Ein paar Worte zu vermeintlichen Selbstverständlichkeiten
Freiberufliche Fotografie ist nicht jedermanns Sache. Man muss sich bewusst sein, dass die Auftragsvergabe an den selbständigen Fotografen oftmals nur sporadisch erfolgt. Das erhöht das Risiko einer geringen Auslastung und kann zu einem unsicheren Monatseinkommen führen. Wir sind heute intellektuell darauf geschult, dass sich unser Einkommen auf Monatsbasis errechnen soll. Wer in einer unselbstständigen Tätigkeit beschäftigt ist, erhält monatlich ein festes Gehalt. In dieser Sicherheit können sich selbständige Fotografen nicht wiegen. Dieses Schicksal teilen sie natürlich auch mit anderen selbstständigen Berufen. Man findet solche Tätigkeiten zum Beispiel bei professionellen Produkttestern, im Marketing oder auch in der Software-Branche. Sie müssen selbst darauf achten, dass die Auftragslage stimmt. Planen Sie also Zeit ein, um den Balanceakt zwischen Auftragsakquise und der eigentlichen Tätigkeit zu bewältigen.
Gerne wird der Aufwand für das Marketing unterschätzt, um Aufträge an Land ziehen zu können. Als selbstverständlich gilt dagegen weithin, dass ein Fotograf „mal eben so“ seinen eigenen Social Media Account unterhält. Immerhin kann dadurch der Kontakt mit Auftraggebern leichter hergestellt und das eigene Portfolio gut dargestellt werden. Auf dem Account können Fotos geteilt werden; Kunden können Kommentare und Bewertungen hinterlassen. Ein gut inszenierter Film (am besten im aktuellen 3D Format) lockt weitere Kunden an. Ein 3D Film kann sich positiv auf die Auftragsakquise auswirken, weil auf diese Weise Wissen, Kenntnisse und Erfahrung leicht und unkompliziert vermittelt werden.
„Mal eben so“ ist gar nicht so einfach
Obwohl viel diskutiert, werden die zu beachtenden Regeln im Zusammenhang mit Social-Media-Aktivitäten häufig unterschätzt. Ihre Social-Media-Aktivität muss selbstverständlich im Einklang mit rechtlichen Normen erfolgen. Bedenken Sie bitte, dass alle Fotos, die Sie auf ihrem Social Media Account mit der Öffentlichkeit teilen, auch eine Quellenangabe enthalten sollen. Am besten teilen Sie daher nur Ihre persönlich produzierten Fotos auf der Plattform. Damit ergeben sich keine Ansprüche von dritter Seite und Sie verstricken sich nicht in rechtliche Streitigkeiten. Solche wollen Sie ganz sicher vermeiden, denn abgesehen vom finanziellen Aufwand müssen Sie im Falle des Falles erhebliche Zeit dafür einsetzen – und können so weniger produktiv arbeiten. Benutzen Sie also nur Material, dessen geistiger Eigentümer Sie sind.
Damit aber nicht genug der Überlegungen: Klären Sie im Vorfeld mit Ihren Auftraggebern ab, ob Sie diese Fotos für Ihre eigenen Werbezwecke verwenden dürfen. Das ist nicht automatisch der Fall! Fotos, bei denen alle Rechte beim Auftraggeber liegen, können Sie nicht einfach auf ihrem Social Media Account veröffentlichen – auch dann nicht, wenn Sie diese selbst angefertigt haben.
Es gibt zwei Wege, dieses Problem zu vermeiden. Entweder Sie definieren bereits im Vertrag mit Ihrem Kunden, dass Sie Ihre Bilder auch für eigene Werbezwecke nutzen dürfen. Oder – je nach dem welche Bedingungen der Kunde an die Auftragsvergabe knüpft – Sie fertigen eigene Fotos rein für Ihre Werbezwecke an. Am besten trennen Sie also auch fachlich Ihre Arbeit nach dem Verwendungszweck.
Wichtig!
Wir weisen klar darauf hin, dass wir keinerlei Rechtsberatung vornehmen können und wollen. Nur allzu oft erleben wir aber in unseren Foren und im Gespräch mit Communitymitgliedern, dass trotz vieler Hinweise und großer Medienpräsenz manche Dinge im Zusammenhang mit sozialen Medien nicht bekannt sind oder ihnen nicht genügend Bedeutung zugemessen wird. Wir wollen freiberufliche Fotografen und solche, die es (vielleicht) werden wollen, auf diese Themen hinweisen. Dabei gilt immer: Lassen Sie sich im Zweifelsfall und vor allem frühzeitig durch einen Rechtsanwalt beraten! Dann klappt es auch mit dem Marketing in den sozialen Medien.