Zitat:
Zitat von dkochina
Ich bin fuer Marktwirtschaft - bestellen und zuruecksenden, ist legal und gehoert nun mal fuer dieses Geschaeftsmodell zum Recht des Kunden.
|
Ja, das ist ja auch richtig so, dass das Risiko für Hin- und Rückversand beim Händler liegt, denn das ist eben das Geschäftsmodell. Nur ging es mir um das ausgiebige Testen, das über Draufsetzen und ein paar Testbilder aus dem Zimmerfenster raus hinausgeht. Das hätte nämlich den Charakter einer Inbesitznahme, und die kann ggf. auch zur Wertersatzpflicht führen. Nicht umsonst findet man bei eigentlich allen Versandhändlern diesen schönen AGB-Absatz:
"Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B.Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfange Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschliesslich auf deren Prüfung, wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beinträchtigt."
Da steht eigentlich alles recht klar drin. Ein bisschen vorsichtiges Rumspielen wie im Fotogeschäft: o.k. - mehr aber auch nicht, denn es ist Verkaufs- und keine Vorführware. Sichtbare Schleifspuren am Bajonett könnten bereits eine "Verschlechterung" im Sinne der AGB sein.
CB