CORONAVIRUS IN BAYERN: Regierungserklärung von Markus Söder zur Corona-Krise

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19. März 2020 um 18:19
Erstellt von Klaus Harms
In der sich immer weiter verschärfenden Corona-Krise will der Landtag am Donnerstag (ab 9.00 Uhr) den Weg für ein milliardenschweres Hilfspaket für die bayerische Wirtschaft frei machen. Dazu wurde im Eiltempo und im Einvernehmen mit allen Fraktionen der Nachtragshaushalt für das laufende Jahr geändert - und dieser Etat soll bereits am Donnerstag endgültig beschlossen werden.

Im Kampf gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus gilt in einer ersten bayerischen Stadt inzwischen eine Ausgangssperre: In Mitterteich in der Oberpfalz (Landkreis Tirschenreuth) dürfen die Menschen das Haus unter anderem nur für unaufschiebbare Arztbesuche, zum Arbeiten oder zum Einkaufen verlassen.

Ziel der bis Anfang April geltenden Maßnahme: Die Ansteckungsgefahr soll verringert und die Fortsetzung von Infektionsketten unterbrochen werden. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat solche Ausgangssperren zuletzt wiederholt nicht aus geschlossen.

Weil die bis zu zehn Milliarden Euro für das bayerische Hilfspaket über neue Schulden finanziert werden sollen, wird die Schuldenbremse in der Bayerischen Verfassung für eine Jahr außer Kraft gesetzt. Dies ist laut Verfassung «bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen» möglich.

Söder will die gesamten Maßnahmen der Staatsregierung im Kampf gegen die Corona-Krise in einer Regierungserklärung erläutern - vor einem geschrumpften Landtag: An der Plenarsitzung nehmen zur Minimierung möglicher Ansteckungsrisiken und damit Mindestabstände gewahrt werden können nur etwa ein Fünftel aller Abgeordneten teil, jeweils entsprechend der Fraktionsstärke.

Fraktionsübergreifende Einigkeit herrscht auch über deutlich umfassendere Befugnisse für die Staatsregierung im Kampf gegen die Corona-Krise. In einem neuen bayerischen Infektionsschutzgesetz sollen unter anderem mögliche Beschlagnahmungen von medizinischem Material und ein erleichterter Zugriff auf medizinisches und pflegerisches Personal geregelt werden. Dazu kann die Staatsregierung einen «Gesundheitsnotstand» ausrufen.


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