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Thema: Unterschiede bei Objektiven...





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Alt 30.07.2010, 20:01
Benutzerbild von SkyJunky
SkyJunky SkyJunky ist offline
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Unterschiede bei Objektiven...

Moin,

kann mir mal einer erklären warum die beiden Objektive (siehe unten) so unterschiedlich teuer sind und wo die entscheidenden Unterschiede liegen?

Ich brauche ein Objektiv für die Sport und Actionfotografie und komme nicht weiter bei meiner Suche. Das Gegenstück von Nikon steht auch zur Auswahl.


Sigma 70-200mm F2,8 EX DG OS HSM für 1.899,- € (UVP)
Sigma 70-200mm F2,8 II EX DG Makro HSM für 949,- € (UVP)

Kann mir jemand eventuell auch einen Händler empfehlen in der Gegend von Rostock, bei dem ich die Objektive auch mal ansehen kann? Ich habe bisher keinen Händler gefunden der eines dieser Objektive hat oder es mir zur Ansicht besorgen kann oder will.

Danke und Gruß
Basti
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  #21  
Alt 02.08.2010, 22:58
Benutzerbild von masi1157
masi1157 masi1157 ist offline
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AW: Unterschiede bei Objektiven...

Zitat:
Zitat von dkochina Beitrag anzeigen
Natuerlich kann er Ruecklaeufer, dann nicht mehr als "Neuware" ohne Preisnachlass verkaufen.
Genau!


Gruß, Matthias
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  #22  
Alt 02.08.2010, 23:21
Benutzerbild von cbluemer
cbluemer cbluemer ist offline
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freut sich über sein neues Weiiiitwinkel...
 
 
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AW: Unterschiede bei Objektiven...

Zitat:
Zitat von dkochina Beitrag anzeigen
Ich bin fuer Marktwirtschaft - bestellen und zuruecksenden, ist legal und gehoert nun mal fuer dieses Geschaeftsmodell zum Recht des Kunden.
Ja, das ist ja auch richtig so, dass das Risiko für Hin- und Rückversand beim Händler liegt, denn das ist eben das Geschäftsmodell. Nur ging es mir um das ausgiebige Testen, das über Draufsetzen und ein paar Testbilder aus dem Zimmerfenster raus hinausgeht. Das hätte nämlich den Charakter einer Inbesitznahme, und die kann ggf. auch zur Wertersatzpflicht führen. Nicht umsonst findet man bei eigentlich allen Versandhändlern diesen schönen AGB-Absatz:

"Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B.Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfange Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschliesslich auf deren Prüfung, wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beinträchtigt."

Da steht eigentlich alles recht klar drin. Ein bisschen vorsichtiges Rumspielen wie im Fotogeschäft: o.k. - mehr aber auch nicht, denn es ist Verkaufs- und keine Vorführware. Sichtbare Schleifspuren am Bajonett könnten bereits eine "Verschlechterung" im Sinne der AGB sein.

CB
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  #23  
Alt 03.08.2010, 03:21
Benutzerbild von Hanner B.
Hanner B. Hanner B. ist offline
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AW: Unterschiede bei Objektiven...

wenn die welt nur immer so einfach wäre. agb sind kein gesetz und unterliegen gerichtlicher kontrolle. siehe auch http://www.juraexamen.info/eugh-urte...atzrichtlinie/

und: "Eine insgesamt ungeklärte Frage ist jedoch, ob auf Grund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 03.09.2010 (gemeint ist natürlich die entscheidung vom 03.09.2009, http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bi...&Submit=Suchen ; anm. von h.b.) auch nach dem neuen Muster überhaupt eine Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme geltend gemacht werden kann. Immerhin bastelt der Gesetzgeber jetzt schon wieder an eine Änderung des neuen Musters." http://www.internetrecht-rostock.de/...sbelehrung.htm
__________________
Gut Licht wünscht
Hanner aka Schaedel
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