Artikel 13 EU-Urheberrechtsreform: Uploadfilter immer noch in der Spur

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Artikel 13 EU-Urheberrechtsreform: Uploadfilter immer noch in der Spur


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Leider ist es nicht so, dass Artikel 13 der geplanten EU-Urheberrechtsreform vom Tisch ist. Im Gegenteil schaut es momentan so aus, dass der Inhalt noch einmal verschärft wird und vielen Internetprojekten, so auch diesem Projekt, das Genick brechen wird, wenn ein Deal zwischen Deutschland und Frankreich am kommenden Freitag so abgenickt wird.

Ich darf von der Webseite von Julia Reda zitieren:

Der deutsch-französische Deal, der heute geleakt ist, sieht vor, dass Artikel 13 für alle profitorientierten Plattformen gilt.*Alle müssen Uploadfilter installieren, es sei denn, sie erfüllen alle drei der folgenden extrem engen Kriterien:

1. Die Plattform ist jünger als 3 Jahre alt
2. Der Jahrsumsatz beträgt weniger als 10 Millionen Euro
3. Die Plattform hat weniger als 5 Millionen Nutzer pro Monat

Unzählige völlig harmlose Apps und Webseiten, die nicht alle dieser Kriterien erfüllen, müssten demnach Uploadfilter installieren, die User und Betreiber gleichermaßen schädigen, selbst wenn die Plattform bisher überhaupt kein Problem mit Urheberrechtsverletzungen hat. Einige Beispiele:

Diskussionsforen auf kommerziellen Nachrichtenseiten wie das*Heise-Forum*oder das Forum von*Ars Technica*(beide älter als 3 Jahre)
Patreon, eine Plattform, deren einziger Zweck es ist, Urhebern eine faire Bezahlung für ihre Werke zu ermöglichen (erfüllt keines der drei Kriterien)
Soziale Netzwerke für Nischenthemen, wie zum Beispiel*GetReeled, eine Plattform, die Angler*innen miteinander vernetzt (deutlich unter 5 Millionen Usern, aber älter als 3 Jahre)
Kleine europäische Wettbewerber zu den größeren amerikanischen Namen, wie zum Beispiel*Wykop, eine polnische Nachrichtenplattform ähnlich zu reddit (deutlich unter 10 Millionen Euro Jahresumsatz, aber je nach Zählmethode mehr als 5 Millionen User)
Darüber hinaus müssten selbst die kleinsten, neusten Plattformen, die alle drei Kriterien erfüllen, beweisen, dass sie*„größte Bemühungen“ unternommen haben, um von Rechteinhabern Lizenzen einzuholen. Eine unmögliche Aufgabe, da Plattformbetreiber für alle möglichen Inhalte, die ihre Nutzer potentiell hochladen könnten, Lizenzen einholen müssten. Es müssten alle Plattenfirmen, Buchverläge, Bildagenturen und so weiter abgeklappert werden – eine unbewältigbare Aufgabe. In der Praxis hieße das, dass alle Websiten und Apps, die Uploads erlauben,*gezwungenermaßen jede ihnen angebotene Lizenz annehmen müssten*– egal wie unfair die Bedingungen sind, egal, ob sie die Inhalte auf ihrer Plattform überhaupt verfügbar machen wollen.

Zusammengefasst: Der deutsch-französische Kompromiss zu Artikel 13 verlangt, dass fast alle unsere Posts oder geteilten Inhalte online von einer „Zensurmaschine“ – Algorithmen, die grundsätzlich nicht dazu in der Lage sind, zwischen Urheberrechtsverstößen und legaler Nutzung für Parodie oder Kritikzwecke zu unterscheiden – vorab Existenzerlaubnis erhalten. Es würde diesen*Rechteinhabern erlauben, jede profitorientierte Website oder App mit Uploadfunktion zu drangsalieren.*Europäische Innovation online würde entmutigt werden, wenn solche hohen Kosten und rechtliche Risiken für Startups bestünden – auch wenn sie erst dann eintreten, wenn Plattformen entweder erfolgreich oder 3 Jahre alt geworden sind.*Nicht-europäischen Seiten würde ein Anreiz geschaffen werden, einfach*alle EU-Nutzer zur Sicherheit zu geoblocken.

Jetzt hängt alles vom Europäischen Parlament ab
Nach der Überwindung dieser Hürde*können die Trilogverhandlungen zum Abschluss der Urheberrechtsreform weitergehen. Für die Verhandler*innen besteht ein massiver Druck, keine Zeit aufs Nachdenken zu verlieren und stattdessen in den nächsten Tagen zu einer Vereinbarung zu kommen, um die Richtlinie im März oder April noch verabschieden zu können. Höchstwahrscheinlich sind die nächsten Schritte, dass am Freitag den 8. Februar die Ratsposition, ausgeheckt von Frankreich und Deutschland, beschlossen und daraufhin amMontag den 11. Februar der abschließende Trilog stattfinden wird.

Eure Abgeordneten, ein Großteil derer gerne wiedergewählt werden würde, werden in einer finalen Abstimmung das letzte Wort haben. Letzten September fand Artikel 13 im Parlament nur eine sehr knappe Mehrheit, nachdem eine Ausnahme für kleine und mittelständische Unternehmen eingebaut wurde, die im Gegensatz zum deutsch-französischen Deal den Namen verdient. Ob der Verhandlungsführer für das Parlament, Axel Voss, am Montag auf dieser Ausnahme bestehen wird, ist aber mehr als fraglich.

Ob eure Abgeordneten diese schädliche Version von Artikel 13 ablehnen werden (wie ursprünglich im Juli 2018), oder ob sie sich von Lobbyinteressen blenden lassen, hängt davon ab, ob wir ihnen klar machen können:*Wenn ihr das Internet zerstört und Artikel 13 durchwinkt, wählen wir euch nicht wieder.

Was können wir de facto tun?

Schreibt Euren EU-Abgeordneten an und teilt ihm mit, dass er gegen die Verabschiedung des Artikels 13 der EU-Urheberrechtsreform stimmen möchte. Wir selber haben heute dieses Schreiben an die hessischen Vertreter im EU-Parlament verschickt, das gern als kopierbare Vorlage geteilt werden darf:

-------------------

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

wie jetzt bekannt geworden ist, müssen gemäß Artikel 13 der neuen EU-Urheberrechtsreform alle profitorientierten Plattformen Uploadfilter installieren, wenn sie nicht alle der drei folgend aufgeführten Ausnahmen erfüllen. Demnach müsste die Plattform jünger als drei Jahre alt sein, ihr Jahresumsatz weniger als zehn Millionen Euro betragen und die Website weniger als fünf Millionen Nutzer pro Monat haben.

Nun, unsere Plattform feiert in diesem Jahr ihren 15. Geburtstag und würde damit nicht alle geschilderten Erfordernisse erfüllen, wohl dann mit dem Ergebnis, dass wir mangels finanzieller Mittel zur Installation entsprechender Software (Filter), das Projekt schließen bzw. aufgeben müssten.

Unsere gemeinsame Bitte an Sie ist, dass Sie dieser Verschärfung des Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform in dem geschilderten und nicht nur für uns bedrohlichem Umfang nicht zustimmen. Dabei bitten wir zudem zu berücksichtigen, dass die geplante Ausstattung des Paragraphen 13 hunderte weiterer kleiner Plattformen und Projekte betreffen würde, die wiederum, wie wir, in ihrer Existenz akut bedroht sein würden.

Im Rahmen einer Initiative von über 100 Forenbetreibern in Deutschland hatten wir schon vor einiger Zeit auch unter Einbeziehung von etlichen Millionen Mitgliedern dieser Foren gebeten, sich entsprechend an "ihren" EU-Abgeordneten zu wenden, um den Bestand dieser Foren- und Communitystruktur zu erhalten. Es kann nur vermutet werden, um wie viel ärmer diese Gesellschaft ohne zahlreiche Interessen und Themen bezogene Gemeinschaften würde, die so vielen Menschen, abseits der Struktur Sozialer Medien, wie Facebook, Twitter und dergleichen die Möglichkeit zum Austausch und Schaffung kommunikativer Gemeinsamkeiten bietet. Wir werden auch wieder in diesem Sinne unsere Webseitenbesucher und registrierten Mitglieder bitten, uns ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit zu geben.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit den besten Grüßen

Klaus Harms



Wie findet Ihr Euren EU-Ansprechpartner?

Auf dieser Webseite findet Ihr, nach Bundesländern geordnet, den für Euer Bundesland zuständigen EU-Abgeordneten mit den entsprechenden Email-Kontaktinformationen.

Habt Ihr noch nicht die seit geraumer Zeit existierende Petition auf change.org gezeichnet, wäre auch dies ein hilfreicher Beitrag.


Wir und alle Kollegen bedanken uns für Eure Unterstützung in dieser für uns alle ganz wichtigen Angelegenheit!



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So wie ich das bisher verstanden habe,
geht es darum,
dass der ursprüngliche Entwurf vorsah,
dass alle drei Kriterien zusammen erfüllt sein müssen,
um von diesem Artikle 13 nicht betroffen zu sein.
Die nun diskutierte Fassung hingegen sieht anscheinend vor,
dass mindestens eine der drei Kriterien erfüllt sein müssen.
Das ist ein gewaltiger Unterschied!
 
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Das liest sich auf der Webseite von Julia Reda leider völlig anders.

Es ist traurig und zugleich nach endgültiger Beschlussfassung vermutlich das Aus für viele gute Projekte im Internet. Aber sei es, meine Kollegen und ich werden weiter gegen diese Idiotie kämpfen.


So wie ich das bisher verstanden habe,
geht es darum,
dass der ursprüngliche Entwurf vorsah,
dass alle drei Kriterien zusammen erfüllt sein müssen,
um von diesem Artikle 13 nicht betroffen zu sein.
Die nun diskutierte Fassung hingegen sieht anscheinend vor,
dass mindestens eine der drei Kriterien erfüllt sein müssen.
Das ist ein gewaltiger Unterschied!
 
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EU-Urheberrecht: Verhandler meißelten Uploadfilter in Stein

Nach monatelangem Tauziehen steht fest: Die Europäische Union verpflichtet künftig Webseiten und Apps zum Filtern von Inhalten. Die Freiheit im Internet schwindet damit, fürchten Netzaktivisten. Am Text der Reform ist nicht mehr zu rütteln, die endgültige Abstimmung kommt in wenigen Wochen.

Die ganze Meldung auf Netzpolitik.org.

Ich spare mir momentan einen Kommentar, da dieser erstens nicht jugendfrei wäre und ich mich zuerst noch einmal bei und mit meinen Kontakten schlau machen möchte.
 
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EU-Urheberrecht: Verhandler meißelten Uploadfilter in Stein

Nach monatelangem Tauziehen steht fest: Die Europäische Union verpflichtet künftig Webseiten und Apps zum Filtern von Inhalten. Die Freiheit im Internet schwindet damit, fürchten Netzaktivisten. Am Text der Reform ist nicht mehr zu rütteln, die endgültige Abstimmung kommt in wenigen Wochen. ...

Dort steht :

" Betreiber von Internetplattformen müssen nach Artikel 13 des Vorschlags jedes von Nutzern hochgeladene Bild, jede Tonaufnahme und jedes Video vor der Veröffentlichung prüfen. "

Da muss es eine Lösung geben. So kann das nicht gehen.

Sollte ein Filter dieser Art Bestand haben, aber finanzierbar sein, bin ich dabei.
Ihr steht nicht allein.

Wir warten. -
Bin bei Euch !
(Auch wenn das nichts im Moment nichts nützt, ich meine das so.)
Kay
 
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" must make “best efforts” to preemptively buy licences for anything that users may possibly upload "

läßt Spielraum, aber ich lass jetzt weitere Beiträge
 
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Ich hatte gesagt, wir bleiben dran und machen weiter. So langsam lassen die Befürworter des Artikels 13 - Thema Uploadfilter - die Masken fallen:

Lesenwert:

EU-Kommission bezeichnet Reformkritiker als "Mob"

Ich kann dies nur mit diesen Worten kommentieren:

Es ist das Allerletzte, die Kritiker dieser Chaosreform, für die es zum großen Teil um das Überleben geht, auch noch als Mob zu bezeichnen! Ich kann nur jedem Wahlberechtigten anlässlich der EU Wahlen im Mai empfehlen, alle Befürworter dieses rechtlichen Drecks NICHT zu wählen!
 
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Der redet furchtbar viel.

Solange es noch keine Filter gibt, weiß niemand, wie sie funktionieren und was sie kosten (werden).

Solange es diese Filter nicht gibt, kann niemand verpflichtet werden, sie zu nutzen.

Bis jetzt ist alles Spekulation.

Es wird irgendwann ein Gesetz geben und dann müssen wir bis zur dritten Ausführungsverordnung warten.
 
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Nun ja, er ist Entertainer und Anwalt!:) Wichtig sind die erklärenden Passagen in dem Video.

Und wir wissen natürlich auch, dass selbst nach Beschlussfassung die einzelnen EU Staaten die Richtlinie noch in nationales Recht umsetzen müssen. Ich denke, es erwartet auch niemand, dass das in den kommenden 2 Jahren geschehen wird.

All dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass insbesondere der Artikel 13 der Reform reichlich unausgegoren ist; ich drücke es mal harmlos aus.

Der redet furchtbar viel.
 
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Ich sehe vor allem daß der "normale" Urheber gegenüber großen Firmen
um seine Rechte gebracht wird.

Klaut einer heute mein Bild und ich finde das raus, dann kann ich ihn
haftbar machen. Mit der Novelle muss der quasi nur die Kellertreppe
runter gerufen haben "Wem gehört das Bild?" - und er ist aus der
Haftung raus, wenn keine Antwort kommt.

Lizenzen können mit dieser Novelle so wie ich das interpretiere erzwungen
werden. Das kollidiert mit dem Herstellungsrecht. Wenn heute eine braune
Sau z.B. ein Musikstückt von mir verwenden will, muss er das Herstellungsrecht
erwerben, um überhaupt seine braune Diarrhoe mit meiner multikulturellen
Musik verbinden zu dürfen.

Mit der Novelle muss er mich nur gefragt haben oder sogar nur
versucht haben mich zu fragen, und er ist wahlweise aus der
Haftung raus oder zahlt in einen Pott ein von dem ich garantiert
nichts haben werde - aber ich habe keine Möglichkeit zu verhindern
daß er meine Arbeit nutzt.
 
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Man muss bei der ganzen Diskussion schon auch bedenken, dass sich gerade die derzeitige Rechtslage mittlerweile zu einer ernsthaften Bedrohung unabhängiger redaktioneller Angebote im Internet entwickelt hat - zu Gunsten vor allem des Facebook-Konzerns, der mit seinen Angeboten Facebook und Instagram massiv davon profitiert, dass hier ein rechtsfreier Raum entstehen konnte.

Wie sieht es denn derzeit aus? Auf Facebook, aber noch viel mehr auf Instagram gibt es massig Seiten, die komplett aus geklauten Bildern bestehen. Portale mit nutzergenerierten Inhalten, also Social Media und Foren haften erst ab Kenntnisnahme einer Urheberrechtsverletzung. In der Praxis muss der Fotograf die unrechtmässige Verwendung melden, danach wird das Bild entfernt. Abgesehen davon, dass sicher ein Großteil der Urheberrechtsverletzungen unentdeckt bleibt, ist das Bild meist schon eine Zeitlang online bis es gefunden und gemeldet wird, nach der Meldung vergehen nochmal mindestens mehrere Stunden bis zu einem Tag bis Facebook oder Instagram reagieren.

Inhalte auf Social Media finden aber vor allem in den ersten Stunden am meisten Beachtung, werden geteilt, geliked, kommentiert - danach flacht das relativ schnell ab, ausser vielleicht bei ganz wenigen Bildern die extrem viral gehen und weltweit geteilt werden. Facebook lebt von der Auslieferung von Werbung auf den Seiten mit den Nutzerinhalten, es hatte also, bis dann das beanstandete Bild entfernt wird bereits einen Großteil des Nutzens. Das mögen bei einem Bild nur ein paar Euro sein, bei der Masse an Urheberverletzungen auf Facebook und noch schlimmer auf Instagram macht das insgesamt aber einen beträchtlichen Anteil an deren Umsatz aus, ohne dass die Fotografen jemals einen Cent davon sehen.

Man hat auch so gut wie keine Chance an die User dieser reinen Klauseiten heranzukommen, niemand ist verpflichtet auf Instagram seinen tatsächlichen Namen oder eine postalische Adresse anzugeben. Das Schlimme daran ist, dass Instagram eben zunehmend unabhängigen redaktionellen Angeboten Konkurrenz macht - und das auch noch mit deren eigenen Inhalten. Wenn ich zu einem Thema schon 20 Bilder auf Instagram gesehen habe werde ich nicht mehr die Bilderstrecke des Portals durchklicken, ganz einfach. Die User wandern mehr und mehr zu Instagram ab, deren Pageviews fehlen eben den kleinen Portalen, die durch den geklauten Content auch noch mit ihren eigenen Waffen geschlagen werden.

Das kann nicht so weitergehen, darum brauchen wir unbedingt ein Urheberrecht, dass an die Realitäten von Social Media und Bilderklau im Jahr 2019 angepasst ist und ich denke, dass die EU-Urheberrechtsreform hierzu ein geeignetes Mittel ist.
 
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Nein, diese Reform wird gerade den Großen ermöglichen davonzukommen,
und sie wird von den Kleinen vor allem mehr Verwaltungsaufwand fordern.

Wer glaubst Du denn wird in der Lage sein, alle Informationen zu liefern,
die das eigene Material schützen sollen? Großverlage und Konzerne machen
das auf Knopfdruck, und im Zweifel ziehen die dabei noch Tantiemen für
Material ab das denen gar nicht gehört.

Ohne eine europäische Möglichkeit das eigene Material in endlicher Zeit
in eine europäische Datenbank einzupflegen die dann Grundlage für die
Lizenzsausschüttungen wird, kann das nicht funktionieren.

In diesem Gesetzestext sind zahllose Passagen enthalten die de facto einen
Freibrief für Großkonzerne zum organisierten Bilderklau darstellt.
 
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Sorry, Unsinn!
Es werden sich entsprechende Angebote entwicklen und da dann auch ein breiter Bedarf von Angeboten unterschiedlicher Größe bestehen wird auch entsprechend skaliert und von den Kosten her angepasst.

Ich hätte auch kein Problem regelmäßig meine Bilder in eine zentrale Datenbank hochzuladen um dadurch mein Urheberrecht kenntlich zu machen, lizensieren will ich direkt mit dem Kunden, aber das neue Urheberrecht zwingt mich auch nicht dazu generell zu lizensieren.

Wichtig ist für mich: Was registriert ist kann nicht mehr geklaut werden.
 
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Noch einmal und zum Mitschreiben. Das Bekenntnis zum Urheberrecht ist unstrittig! Diese Community legt seit 15 Jahren den größten Wert auf die Einhaltung des Urheberrechts. Und wir haben dafür in all den Jahren auch manchen Strauß fechten dürfen, was nicht nur Zeit, sondern auch unser Geld gekostet hat.

Strittig und ballaballa sind die Anforderungen, die Artikel 13 EU-Urheberrechtsreform zukünftig an große und an kleine Plattformen stellen wird bzw. stellen will. Mir ist es sch**ßegal, was Youtube und Facebook machen oder wie diese großen Player die Anforderungen erfüllen werden.

Nicht sch**ßegal sind mir meine und unsere Projekte, die wir u. U. irgendwann nicht mehr weiter betreiben können, weil uns die finanziellen und personellen Kapazitäten fehlen, um den Anforderungen des Artikel 13 gerecht zu werden. Im Ergebnis kann das bedeuten, dass wir dieses Projekt vielleicht in ein bis zwei Jahren (whatever) in die Tonne treten können/müssen. Ein Ergebnis, das an die Grundfesten meiner Existenz gehen würde.

Und all das nur, weil *************


Sorry, Unsinn!
Es werden sich entsprechende Angebote entwicklen und da dann auch ein breiter Bedarf von Angeboten unterschiedlicher Größe bestehen wird auch entsprechend skaliert und von den Kosten her angepasst.

Ich hätte auch kein Problem regelmäßig meine Bilder in eine zentrale Datenbank hochzuladen um dadurch mein Urheberrecht kenntlich zu machen, lizensieren will ich direkt mit dem Kunden, aber das neue Urheberrecht zwingt mich auch nicht dazu generell zu lizensieren.

Wichtig ist für mich: Was registriert ist kann nicht mehr geklaut werden.
 
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Dem aktuellen Textentwurf nach nicht.

Es werden sich entsprechende Angebote entwicklen und da dann
auch ein breiter Bedarf von Angeboten unterschiedlicher Größe
bestehen wird auch entsprechend skaliert und von den Kosten
her angepasst.

Das katholische Versprechen auf das nächste Leben.

Warum eigentlich müssen sich Angebote "entwickeln"?
Warum kann man nicht zuerst ein Register analog den
Patentämtern als hoheitliche Behörde auf die Beine stellen
und zuerst eine Grundlage für die Urheber schaffen ihre Werke
zu registrieren, bevor man den Großkonzernen solch einen
Vorsprung und so viele Schlupflöcher lässt?

Ich hätte auch kein Problem regelmäßig meine Bilder in eine
zentrale Datenbank hochzuladen um dadurch mein Urheberrecht
kenntlich zu machen, lizensieren will ich direkt mit dem Kunden,
aber das neue Urheberrecht zwingt mich auch nicht dazu generell
zu lizensieren.

Viel schlimmer: Dieser Entwurf entbindet von der Haftung für Bilderklau
wenn Du "mit vertretbarem Aufwand" nicht als Urheber ausfindig
gemacht werden kannst. Das legalisiert den Klau auf Umwegen.

Stell Dir vor ich nehme ein Bild von Dir, entferne die Metadaten
(oder trage sogar mich als Autor ein) und lade es hoch.

Wie stellst Du Dir vor sollte Facebook Dich aktuell als eigentlichen
Autor identifizieren können?

Wichtig ist für mich: Was registriert ist kann nicht mehr geklaut werden.

Dann sollte man zuerst eine Registrierungsmöglichkeit schaffen.
 
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