Information AKTIVAS Kameraversicherung. Häufig gestellte Fragen (2)

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hier unser nächster Beitrag mit den Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu unseren Fotoapparateversicherungen.

Thema heute:

Was ist alles versichert?

Bei den AKTIVAS-Fotoapparateversicherungen handelt es sich um eine sog. Allgefahrendeckung. D.h., die Geräte sind gegen alles versichert, was ihnen zustoßen kann; vom Fallenlassen über Beraubung, Diebstahl, Feuer, Wasser, Verlieren u.v.m. bis hin zum nicht angekommenen Fluggepäck; und das generell weltweit.

Es ist also die genau gegensätzliche Regelung wie z.B. in Eurer Hausratversicherung. Dort sind nur bestimmte Gefahren versichert (Feuer, Einbruchdiebstahl, LW, Sturm, Hagel) und alles andere nicht. Bei uns ist grundsätzlich alles versichert. Der Versicherer muss die Ausnahmen einzeln benennen, die nicht versichert sind.
Diese Ausnahmen sind Kriegsereignisse, Kernenergie, Vorsatz und die Abnutzung der Geräte.

Auf zwei Punkte möchte ich Euch dennoch hinweisen:
1.) V-Schutz im KFZ
2.) Grobe Fahrlässigkeit.

Zu 1.) V-Schutz im KFZ
Bei unserer KOMFORT-Deckung besteht im unbeaufsichtigt abgestellten KFZ in der Nacht (22 bis 6 Uhr) grundsätzlich kein V-Schutz. Wenn Ihr also Euer Fahrzeug nachts in Rom am Straßenrand abstellt, solltet Ihr Euer Equipment mit herausnehmen. Auf der Fahrt nach Rom müsst Ihr aber irgendwann mal tanken etc., d.h. anhalten und das Fahrzeug verlassen. Meist nimmt man dann die Ausrüstung nicht mit. Für derartige Fahrtunterbrechungen in der Nacht besteht bis zu 2 Stunden dennoch V-Schutz.
In unserer PREMIUM-Deckung besteht generell 24 Stunden V-Schutz im KFZ.
Sowohl bei KOMFORT, als auch bei PREMIUM gibt es außer der von Euch gewählten V-Summe keinerlei sonstige summenmäßige Begrenzungen.

Zu 2.) Grobe Fahrlässigkeit.
Stark vereinfacht ausgedrückt könnte man sagen: Wenn man die Geräte bewusst einer Gefahr aussetzt oder die im normalen Umgang übliche Vorsicht grob außer Acht lässt, handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit.
Konkrete Schadensfälle: Ein Fotograf will ein tolles Brandungsfoto machen. Er stellt dafür das Stativ samt Kamera in die Brandung und hofft, dass die Brandung das Stativ nicht umwirft. Oder man belädt sein Auto, lässt den Kamerakoffer vor dem Auto stehen, geht noch mal ins Haus und hofft, dass der Koffer noch dasteht, wenn man wiederkommt.

Früher konnten die Versicherer Schäden durch grobe Fahrlässigkeit komplett ablehnen. Es waren also Ja-oder-Nein-Entscheidungen. Seit das neue Versicherungsvertragsgesetz gilt, ist diese Vorgehensweise der Versicherer nicht mehr zulässig. Der Versicherungsnehmer muss sich seither bei grober Fahrlässigkeit lediglich noch eine Teilschuld anrechnen lassen. Eine Komplettablehnung kommt daher nicht mehr in Betracht. Einen Teil des Schadens muss der Versicherer auch bei grober Fahrlässigkeit übernehmen - erfahrungsgemäß meist 50 %.


Das war´s für heute. Wenn Ihr weitere Fragen habt, stellt diese bitte im Forum oder per Email oder ruft einfach an unter 089-90475570.

Viele Grüße aus München
Armin
 
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