Information Versicherung gebrauchter Geräte

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Liebe User,

gerne informiere ich Euch heute, ob es auch möglich ist, Gebrauchtgeräte - unabhängig vom Alter – zu versichern.

JA, auch das stellt für uns kein Problem dar.

Die Höhe des Versicherungswerts hängt dabei vom gewählten Tarif ab.

Bei den Pauschaltarifen gilt immer der Neuwert, d.h. was das Gerät oder der direkte Nachfolger zum Schadenzeitpunkt als Neugerät kostet. Falls das Nachfolgegerät teurer sein sollte als der Versicherungswert des alten Geräts, zahlt der Versicherer bis zu 110 % des Versicherungswerts. Sollte es keinen direkten Nachfolger mehr geben, gilt der letzte Listenpreis des alten Geräts. Dieser Betrag ist entsprechend der Preisentwicklung zu vermindern oder zu erhöhen.

Bei den Tarifen mit Geräteliste könnt Ihr den Versicherungswert selbst bestimmen. Hier sind wir der einzige Anbieter auf dem Markt, der dies ermöglicht. D.h. Ihr könnt den Neuwert w.o. wählen, müsst Ihr aber nicht. Ihr könnt jederzeit in Eurer Geräteliste einen geringeren Versicherungswert wählen. Dies macht z.B. Sinn, wenn Ihr Euch ein Ersatzgerät ohnehin nur gebraucht wieder kaufen wollt. Dann setzt man nur die entsprechend benötigte Summe ein und spart somit Prämie.

Eine sog. Unterversicherung gibt es bei der Geräteliste nicht. D.h. jeder Schaden wird bis zum Versicherungswert bezahlt.

Einkaufspreis und Erstattung:

Grundsätzlich spielt der Einkaufspreis (Gebrauchtkauf oder mit Rabatten) bei uns keine Rolle. Die Belege dienen lediglich als Eigentumsnachweis. Es spielt auch keinerlei Rolle, ob Ihr Euch nach dem Schadensfall überhaupt ein Ersatzgerät kauft oder nicht bzw. welches Gerät Ihr ggf. anschafft. Der Versicherer erstattet im Schadensfall immer in Geld auf Basis des versicherten Gerätes. Was Ihr mit dem Geld macht, ist Eure Sache.

Was wird benötigt um einen Versicherungsschutz für gebraucht erworbenes Kameraequipment zu erhalten?

Bei der Antragstellung fordern wir grundsätzlich keine Belege an. Ihr solltet jedoch für Euch selbst klären, ob Ihr für jedes Gerät einen geeigneten Eigentumsnachweis habt. Denn diesen Nachweis fordert der Versicherer im Schadensfall an. Als Nachweis gilt natürlich die Rechnung, aber auch ein Ebaybeleg, ein privater Kaufvertrag/Quittung oder auch die Anmeldung der Geräte bei CPS oder NPS.

Selbstverständlich steht es Euch frei, Eure Belege bereits bei der Antragstellung mit einzureichen.

Wenn Ihr weitere Fragen habt, stellt sie uns jederzeit gerne bitte per Email an foto(ät)aktivas.de oder ruft einfach unter 0049 89 90475570 an.

Lasst Euch von unserer neuen Website überraschen:
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Viele Grüße aus München

Euer Armin
 
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