Stürzende Linien - kann sich bitte mal jemand diese *.NEF vorknöpfen?

Thread Status
Hello, There was no answer in this thread for more than 30 days.
It can take a long time to get an up-to-date response or contact with relevant users.
Weniger Verkippung wäre nur gegangen, wenn ich noch weiter hätte zurück gehen können, ging leider nicht.
Wie Ali schrieb, könntest Du bei Hochformataufnahmen (für ein Panorama) das Motiv in den oberen Teil des Bildes setzen, wodurch Du etwas weniger kippen müsstest. Bei dieser Motiv-Standort-Kombination, noch dazu in Verbindung mit Panorama, würde das aber auch zu wenig helfen.

Heinz
 
Kommentar
Anzeigen
Hi,

die Lernkurve kenne ich auch :rolleyes:
Tatsächlich habe ich dann auch zur Kenntnis genommen, dass eben manches nicht geht. Und dann lasse ich es. Stattdessen suche ich die spannenden Motive, die gehen. Ist eine ganz andere, für mich erfolgreichere Methode.

Die Frage ist hier also: willst du das Gebäude ablichten? Dann suchst du dafür passende Brennweite/Standpunkt.
Willst das neue Objektiv ausführen, suchst du dafür die passenden Motive.
 
Kommentar
Lass Dich warnen: Ein aus mehreren Einzelbildern zusammengesetzes Panorama bringt zwar mehr Bildwinkel, ändert aber 0,0 an den "Problemproportionen".

So sehe ich das auch. Ebenso der Einsatz eines Shift-Objektivs oder die Idee, das Gebäude an den oberen Bildrand zu setzen. Entscheidend ist einzig die Perspektive, sprich: der Standpunkt.
Ich lasse in einem solchen Fall immer viel Platz in alle Richtungen, um “Fleisch“ für die passende Projektion und Beschnitt zu haben.

Ein Trick, der hier auch gut hilft: Kamera auf ein möglichst langes Stativ mit zusammengeklappten Beinen, Arme so hoch wie möglich und mit Fernauslöser oder Verzögerung aufnehmen. Da kommst du auf mindestens 3 Meter.
 
Kommentar
Moin departure69,
spaßeshalber habe ich mir Dein Foto vorgenommen und die senkrechten
Linien bearbeitet. Solche Fummelei macht mir schon Spaß, aber bei dem
extremen Ausgangsfoto, wirkt das korrigierte Bild auch ziemlich unproportioniert.

picture.php

Wie man von Anfang an die stürzenden Linien hätte vermeiden können,
wurde ja bereits mehrfach gesagt. Nur manchmal gibt es Situationen, in
denen ein besserer Standpunkt nicht machbar ist und man ein teures
Shift-Objektiv auch nicht zur Hand hat.

Mir geht es oft so, wenn ich mit WW in Maschinenräumen von Frachtschiffen
fotografiere.
Da hat man kaum Auswahl in Bezug auf den Standpunkt. Stürzende Linien
sind also vorprogrammiert. Von Fall zu Fall entscheide ich dann, wie ich die
Bilder korrigiere. Bei leicht stürzenden Linien korrigiere ich die Fotos. Ist es
etwas schlimmer, lasse ich die Bilder wie sie sind. Das wirkt meist natürlicher
als erzwungene Senkrechte. Wird es extremer, richte ich die Linien, aber
nicht zu 100% senkrecht.

Grüße aus HB
Heiner
 
Kommentar
… Ein Trick, der hier auch gut hilft: Kamera auf ein möglichst langes Stativ mit zusammengeklappten Beinen, Arme so hoch wie möglich und mit Fernauslöser oder Verzögerung aufnehmen. Da kommst du auf mindestens 3 Meter.



Stimmt, aber …


… die Grenzen der sog. Panoramafreiheit
werden da schon ziemlich arg strapaziert.
Also Vorsicht bei solchen Aktionen!



.
 
Kommentar
Stimmt, aber …


… die Grenzen der sog. Panoramafreiheit
werden da schon ziemlich arg strapaziert.
Also Vorsicht bei solchen Aktionen!



.

Grundsätzlich richtig, aber das Gebäude ist viel zu alt, als dass hier noch ein Schutz durch das Urheberrecht bestehen könnte (endet 70 Jahre nach Tod des Urhebers):

"1537 zogen Benediktinermönche dort ein und ließen das Schloss zur heutigen Gestalt umbauen."

https://de.wikipedia.org/wiki/Wasserschloss_Unterwittelsbach
 
Kommentar
Die Beschränkung des Standpunktes bei der Panoramafreiheit hängt damit zusammen, dass man nicht über Hecken in fremden Gärten nackerte Sonnenbadende o.ä. fotografieren darf und sich auf die Panoramafreiheit berufen kann. Wenn da keine Hecke ist - wie im Beispielbild - ist die Höhe bei der Aufnahme sicher nicht justiziabel
 
Kommentar
Die Beschränkung des Standpunktes bei der Panoramafreiheit hängt damit zusammen, dass man nicht über Hecken in fremden Gärten nackerte Sonnenbadende o.ä. fotografieren darf und sich auf die Panoramafreiheit berufen kann. Wenn da keine Hecke ist - wie im Beispielbild - ist die Höhe bei der Aufnahme sicher nicht justiziabel

Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun, da sich die Panoramafreiheit ausschließlich auf das Urheberrecht bezieht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
 
Kommentar
Die Beschränkung des Standpunktes bei der Panoramafreiheit hängt damit zusammen, ...

daß man das fotografieren darf, was von öffentlichem Grund aus (für jedermann) sichtbar ist. Juristen haben daraus messerscharf
geschlossen, daß wegen der Sichtbarkeit (für jedermann) bei etwas über zwei Metern Höhe Schluß ist, denn größer ist kein Mensch.

Aber ich sag's mal so: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Grüße,
Christian
.
 
Kommentar
daß man das fotografieren darf, was von öffentlichem Grund aus (für jedermann) sichtbar ist. Juristen haben daraus messerscharf geschlossen, daß wegen der Sichtbarkeit (für jedermann) bei etwas über zwei Metern Höhe Schluß ist, denn größer ist kein Mensch. ....
Das kommt bei mir aber schon auf die Schuhsohlen an. Wenn ich die Kamera dann noch mit ausgestreckten Armen hochhalte, komme ich locker auf eine Aufnahmehöhe von "Zwei Metern Fuffzich" :D:D:D
 
Kommentar
daß man das fotografieren darf, was von öffentlichem Grund aus (für jedermann) sichtbar ist. …


Und genau da liegt bei dem Sisi-Schloß
auch schon der Haken, da es nicht für
die Öffentlichkeit ganzjährig zugängig
ist und obendrein auch das Umland in
städtischem Besitz ist.

Nach dem Sanssouci-Urteil wäre ich
da immer vorsichtig … jedenfalls, wenn
ich mit dem Bild Geld verdienen wollte.


.
 
Kommentar
Oh Gott, ihr denkt ja um Ecken, die kannte ich gar nicht!

Gut, dass ich nur selten Architektur fotografiere... Danke für die Diskussion!
 
Kommentar
WERKE, es geht NUR um WERKE, nicht um "alles"

Schon richtig, Du und Mika, ihr habt schon recht. Streng genommen geht es um urheberrechtlich geschützte Werke.
Aber das ist ja so vieles, wer will das im einzelnen unterscheiden...
Und wahrscheinlich deswegen wird auch in Juristenkreisen die Panoramafreiheit im Normalfall und der Einfachheit halber
gleichgesetzt mit der Freiheit, in der Öffentlichkeit fotografieren zu dürfen, was man um sich herum eben so alles sehen kann.
Und ja, Sven hat auch recht: will man mit seiner Aufnahme Geld verdienen, muß man weit vorsichtiger sein, als wenn man
nur beabsichtigt, die Fotos zu Hause anzusehen oder auszudrucken.

Grüße,
Christian

By the way: Ich finde das Sanssouci-Urteil deswegen problematisch, weil dieses Schloß letztlich öffentliches Eigentum ist.
So, wie auch die Zugspitze oder der Rhein allem und niemandem gehören. Auch wenn es formell einer (öffentlichen) Stiftung
gehört, ist das nicht dasselbe wie ein Schloß, welches der Besitz von Frau von und zu ist.
.
 
Kommentar
Wikipedia schreibt dazu: “Dem Privileg unzugänglich sind nach der ganz herrschenden Meinung jedenfalls Perspektiven, die sich erst durch den Einsatz von Hilfsmitteln wie Leitern[62], Flugzeugen, Helikoptern oder Drohnen[63] oder durch Wegdrücken bzw. Durchbohren von Hecken[64] eröffnen. Desgleichen soll nach vorherrschender Meinung auch für Ansichten gelten, die unter Zuhilfenahme von Ferngläsern oder Teleobjektiven entstanden sind.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
 
Kommentar
Desgleichen soll nach vorherrschender Meinung auch für Ansichten gelten, die unter Zuhilfenahme von Ferngläsern oder Teleobjektiven entstanden sind.

Ja, das habe ich auch gelesen und damit so meine Probleme.

- Natürlich ist es bedenklich, wenn ich mich mit einer Telekanone vor irgendein Haus stelle. Herr und Frau Hausbewohner könnten auf die Idee kommen, dass es mir darum geht, sie bei der Ausübung ihrer ehelichen ... also sozusagen ... hmmmm ... delikate Sache, das .... also das Unaussprechliche zu tun... quasi. Tele und nah dran könnte missverstanden werden.

- Tele von Weit weg ist kaum zu vermeiden. So ziemlich JEDE Aufnahme irgendeines allein stehenden Hauses auf einem Hügel erfüllt den Tatbestand von "Tele aus grösserer Distanz". Und mal abgesehen von einer Kameraposition auf einem Hügel und einem Gebäude im Tal fällt mir spontan auch nicht ein, wieso man mit einem langen Rohr einen Blickwinkel bekommt, den man näher dran nicht auch haben kann.

Damit hätte sich "soll nach vorherschender Meinung" für mich erledigt. Diese Meinung herrscht hier gerade nicht vor. Ganz konkret nicht. Eine Meinung ist wie diese Öffnung am südlichsten Punkt des Rückens: hat Jeder, eignet sich aber nur bedingt als Grundlage einer Entscheidung. Vielleicht steht deshalb auch noch "soll" davor - als weitere Abschwächung/Vernebelung ...



cjbffm schrieb:
daß man das fotografieren darf, was von öffentlichem Grund aus (für jedermann) sichtbar ist.

Die Panoramafreiheit schützt das Urheberrecht, nicht das Eigentum. Wenn ich ein Photo von einem schönen Bunker mache und dieses gegen Geld zur Veröffentlichung lizensiere, dann KANN der Architekt der sichtbaren Fassade des Gebäudes Ansprüche an mich geltend machen, sofern ich die Aufnahme nicht aus dem "öffentlichen Raum" geschossen habe.

Bürgersteig, Sonne lacht, Blende acht, Ritsch-Ratsch-Klick - ist der Photograph auf der sicheren Seite. Kranwagen mit Personengondel auf 12m Höhe und 15 kW Stage-Blinder links und rechts davon könnten tolle Photos geben, riefen aber wahrscheinlich auch den Architekten oder seine Erben und deren ganz aussergewönlich akribischen Anwälte auf den Plan.
 
Kommentar
-Anzeige-
Zurück
Oben Unten