die Gewährleistung nicht ausschließen. Bei gebrauchten Waren kann er nur die Gewährleistung von 2 Jahren auf 1 Jahr verkürzen.
Dies gilt allerdings nur bei Verkauf an Privatpersonen.
Wenn Du gewerblicher Käufer bist, dann gibt es die gesetzliche Gewährleistung in dieser Form nicht.
 
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Wenn Du als Privatperson kaufst bei einem Händler, dann muss er Dir meines Wissens auch bei Gebrauchtware die gesetzliche Gewährleistung einräumen. Er kann diese nicht ausschliessen, aber bei Gebrauchtware auf 1 Jahr beschränken. Das ist aber eben keine Garantie vom Hersteller, sondern die Sachmängelhaftung.
Das ist ja auch einer der Gründe, warum man als Privatperson kaum noch ältere Gebrauchtwagen kaufen kann vom Händler. Das Risiko ist denen zu hoch und deshlab verticken die die alten Kisten lieber an gewerbliche Käufer (da ist der Ausschluss möglich) und haben keinen weiteren Ärger damit.
Diese Aussagen sind natürlich ohne Garantie und stellen keine rechtliche Beratung dar sondern lediglich mein Verständniss der aktuellen Lage.:)

So ist auch mein Kenntnisstand. Einen Ausschluss jedweder Haftung kann ein Händler wohl, gegenüber einer privaten Person, nicht durchsetzen.
 
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Hallo,
wenn er gewerblich handelt, dann kann er die Mängelhaftung(!)
bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr reduzieren (ansonsten 2 Jahre).
Das muss aber ausdrücklich vereinbart sein, vollständig aus-
schließen/ablehnen kann ein gewerblicher Händler die Mängel-
haftung nicht, wenn Du als Privatperson kaufst.

MfG, Jürgen
 
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Mal ganz ehrlich: Wenn schon vor dem Verkauf etwas vom Verkäufer selbst wie Sauerbier angeboten wird, wäre ich da sehr auf der Hut - die Wahrscheinlichkeit, sich da ein faules Ei einzuhandeln, ist nicht gerade klein.
Also lieber noch ein wenig weitersuchen.

Gruß,

Krusty
 
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Wenn Du als Privatperson kaufst bei einem Händler, dann muss er Dir meines Wissens auch bei Gebrauchtware die gesetzliche Gewährleistung einräumen. Er kann diese nicht ausschliessen, aber bei Gebrauchtware auf 1 Jahr beschränken. Das ist aber eben keine Garantie vom Hersteller, sondern die Sachmängelhaftung.
Das ist ja auch einer der Gründe, warum man als Privatperson kaum noch ältere Gebrauchtwagen kaufen kann vom Händler. Das Risiko ist denen zu hoch und deshlab verticken die die alten Kisten lieber an gewerbliche Käufer (da ist der Ausschluss möglich) und haben keinen weiteren Ärger damit.
Diese Aussagen sind natürlich ohne Garantie und stellen keine rechtliche Beratung dar sondern lediglich mein Verständniss der aktuellen Lage.:)

Genau.

Und Garantie ist IMMER freiwllig!!!!
 
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Gibt es auf gebrauchte Sachen von einem Händler als nicht
6 Monate Gewährleistung? Das habe ich als bisher bekommen.
 
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Scheinbar bei uns in Franken nicht mehr !!!

Wie schon oben gesagt, kann der Händler bei gebrauchten
Sachen die Sachmängelhaftung auf 1 Jahr beschränken.

Aber: egal ob 1 oder 2 Jahre-volle Sachmängelhaftung hast Du
nur 6 Monate - d.h., ab dem 7.Monat mußt Du beweisen, das der
Fehler schon beim Kauf vorhanden war!!!
 
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Ich weiß jetzt nicht genau, wann das Gesetz kam. Wie einige Kollegen bereits gesagt haben gibt´s bei einem Geschäft zwischen gewerblich und privat seitens des gewerblichen Verkäufers grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung. Dies kann bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr reduziert werden, was ausdrücklich vereinbart werden muss. Ansonsten gilt automatisch zwei Jahre. Auch wenn der gewerbliche die Gewährleistung ausschließt, sind es automatisch zwei Jahre.

Gewährleistung bedeutet aber, dass der Käufer beweisen muss, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufes bereits vorlag (was i.d.R. schwer fällt). Allerdings gibt es im ersten halben Jahr eine so genannte Beweislastumkehr. D.h. hier muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht vorlag (was auch schwer fällt).

Es gibt allerdings die Möglichkeit seitens des Verkäufers einzuschränken, indem er aufführt, was zum Zeitpunkt des Verkaufes offensichtlich defekt ist. Oder z.B. das der Verschluss bereits die Mindestanzahl dessen was der Hersteller angibt überschritten hat oder sogar ausdrücklich als defekt o.ä. deklariert und das alles im Vertrag festschreibt.
 
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Vielleicht hat der Händler unseren Triathleten Klaus irrtümlich als Profi = gewerblichen Kunden eingeordnet?

Könnte sein, vielleicht issers ja auch. Oder, was auch schonmal gemacht wird, dass der Händler sich das abkauft und dann privat verkauft. Hier kann dann die Gewährleistung auch ausgeschlossen werden...
 
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Habe die Kamera jetzt kostenlos für eine Wochenendtest bekommen. Was mich wirklich nur wundert, ist der resolute Ausschluss jeglicher Gewährleistung vom Händler. Er ist sogar noch bereit die Kamera vom Nikon Service durchchecken zu lassen, aber danach sagt er ist Schluss.
 
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Eine plausible Möglichkeit wäre noch, der Händler liest hier gelegentlich mit (oder lässt lesen) und sieht, was den Kameras so alles zugemutet wird. Das geht ja bist hin zur Sezierung, von unschuldigen Bodys. :hehe:
 
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Was mich wirklich nur wundert, ist der resolute Ausschluss jeglicher Gewährleistung vom Händler.

Na denn hast Du auf jeden Fall eine zweijährige Gewährleistung und im ersten halben Jahr muss er Dir beweisen, dass der Mangel noch nicht vorlag. Was allerdings aufgrund der Überprüfung durch den Nikon Service möglich sein könnte.
 
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....und dieser Ausloeser ist wieder zu Laut.
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